Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Lohnt sich Arbeit noch?
Thomber:
--- Zitat ---Du glaubst also ein Kind kostet nicht mehr als 420 € im Monat?
--- End quote ---
Da für dieses Kind ja weder Miet- noch Nebenkosten, weder Schulaussattung noch ÖPNV-Karte usw. usw. anfallen, sage ich mal JA - 420€ reichen.
MoinMoin:
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 06.11.2023 12:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.11.2023 11:49 ---Ja, Menschen mit willen, die können arbeiten, unabhängig von ihrer körperlichen Konstitution.
Und du möchtest den "verkrachten" Existenzen, die durch Schicksale (temporär?) aus der Bahn geworfen sind.
Also körperlich fit, aber seelisch/geistig "verkrüppelt" sind, ohne staatliche Unterstützung lassen.
Ja, kann man machen.
--- End quote ---
Einzelschicksale muss man differenzieren, insofern dass denn überhaupt ermittelbar ist.
--- End quote ---
Nun, darin liegt doch im aktuellem System das Problem:
Wieviel Aufwand will man betreiben um Einzelschicksale nicht im Regen stehen zu lassen, aber die Illegalen BGler es nicht zu leicht zu machen?
Was kostet es dem Staat den Berufsbgler das Handwerk zu legen ohne die Menschenwürde der Bedürftigen zu konterkarieren.
Also besagtes: Spreu vom Weizen sortieren.
Das ganz natürlich ohne die Mithilfe der Bürger, die kriminelle BGler und fake Kranke nicht anonym anschwärzen wollen.
Aber alle solche Fälle kennen und deswegen gerne die Mehrzahl der BGler in diesen Topf sehen.
Davon ab, geht es doch hier im Thread eher darum:
Ist das Bürgergeld zu hoch und lohnt sich damit das arbeiten noch?
und wie bekommen wir die 1,6 Mio erwerbsfähigen arbeitslosen BGlern dazu einen Mindestlohn Job auszuüben.
Carnie:
Ich würde damit anfangen das Bürgergeld Empfänger genauso wie arbeitende Leute sich morgens einstempeln und abends aus stempeln. Damit erhält man dann auch eine vernünftige Tagesstruktur und kein morgens bis wer weiss wann pennen.
PublicHeini:
Ich glaube hier müssen viele Fälle getrennt betrachtet werden.
1. Wer bekommt wie viel Geld?
Arbeitslose (kurzfristig)
- Wenn jemand gearbeitet hat und (ob selbstverschuldet oder nicht) arbeitslos wird, sollte diese Person im ersten Jahr meinetwegen zu 100% sein altes Nettogehalt vom Amt bekommen, sodass die Person nicht gleich alles verliert. Damit der Anreiz bleibt einen Job neuen Job aufzunehmen, sinkt der Anspruch auf 70%.
Arbeitslos(langfristig)
- Wer länger als zwei Jahre arbeitslos ist, bekommt ein Grundeinkommen von 1000€ pro Person für Kinder lediglich das Kindergeld.
- Wer noch nie in diesem Land gearbeitet hat, ist stets nur mit 70% der Leistung von Langzeitarbeitslosen zu betrachten.
2. Was soll finanziert werden?
Grundbedürfnisse
- Es sollen generell keinerlei Zuschüsse für Wohnung, Strom, etc. geben. Dementsprechend gibt es auch kein Anspruch auf WBS etc. Auch Vermieter machen sich mit WBS die Taschen voll. Dies begünstigt zwar eine Ghettobildung aber irgendwo muss es Abstriche geben.
3. Kontrollen gegen Missbrauch von Staatsgeldbeziehung
- Durch einen Bürokratieabbau (durch Abschaffung von Zuschüssen s.o.) wenn Positionen und Gelder frei für vermehrte Kontrollen gegen den Missbrauch von Staatsgeldbeziehern. Jeder der Staatliche Hilfen in Anspruch nimmt, gibt auch gleichzeitig die Erlaubnis ab ein gläserner Bürger zu sein. Einblicke in Konten etc. werden von Banken zur Verfügung gestellt. Hier können die Sparkassen ihre Staatlichen Dienste zur Verfügung stellen. Jeglicher Verstoß wird mit Kürzung geahndet und ab einer bestimmten Größenordnung X werden die Gelder gestrichen. Natürlich mit sämtlichen Einhalten und Androhung der Fristen. Zum Schutz der Sachbearbeitungen werden diese Anträge anonymisiert und Zentral bearbeitet. Missbrauch wird gegen Schwarzarbeit, Krankschreibungen, etc. geahndet.
4. Rentenbetrachtung
Renten für lebenslange Arbeit.
- Wer ein Leben lang gearbeitet hat, bekommt eine Rente stets 50% höher als ein Langzeitarbeitsloser. Mit jedem Arbeitsjahr weniger verliert man 1,5%p
- Langzeitarbeitslose Rentner bleiben bei Ihren Leistung wenn Sie weniger als 33 Jahre gearbeitet haben.
- Personen die nie in diesem Land gearbeitet haben bekommen lediglich 70% eines Langzeitarbeitslosen.
5. Vergütung von Arbeit (Berechnung bei StK 1)
- jeder der arbeitet sollte bei VZ stets 50% mehr als ein Langzeitarbeitsloser verdienen. Wer eine Ausbildung absolviert hat bekommt in seinem Beruf Arbeit sollte stets 25% mehr als ein ungelernter Arbeiter haben.
Generell soll und muss sich das Arbeiten wieder lohnen. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann (arbeitslos wird), muss dies stets von einem Amtsarzt beglaubigen lassen. Der Fokus ist die Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit. Langzeitsarbeitlose müssen stets einer Tätigkeit in Bereich des öffentlichen Dienstes(Parkaufräumen, Unterstützung von Bauhöfen und bei anderen Kommunalen Daseinsvorsorgen) von mindestens 3 Stunden am Tag nachgehen, die nicht extra vergütet. Dies kann auch in ein Arbeitsvertrag münden. Person die noch nie in Deutschland gearbeitet haben die gleichen Aufgaben zu erledigen. Wer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist verpflichtet dies mit Unterstützung der Kommunen zu erlernen (auf B1-Niveau wird spätestens nach 3 Jahren Zentral geprüft). Bei jeglicher Weigerung (mit allen Fristen etc.) wird die Person des Landes verwiesen.
Diese Sichtweise klingen aller sehr hart. Es bedarf aber einer konsequenten Arbeitsweise, damit diejenigen belohnt werden, hier Steuern zahlen. Abbau von Bürokratie und mehr die Sachlichkeit investieren.
Zudem sollten generelle Gelder wie Kindergeld abgeschafft werden. Denn der einzelne kann mit dem Geld wenig anstellen. Stattdessen sollen die Gelder für Schulen und andere Kindereinrichtung verwendet werden und dafür auch Sorge getragen werden, dass für Kinder alles diesbezüglich Kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollte
Warnstreik:
--- Zitat von: maiklewa am 05.11.2023 14:30 ---Na ja, man muss schon sehr schlecht verdienen, sodass Bürgergeld im direkten 1:1-Vergleich für jemanden besser wäre.
--- End quote ---
Diesen Fall gibt es mit dem derzeitigen Mindestlohn schlicht nicht. Wer Vollzeit arbeitet hat IMMER spürbar mehr in der Tasche als ein BG-Empfänger. (bei zwei Erwachsenen natürlich auch beide) Der Abstand wurde sogar noch erhöht, indem die Möglichkeit des Wohngeldbezuges massiv ausgeweitet wurde. Daran den Antrag zu stellen ist auch nichts Ehrrühriges.
Ansonsten, wer das wirklich erwägt: Viel Spaß, aber vorher das Vermögen bis auf einen kleinen Rest aufbrauchen. Die eventuell zu teure Immobilie verkaufen, deren Nebenkosten man aber schon kaum zahlen können wird, wenn man es behalten darf. Vielleicht ist sogar das Auto zu groß und zu teuer und muss zu Geld gemacht werden. Mietwohnungen werden nach dem ersten Jahr geprüft - die Sätze sind nicht allzu hoch. Beim dann nötigen Umzug steht man auf der Liste der potentiellen Vermieter natürlich ganz oben und die Konkurrenz unter den Bewerbern mit Wohnberechtigungsschein ist sicher eh nicht groß ;-)
Dazu kommt der soziale Druck: Spannend wenn die Kinder die Jobs ihrer Eltern in der Schule vorstellen oder beim lokalen Schulverein um Beihilfen zur Klassenfahrt bitten müssen. Für die Kids ist man auch ein tolles Vorbild. Wenigstens hat man dann genug Zeit auf den doofen Staat und die faulen Harzer zu schimpfen - oh, Mist, das ist man ja jetzt selbst.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version