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Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Sozialarbeiter:
Ich bin fassungslos, über die Berichte, dass es offenbar gängig ist, dass Kinder mit ins private Heim genommen werden.
Unsere Plätze in Hamburg sind maßlos überbelegt. In Hamburg gab es dieses Jahr einen Artikel, dass eine Zentrale Stelle über 200 Jugendliche in Obhut hat, obwohl es nur 160 Plätze gibt. Daher würden Hallen und Container zugemietet werden. Auch gebe es Probleme genug Personal für die Aufsichtspflicht zu finden. Bei kleineren Kindern werden in den kleinen Gruppen höhere Überbelegungen geduldet. Weitere Angebote werden massiv eingeschränkt, um Kapazitäten für die Kernaufgaben freizuschaffen. Also alles nicht schön. Aber es wird JEDES Kind irgendwie irgendwo untergebracht.
SusiE:
--- Zitat von: 2strong am 06.12.2023 21:14 ---Kann man in solchen Fällen praktisch nicht (einfach) auf Einrichtungen in Nachbarbezirken ausweichen?
--- End quote ---
Das tun wir, aber auch dort sind Plätze knapp. Und einfach ist das nicht, da telefoniert man gut und gerne mal 2h lang um dann noch 100km zu fahren.
BAT:
Naja, ich habe mit den Sozialarbeiter immer schön geschimpft, ob wir denn noch ein Kind haben, was noch nicht betüddelt wird, und das war noch vor Einführung von § 8a. ;)
FGL:
--- Zitat von: BAT am 06.12.2023 19:05 ---Ähnlich dem PsychKG müsste man eine Aufnahmepflicht für Einrichtungen nach § 34 SGB VIII einführen.
--- End quote ---
Regelungen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahmepflicht besteht, müssen nach § 78c Absatz 1 Satz 2 SGB VIII bereits jetzt Bestandteil jeder Leistungsvereinbarung sein.
BAT:
§ 42 wird erst über Landesrecht erreicht.
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