Auf der Homepage des bayerischen Beamtenbunds steht immer noch, dass der Inflationsausgleich in Höhe von 1800.- € noch im Dezember ausgezahlt wird. Auf der Bezügemitteilung für Januar steht noch der gleiche Betrag wie im Januar 2022. Aber es bleiben ja noch drei Werktage für eine Blitzüberweisung.
Also ich in BaWü habe für Januar 2024 eine neue Bezügemitteilung mit höherem Betrag (aber nur Netto vermutlich wg. Grundfreibetragsänderung ).
In Bayern wird der erst auf der Februar Abrechnung berücksichtigt.
Grund: weil die Angestellten da ihre Januar Abrechnung erhalten.
Auch in BW erhalten die Angestellten Ihre Abrechnung für Januar am Ende des Monats. Man bekommt also noch nicht einmal diese seit Monaten angekündigte Steuerreform zeitnah umgesetzt. Aber im Anhang der Bezügemitteilung bitte Minister Füracker um Werbung für den öffentlichen Dienst. Mir fehlen leider die Argumente.
Das hat nichts mit „nicht rechtzeitig“ zu tun. Angestellte erhalten die Bezüge des Monats im Nachhinein und Beamte im Voraus. Daher hat man aus Abrechnungssicht es eben so gemacht, dass man solche Anpassungen lieber gleichzeitig umsetzt um etwaige Programmprobleme zu vermeiden.
Beamte: Februar 2023 Abrechnung (Auszahlung Ende Januar)
Angestellte: Januar 2023 Abrechnung (Auszahlung Ende Januar)
Weiß nicht wie andere BL das handbaben, aber wenn die auch SAP einsetzen, vermutlich genauso.