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Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Flying:
--- Zitat von: Nerostar am 06.12.2023 16:45 ---
--- Zitat von: Umlauf am 06.12.2023 13:52 ---Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?
--- End quote ---
Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:
Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.
Was mache ich?
--- End quote ---
So lange suchen bis was gefunden ist - im Zweifel den Vorgesetzen dazu ziehen.
Und gerade für Säuglinge Notfallfamilien im Backgrund schaffen.
Herbert Meyer:
--- Zitat von: Nerostar am 06.12.2023 16:45 ---
--- Zitat von: Umlauf am 06.12.2023 13:52 ---Seit wann hat ein Arbeitgeber Durchgriffsrechte auf der Wohnung des AN?
--- End quote ---
Das leuchtet ein.
Jedoch stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:
Rufbereitschaft angeordnet - Rufbereitschaftsdienst wird ausgeführt - Meldung/Einsatz um 02:00 Uhr nachts
Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass eine Inobhutnahme des Kindes unabdingbar ist, da eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr anders nicht mehr abgewendet werden kann.
Das Kind wird in Obhut genommen, es finden sich allerdings keine freien Plätze zur Unterbringung.
Dann stehe ich um 03:00 Uhr mit dem Kind, im schlimmsten Fall einem Säugling im Schlepptau, ohne eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit.
Was mache ich?
--- End quote ---
Hotelzimmer mit Frühstück buchen und am nächsten Tag die Rechnung einreichen. Im zweiten Schritt dann auf die trotzdem immer noch bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf Versicherungsschutz etc. hinweisen und um schriftliche Stellungnahme bitten.
xap:
Wenn man das hier so liest, kann einem Angst und Bange werden um die Zustände in einigen / vielen Städten. Wir reden hier immer noch über Kinder und nicht über einen falsch ausgefüllten Antrag. Keinem MA hier sollten Vorwürfe gemacht werden - aber die geschilderten Zustände sind für Außenstehende wie mich untragbar.
RsQ:
--- Zitat von: Herbert Meyer am 07.12.2023 13:51 ---Hotelzimmer mit Frühstück buchen und am nächsten Tag die Rechnung einreichen. Im zweiten Schritt dann auf die trotzdem immer noch bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf Versicherungsschutz etc. hinweisen und um schriftliche Stellungnahme bitten.
--- End quote ---
Das sollte doch dann eigentlich das Standardszenario sein. Also das mit der Mitnahme in die private Wohnung klingt einfach so absurd ... :o
SusiE:
Das klingt immer alles so easy.
Mit einem 3 jährigen Kind im Auto, vielleicht noch mitten in der Nacht, da sucht keiner stundenlang.
Wir haben bei uns eine Einrichtung, der das Landesjugendamt 5 ION- Plätze gestrichen hat, wegen dem Personalschlüssel. Das verschärft natürlich auch unsere Situation. Bereitschaftspflege ist immer eine tolle Sache, aber schaut mal was die Landkreise so zahlen, wer will das denn noch machen? Dazu kommen immer neue Auflagen und Anforderungen.
Am Ende ist das alles ein strukturelles Problem, das auf dem Rücken der Kinder und BSA ausgetragen wird.
Mit Schrecken erinnere ich mich noch an die hausinternen Diskussionen nach dem SuE Abschluss. Zulage von 180€ und noch 2 Tage mehr Urlaub, das gönnt uns hier bis heute keiner, aber in der Nacht mal mitkommen zu einem Einsatz, weil ein Alleinerziehender Elternteil verstorben ist und der 6 jährige den Nachbarn zu Hilfe geholt hat, das will dann auch keiner.
Lange Rede kurzer Sinn, viele von uns lieben ihren Job wirklich und tun alles in ihrer Macht stehende, die immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen auszugleichen, bis es irgendwann nicht mehr geht.
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