Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Krankenversicherungsfreiheit
Eule:
Offen ist für mich auch die Frage wie es sich beitragsmäßig mit Einkünften aus Vermietung, Kapital etc. verhält. Bei der pKV jedenfalls kann sich sicher sein, dass dies dort keine Rolle spielt.
Es bleiben viele Variablen, die erst nach und nach schärfer werden.
Aktuell spare ich jedenfalls sicher ab 01.01.24 mindestens 100€ monatlich zzgl. Beitragsrückerstattung, insgesamt wohl eher 200€ im Monat. Die würde ich entsprechend anlegen, um die im Alter, nur ganz eventuell, teurere pKV problemlos tragen zu können. Ggf. lasse ich mich auch noch verbeamten, dann wäre ein frühzeitiger Einstige in die pkV nicht von Nachteil.
Wenn es zukünftig zu einer Bürgerversicherung o.ä. kommt, habe ich in der pKV Zeit wenigstens gut was gespart.
Wäre deine Empfehlung dann tatsächlich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern?
cyrix42:
--- Zitat von: Eule am 28.11.2023 10:15 ---Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)
--- End quote ---
Wie kommst du auf diese 2%-Erhöhung? Hast du dies vlt. mit der Dynamisierung im Rentenbezug verwechselt? Die Ansprüche, die du bei der VBL bisher erworben hast, stehen in Punkten (also nach deiner Angabe etwa 100) fest; und werden dann bei Rentenbeginn mit dem Auszahlungsbetrag von 4€/Punkt/Monat multipliziert. Ja, es gibt die Möglichkeit der Überschuss-Beteiligung, welche die Anzahl der erworbenen Punkte erhöht; aber diese fest einzuplanen, finde ich schon schwierig. Zumal es sie in den letzten Jahren nicht gab und stattdessen die AG-Beiträge gesenkt wurden…
--- Zitat ---Das jährliche Gehalt in EG14/4 BG-AT beträgt ab 01.03.24 91.000€, in EG14/7 107.900€.
Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.
Ist das unrealistisch?
--- End quote ---
Ja, denn das setzt entsprechende Lohnsteigerungen von 3,5% pro Jahr voraus. Eher anzunehmen dürfte eine Entwicklung leicht oberhalb der angepeilten Inflationsrate von 2%/Jahr sein.
Mal davon abgesehen, dass du dann natürlich eine entsprechend geringere Kaufkraft mit der Auszahlung im Rentenfall hast — umgedreht aber auch die Steuer- und Abgaben entsprechend fallen werden. Jedenfalls wird es entsprechend höhere Freibeträge als jetzt geben müssen.
Wenn dein Gehalt in etwa so steigt, wie die Altersfaktoren der VBL fallen (also so ca. 2,3%/Jahr), dann entstünden aus einem Jahresgehalt 2024 von 90k€ dann 360 VBL-Punkte, also ein weiterer Anspruch (neben dem, den du schon hast) von 1440€, zusammen also ca. 1,8k€; selbst bei Start mit 108k€ Jahresgehalt wärest du insgesamt erst bei einer VBL-Rente von ca. 2,1k€.
Du blickst also mit deiner Annahme recht optimistisch in die Zukunft — allerdings auch nicht all zu übermäßig.
Eule:
Zur Dynamisierung habe ich mir gerade im Archiv die Besoldungsentwicklung angesehen:
1993: A14/4 Bund 66.000DM bzw. 33.000€ p.a.
2024: A15/8 Bund 94.000€ p.a.
Das entspricht zufällig ziemlich genau 3,5% Entgeltsteigerung im Jahr. Ich gehe davon aus, dass es im Tarifbereich ähnlich verlaufen ist.
Eule:
--- Zitat von: cyrix42 am 28.11.2023 12:00 ---Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)
--- End quote ---
Die FHH hat eine eigene Zusatzversorgung, also nicht Teil der VBL.
Ich 2.500€ VBL aus Vereinfachungsgründen angegeben, die sich in 2.000€ VBL und 500€ Zusatzversorgung FHH aufteilen. Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages macht dies aber keinen Unterschied.
Eule:
--- Zitat von: cyrix42 am 28.11.2023 12:00 ---
Du blickst also mit deiner Annahme recht optimistisch in die Zukunft — allerdings auch nicht all zu übermäßig.
--- End quote ---
Das sehe ich als Kompliment.
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