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Krankenversicherungsfreiheit

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Rentenonkel:

--- Zitat von: MoinMoin am 30.11.2023 09:46 ---Muss man eigentlich auf Vermietungseinnahmen in der Rente GKV Beiträge bezahlen?

--- End quote ---

Das kommt darauf an, ob man zu dem Zeitpunkt Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (Kvdr) ist oder freiwillig versichert ist. Als Pflichtmitglied bleiben diese Einkünfte außen vor, als freiwilliges Mitglied sind auch davon Beiträge zu zahlen.

In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Neben den Zeiten einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und den Zeiten einer Familienversicherung werden als Vorversicherungszeit auch 3 Jahre für jedes Kind des Rentners angerechnet.

Die KVdR ist ausgeschlossen, wenn und solange
- Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung oder  eines Bezugs von Arbeitslosengeld oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer)  besteht,
- eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt wird,
- Krankenversicherungsfreiheit (zum Beispiel als Beamter oder wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt  oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vorliegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen auf Dauer versicherungsfrei und somit von der KVdR ausgeschlossen, wenn sie nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.

TV-Ler:

--- Zitat von: Eule am 29.11.2023 14:45 ---Ich meine aktuell spare ich per sofort knapp 200€ monatlich, wenn ich die 30 Jahre davon 150€ mit nur 6% Anlege habe ich zum Rentenbeginn etwa 150.000€. Bei einer Restlebenserwartung von 20 Jahren (optimistisch), könnte ich monatlich 625€ aus dem Kapital für die pKV nutzen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass das abschmelzende Kapital in der Phase auch noch verzinst wird.

--- End quote ---
Gedankenspiel: Was, wenn sich diese, derzeit als optimistisch angenommenen, 20 Jahre Restlebenserwartung als völlig unzutreffend erweisen und dein bis dahin möglichweise gepflegter gesunder Lebensstil dir zu weiteren 30, 35 oder gar 40 Jahren verhilft?
Dann kommt deine Berechnung an diesem Punkt ins Wanken...

Gewerbler:
Wenn man mal ein wenig zusammenfassen möchte:

- Ich glaube, niemand rät hier konkret zur GKV oder PKV bzw. gegen die jeweils andere.
- Wie du (Themenersteller) schon richtig bemerkt hast, ist die Entscheidung höchst individuell und man sollte sich intensiv damit auseinandersetzen, ggf. auch mit entsprechender Beratung zur PKV.
- Das "Geld sparen" ist zwar ein legitimes Argument, aber sollte - meiner Meinung nach - nicht überbewertet werden, zumal es um die eigene Gesundheit geht.
- Es sind viele Unwägbarkeiten bei der Entscheidung enthalten (Gehaltsentwicklung, Renditen, Entwicklung der JAEG im Verhältnis zum Gehalt (knapp drüber oder deutlich), Beitragsentwicklung sowohl der PKV als auch GKV, spätere Verbeamtung...) und eine Glaskugel hat wohl niemand von uns.
- Das Knifflige daran ist, dass es sich mehrheitlich vermutlich um eine Entscheidung für den Rest des Lebens handelt.

Ich persönlich hatte mich, als die Wahl bestand, für die freiwillige GKV entschieden, da mir zu viel hätte-wäre-wenn drin war und ich mich auch nicht genug mit dem Thema befassen konnte und auch nur knapp über der JAEG war. Zwischenzeitlich bin ich froh, da ich mittlerweile durch einen beruflichen Wechsel wieder unterhalb der JAEG bin, dafür allerdings unbefristet und mit der Aussicht auf Verbeamtung. Dann wiederum werde ich wohl zu PKV wechseln, da die Voraussetzungen durch die Beihilfe komplett andere sind.

Letztlich hilft vermutlich nur das berühmte Bauchgefühl, da alle Zahlenspielereien letztlich nur Momentaufnahmen und Annahmen sind und niemand wissen kann, ob es genauso, besser oder auch schlechter kommt.

Eule:

--- Zitat von: clarion am 30.11.2023 06:53 ---Altersrückstellungen entfallen bei der PKV nicht, die  Absicherung von Krankengeld entfallen bei Beamten. Privat Versicherte Tarifbeschäftigte sollten Krankengeld unbedingt absichern, sonst ist nach sechs Wochen Krankheit Ebbe in der Kasse.

--- End quote ---
Beides fällt doch aus dem Tarif, sobald der Versorgungsfall eintritt. Warum sollte weiter für mögliches Krankengeld bezahlt werden, wenn dies nicht mehr benötigt wird, gleiches gilt für die zwingenden und freiwilligen Altersrückstellungen.

 
Ich spare schon jetzt seit Jahren monatlich 1200€ im etf msci world und ab 01.01.24 dann halt wenigstens 1.350€. Ich wüsste nicht weshalb ich das ändern sollte. Haus ist gekauft und wird abgezahlt bzw. ist bis zum Ende durch finanziert, Familienplanung ist durch zwei Eigentumswohnungen sind gut vermietet, erzielen einen positiven monatlichen Cash-Flow und sind deutlich vor Rentenbeginn abgezahlt.

Erwerbsminderung ist durch eine BU entsprechend abgesichert, wobei mir da eigentlich nur psychische Erkrankungen einfallen, die eine mir die Ausführung meiner Tätigkeit nicht mehr zuließen. Wenn der Grund eine körperlich Ursache hat, wäre ich ohnehin ein völliger Pflegefall.

Ich danke für die vielen Impulse! Ich hätte nicht viel gegen eine einheitliche Krankenversicherung für alle, mit optional zu buchbaren Leistungen für alle.

Anekdote: Ein befreundetes Ärztepärchen, mir denen ich auch über da Thema im Gespräch bin, könnte ihre Kassenpatienten nach eigener Aussage gar nicht wirtschaftlich versorgen, wenn sie nicht gleichzeitig  auch ausreichend privat versicherte Patienten betreuen würde. In der Folge würden die Banken auch bestimmte Gerätschaften gar nicht finanzieren usw..

 

Eule:

--- Zitat von: TV-Ler am 30.11.2023 10:13 ---
--- Zitat von: Eule am 29.11.2023 14:45 ---Ich meine aktuell spare ich per sofort knapp 200€ monatlich, wenn ich die 30 Jahre davon 150€ mit nur 6% Anlege habe ich zum Rentenbeginn etwa 150.000€. Bei einer Restlebenserwartung von 20 Jahren (optimistisch), könnte ich monatlich 625€ aus dem Kapital für die pKV nutzen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass das abschmelzende Kapital in der Phase auch noch verzinst wird.

--- End quote ---
Gedankenspiel: Was, wenn sich diese, derzeit als optimistisch angenommenen, 20 Jahre Restlebenserwartung als völlig unzutreffend erweisen und dein bis dahin möglichweise gepflegter gesunder Lebensstil dir zu weiteren 30, 35 oder gar 40 Jahren verhilft?
Dann kommt deine Berechnung an diesem Punkt ins Wanken...

--- End quote ---
Das stimmt natürlich.

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