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Lohnt sich Arbeit noch?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Summer am 07.11.2023 13:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.11.2023 13:16 ---
--- Zitat von: Summer am 07.11.2023 13:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.11.2023 13:06 ---
--- Zitat von: Summer am 07.11.2023 12:25 ---
Ach so, ich wusste nicht, dass es in Düsseldorf keiner Einkommensberechnung bedarf bei Bezug von Wohngeld. Aber  Du scheinst das ja ganz genau zu wissen  8)

Also Leute, zieht doch bitte alle nach Düsseldorf, dort bekommt man noch was für seine Arbeit  ;D

Auch in Düsseldorf richtet sich das Wohngeld nach dem Einkommen:
"Wer bekommt Wohngeld in Düsseldorf?
Wer kann Wohngeld erhalten? Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten"

--- End quote ---
Korrekt und bei dem Beispiel sind es Minimum 465€ Wohngeld, wenn da noch irgendwelche steuerliche Ausgaben dazu kommen entsprechend mehr.

--- End quote ---

Hast Du dazu ein konkretes Rechenbeispiel? Behaupten kann man ja viel.

--- End quote ---
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBPM04

Ich habe mich übrigens oben verrechnet, da ich JSZ nicht berücksichtigt hatte.
Ich hab mich übru

--- End quote ---

Also doch kein konkretes Beispiel. War mir irgendwie klar.

--- End quote ---
Interessant zu faul oder zu dumm den Rechner mit den Beispieldaten zu füttern?


5. Ergebnis
Das für Sie errechnete Wohngeld beträgt 457,00 Euro monatlich.
Das ermittelte Ergebnis ist unverbindlich.
Ihren endgültigen Wohngeldanspruch kann die für Sie zuständige Wohngeldstelle nach Vorlage
aller erforderlichen Unterlagen ermitteln.
Folgende Daten wurden der Berechnung zugrunde gelegt:

Allgemeine Angaben
Wohnort:Düsseldorf
Wohnverhältnisse:Hauptmieter(in) einer Wohnung oder eines Hauses
Haushaltsmitglieder insgesamt:5
Wohngeldrechtlich zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder:5
Wohnraum
Gesamtfläche:200,00m²
Monatliche Miete
Höhe der monatlichen Miete:1200,00Euro
In der Miete sind keine Heizkosten enthalten.
In der Miete sind keine Kosten für die Erwärmung von Wasser enthalten.
In der Miete sind keine sonstigen Kosten der Haushaltsenergie enthalten.
In der Miete ist keine Vergütung für die Überlassung einer Garage enthalten.
In der Miete ist keine Vergütung für die Überlassung eines Kfz-Stellplatzes enthalten.
Jahreseinkommen
1. Person:
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:54274,00Euro
Werbungskosten dazu:1230,00Euro
Es werden Steuern vom Einkommen gezahlt.
Es werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.
Es werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Die Person lebt allein mit nicht volljährigen Kindern zusammen.
Erstellt am: 07.11.2023

Warnstreik:

--- Zitat von: BAT am 07.11.2023 13:24 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 07.11.2023 11:32 ---
In unserem Beispiel zahlt die Familie im Jahr knapp 4000€ Steuern, das entspricht  unter 8%. Dazu hat schafft es der alleinverdienende Ehemann 5 Menschen für 350€ im Monat komplett krankenzuversichern. Schafft er es seinen Bruttoverdienst um 10000€ zu erhöhen, hat die Familie fast 6000€ mehr in der Tasche inklusive einem höheren Anspruch auf Alters- Witwen- und EU-Rente.  Aus meiner Sicht lohnt das schon.

--- End quote ---

Für die Familien besteht ja auch keine Handlungsbedarf, das passt. Für alleinstehende wird die Belastung in Deutschland im internationalen Vergleich als grenzwertig angesehen. Da war doch mal was...

Ach ja:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/steuern-deutsche-singles-und-doppelverdiener-zahlen-am-meisten-17318116.html

--- End quote ---

Wovon sprechen wir hier eigentlich? Das Thema des Threads ist die 5-köpfige Einverdienerfamilie. Wenn du jetzt vom Alleinverdiener ausgehst, dann vergleiche bitte auch auch den Solo-Bürgergeldempfänger mit dem Alleinverdiener. Und dann darf man die Frage gerne nochmal stellen, ob sich Arbeit denn lohnt ;-)   

Auch die Doppelverdiener aus dem Artikel liegen meilenweit über der Bürgergeldfamilie - auch mit 3 Kindern.   

Summer:

--- Zitat von: MoinMoin am 07.11.2023 13:33 ---
--- Zitat von: Summer am 07.11.2023 13:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.11.2023 13:16 ---
--- Zitat von: Summer am 07.11.2023 13:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.11.2023 13:06 ---
--- Zitat von: Summer am 07.11.2023 12:25 ---
Ach so, ich wusste nicht, dass es in Düsseldorf keiner Einkommensberechnung bedarf bei Bezug von Wohngeld. Aber  Du scheinst das ja ganz genau zu wissen  8)

Also Leute, zieht doch bitte alle nach Düsseldorf, dort bekommt man noch was für seine Arbeit  ;D

Auch in Düsseldorf richtet sich das Wohngeld nach dem Einkommen:
"Wer bekommt Wohngeld in Düsseldorf?
Wer kann Wohngeld erhalten? Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten"

--- End quote ---
Korrekt und bei dem Beispiel sind es Minimum 465€ Wohngeld, wenn da noch irgendwelche steuerliche Ausgaben dazu kommen entsprechend mehr.

--- End quote ---

Hast Du dazu ein konkretes Rechenbeispiel? Behaupten kann man ja viel.

--- End quote ---
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBPM04

Ich habe mich übrigens oben verrechnet, da ich JSZ nicht berücksichtigt hatte.
Ich hab mich übru

--- End quote ---

Also doch kein konkretes Beispiel. War mir irgendwie klar.

--- End quote ---
Interessant zu faul oder zu dumm den Rechner mit den Beispieldaten zu füttern?


5. Ergebnis
Das für Sie errechnete Wohngeld beträgt 457,00 Euro monatlich.
Das ermittelte Ergebnis ist unverbindlich.
Ihren endgültigen Wohngeldanspruch kann die für Sie zuständige Wohngeldstelle nach Vorlage
aller erforderlichen Unterlagen ermitteln.
Folgende Daten wurden der Berechnung zugrunde gelegt:

Allgemeine Angaben
Wohnort:Düsseldorf
Wohnverhältnisse:Hauptmieter(in) einer Wohnung oder eines Hauses
Haushaltsmitglieder insgesamt:5
Wohngeldrechtlich zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder:5
Wohnraum
Gesamtfläche:200,00m²
Monatliche Miete
Höhe der monatlichen Miete:1200,00Euro
In der Miete sind keine Heizkosten enthalten.
In der Miete sind keine Kosten für die Erwärmung von Wasser enthalten.
In der Miete sind keine sonstigen Kosten der Haushaltsenergie enthalten.
In der Miete ist keine Vergütung für die Überlassung einer Garage enthalten.
In der Miete ist keine Vergütung für die Überlassung eines Kfz-Stellplatzes enthalten.
Jahreseinkommen
1. Person:
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:54274,00Euro
Werbungskosten dazu:1230,00Euro
Es werden Steuern vom Einkommen gezahlt.
Es werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.
Es werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Die Person lebt allein mit nicht volljährigen Kindern zusammen.
Erstellt am: 07.11.2023

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Ich bin dumm und faul gleichzeitig  :-)

200 m²  und lebt allein mit seinen nicht volljährigen Kindern zusammen. Top!

BAT:

--- Zitat von: Warnstreik am 07.11.2023 13:35 ---

Wovon sprechen wir hier eigentlich? Das Thema des Threads ist die 5-köpfige Einverdienerfamilie. Wenn du jetzt vom Alleinverdiener ausgehst, dann vergleiche bitte auch auch den Solo-Bürgergeldempfänger mit dem Alleinverdiener. Und dann darf man die Frage gerne nochmal stellen, ob sich Arbeit denn lohnt ;-)   


--- End quote ---

Ich war seit Beginn des Threads von allen betroffenen Konstellationen ausgegangen, da die Erhöhung des Regelsatzes auch alle Konstellationen betrifft und ich - auch für die Familien - mich eher für eine weitere Erhöhung des Regelsatzes aussprechen würde, insbesondere für die Grundsicherung im Alter.

MoinMoin:

--- Zitat von: Summer am 07.11.2023 13:40 ---Ich bin dumm und faul gleichzeitig  :-)

--- End quote ---
Dann ist ja alles gesagt.

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