Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 617638 times)

Rentenonkel

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #990 am: 21.03.2025 12:17 »
@BalBund: Vielen Dank für den Einblick hinter die Kulissen.

Da bewahrheiten sich meine schlimmsten Befürchtungen. Wer sich vom Nachfolger vom Saathoff erhofft hat, es wird besser, wird bitter enttäuscht werden. 

Wir drücken mal die Daumen, dass demnächst aus Karlsruhe ein Urteil mit Signalwirkung kommt und es dadurch zu einer spürbaren Verbesserung kommen muss.

Vielleicht kennt man ja schon das Urteil und kommt daher zu dieser Einschätzung.

Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #991 am: 21.03.2025 12:31 »
Ich hatte das hier schon mal erwähnt, aber ich bin mit meinen Dienstbezügen zufrieden und seit ich den dritten Tag Homeoffice habe hat sich meine Motivation gedreht.
Freizeit ist mir tatsächlich doch wichtiger als 2-3% mehr Brutto Dienstbezüge.
Also, sollte die Tariferhöhung nicht auf die Beamten übertragen werden gibt es halt nochmals eine Erhöhung der Freizeit, alles entspannt.
Trennungsgeld erspare ich der Regierung dann auch noch, finde ich selber sehr vorbildlich.

fcesc4

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #992 am: 21.03.2025 12:34 »
Ist schon echt traurig die ganze Entwicklung.
Aber es bleibt einem am Ende vom Tag ja gar nichts anderes mehr übrig.
Ich hatte das hier schon mal erwähnt, aber ich bin mit meinen Dienstbezügen zufrieden und seit ich den dritten Tag Homeoffice habe hat sich meine Motivation gedreht.
Freizeit ist mir tatsächlich doch wichtiger als 2-3% mehr Brutto Dienstbezüge.
Also, sollte die Tariferhöhung nicht auf die Beamten übertragen werden gibt es halt nochmals eine Erhöhung der Freizeit, alles entspannt.

Knarfe1000

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #993 am: 21.03.2025 12:45 »
Ich hatte das hier schon mal erwähnt, aber ich bin mit meinen Dienstbezügen zufrieden und seit ich den dritten Tag Homeoffice habe hat sich meine Motivation gedreht.
Freizeit ist mir tatsächlich doch wichtiger als 2-3% mehr Brutto Dienstbezüge.
Also, sollte die Tariferhöhung nicht auf die Beamten übertragen werden gibt es halt nochmals eine Erhöhung der Freizeit, alles entspannt.
Trennungsgeld erspare ich der Regierung dann auch noch, finde ich selber sehr vorbildlich.
Schön, aber hier wurde Anfang 2022 nach Corona die Homeoffice-Möglichkeit fast auf null zurückgefahren. Und ich könnte durchaus - trotz Führungsfunktion - 1 oder 2 Tage pro Woche HO machen. Was noch einen positiven Nebeneffekt hätte: ich fahre jeden Tag 60 / 120 Kilometer zur Dienststelle. Die eingesparten Fahrten merkt man an der Tankstelle und für die Umwelt wäre es auch gut.

Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #994 am: 21.03.2025 13:17 »
Ich hatte das hier schon mal erwähnt, aber ich bin mit meinen Dienstbezügen zufrieden und seit ich den dritten Tag Homeoffice habe hat sich meine Motivation gedreht.
Freizeit ist mir tatsächlich doch wichtiger als 2-3% mehr Brutto Dienstbezüge.
Also, sollte die Tariferhöhung nicht auf die Beamten übertragen werden gibt es halt nochmals eine Erhöhung der Freizeit, alles entspannt.
Trennungsgeld erspare ich der Regierung dann auch noch, finde ich selber sehr vorbildlich.
Schön, aber hier wurde Anfang 2022 nach Corona die Homeoffice-Möglichkeit fast auf null zurückgefahren. Und ich könnte durchaus - trotz Führungsfunktion - 1 oder 2 Tage pro Woche HO machen. Was noch einen positiven Nebeneffekt hätte: ich fahre jeden Tag 60 / 120 Kilometer zur Dienststelle. Die eingesparten Fahrten merkt man an der Tankstelle und für die Umwelt wäre es auch gut.

Mir wurde auch der dritte Tage HO länger verwehrt, quasi ohne Grundlage.
Mehrere Gespräche und Befunde über den Truppenarzt mit der Empfehlung auf HO auf 3 Tage zu erhöhen brachte dann den Durchbruch.
Möglichkeiten gibt es eigentlich immer irgendwie.

Pendler1

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« Antwort #995 am: 21.03.2025 14:22 »
Prima. dass sich einige statt Besoldungserhöhung über das HO freuen.

Für Pensionäre bringt das aber nix!

OK, wahrscheinlich werden ja die wenigsten Pensionäre, sozialverträgliches Ableben schon früher?😁

Die Zufriedenen könnten ja eine Petition einbringen - 5% bis 10% Besoldungskürzung (zum Beispiel)  für Beamten. Der real existierende Beamte braucht eh kein Geld, soll nicht so viel ausgeben, wird ja alles immer billiger.

Gemäß dem Spruch eines lieben Referatsleiters in den 70ern des letzten Jahrhunderts (hat er sarkastisch gemeint):

"Der Beamte hat sich innerhalb und außerhalb des Dienstes derjenigen Mäßigung zu befleißigen, die seinem Amte zukommt"

Pendler1

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« Antwort #996 am: 21.03.2025 14:30 »
Hier noch ein netter Leserbrief aus DIE ZEIT:

Zu einem Artikel von Hr. Fraztscher (irgend ein TOP-Ökonom)
vor 3 Stunden

"Irgendwie vergisst Herr Fratzscher immer zu erwähnen, dass die Pensions- und Versorgungsansprüche der Beamten auch eine gigantische Umverteilung von arm zu reich sind. Hier der arme Steuerzahlende, der die Party zahlt, auch wenn er für's Pflegeheim den letzten Cent hinlegen muss, da die Beamtenwitwe, der ein "Vermögensverzehr" fürs Pflegeheim aber keinesfalls zumutbar ist."

Also, Pensionen heftig kürzen. Die HO-Anhänger werden jubeln?

PS: Irgendwie scheinen einige Beamte zu vergessen, dass die Pension ein Prozentsatz von der Besoldung ist.

Aber, wie gesagt, wer braucht schon Pension. Der real existierende Beamte wird ja nie krank und pflegebedürftig - und geht wahrscheinlich schon vor Pensionsbeginn in die ewigen Jagdgründe?

Die Politik wird darob jubeln.


Bundesjogi

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #997 am: 21.03.2025 14:59 »
Es gibt ein gesondertes Schreiben der dbb tarifunion an die Beamten, ich werde es aus Gründen hier nicht zur Verfügung stellen.

Inhaltlich wird neben dem Verweis auf die hier hochgeladenen Punkte darauf eingegangen, dass derzeit nicht sicher angenommen werden darf, dass das Tarifergebnis auch in den Beamtenbereich übertragen werden wird.

War das bisher nur eine Floskel und der Automatismus folgte dann doch irgendwann verzögert, so darf man mit Blick auf die Haushaltsvorstellungen der CDU meiner Meinung nach nicht mehr sicher davon ausgehen, dass die Beamtenschaft an einem Tarifabschluss in gleicher Weise partizipieren wird. Man hört zwischen den Häusern, dass durch die notwendige Alimentationsanpassung ja ohnehin schon viel für die Beamten getan wäre, ob man nicht zumindest diese Tarifrunde mal auslassen könnte.

Ich wäre also daher persönlich sehr vorsichtig, irgendeine Summe schon für die Zeit nach dem Abschluss zu verplanen, genauso wie "Urlaubstage" oder andere Konstrukte.

Das, was momentan auf der politischen Hausebene abgeht habe ich in all den Jahren so noch nicht erlebt, ich fürchte, unser aller Dienstherr wird vor einer erneuten Zäsur nicht zurückschrecken.

Irgendwie ist das doch aber nicht logisch (auch wenn man natürlich mit einem Anspruch von Logik vielleicht das Grundproblem verkennt). Bisher gibt es keine Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation, insofern besteht ja auch gar kein Ansatz um eine Tariferhöhung auszulassen. Es ist auch nahezu ausgeschlossen, dass ein solches Gesetz noch vor Abschluss der Tarifrunde verabschiedet würde, ja es wird wohl nicht mal ein Entwurf vorgelegt werden. Mit Verweis auf ein derart ungelegtes Ei kann man doch aber die Übertragung nicht weglassen. Anders herum ist es doch so, dass eine wirklich konsequente Umsetzung der a.A. eine so starke Erhöhung bedeuten würde (mutmaßlich) dass es nicht darauf ankommt, wie hoch vorher die Tabellen erhöht werden, quasi als "Abschlagszahlung". Was nicht heißen soll, dass wir am Ende leer ausgehen und der Verweis auf die leeren Kassen erfolgt. Aber logisch begründbar ist das nicht und das wird am Ende auch der Regierung einleuchten. Kommt dann nur drauf an ob es sie auch interessiert.

BalBund

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #998 am: 21.03.2025 16:16 »

Irgendwie ist das doch aber nicht logisch (auch wenn man natürlich mit einem Anspruch von Logik vielleicht das Grundproblem verkennt). Bisher gibt es keine Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation, insofern besteht ja auch gar kein Ansatz um eine Tariferhöhung auszulassen. Es ist auch nahezu ausgeschlossen, dass ein solches Gesetz noch vor Abschluss der Tarifrunde verabschiedet würde, ja es wird wohl nicht mal ein Entwurf vorgelegt werden. Mit Verweis auf ein derart ungelegtes Ei kann man doch aber die Übertragung nicht weglassen.

Da nach jedem Tarifabschluss ein Anpassungsgesetz für die Beamten beschlossen wird kann man das sehr wohl. Ebenso kann man halt auch drauf verzichten und (angeblich) alle Ansprüche über die Besoldungsreform lösen.

Die Arbeitsvermutung hier, dass diese Reform nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechen wird, mag stimmen, aber nach außen verkauft sich sowas deutlich besser als Anpassungsgesetz + Alimentationsgesetz direkt am Anfang einer Wahlperiode.

PolareuD

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« Antwort #999 am: 21.03.2025 16:41 »
Da nach jedem Tarifabschluss ein Anpassungsgesetz für die Beamten beschlossen wird kann man das sehr wohl. Ebenso kann man halt auch drauf verzichten und (angeblich) alle Ansprüche über die Besoldungsreform lösen.

Die Arbeitsvermutung hier, dass diese Reform nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechen wird, mag stimmen, aber nach außen verkauft sich sowas deutlich besser als Anpassungsgesetz + Alimentationsgesetz direkt am Anfang einer Wahlperiode.

Halte ich sogar für den besseren Weg. Die Frage ist nur, was in dem Gesetz letztlich drin. Irgendwie fällt es mir schwer daran zu glauben, dass da etwas signifikant besseren drin steht als in den letzten beiden Entwürfen zum BBVAngG.

Foxtrott

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« Antwort #1000 am: 21.03.2025 18:19 »
Ich wünsche mir den Tag herbei, an dem ich noch nicht wusste, dass dieses Forum existiert.

Rollo83

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« Antwort #1001 am: 21.03.2025 19:57 »
Ich wünsche mir den Tag herbei, an dem ich noch nicht wusste, dass dieses Forum existiert.
Ich wünsche mir den Tag herbei wo ich in Pension gehe 😀

Gruenhorn

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« Antwort #1002 am: 22.03.2025 02:42 »
Da nach jedem Tarifabschluss ein Anpassungsgesetz für die Beamten beschlossen wird kann man das sehr wohl. Ebenso kann man halt auch drauf verzichten und (angeblich) alle Ansprüche über die Besoldungsreform lösen.

Die Arbeitsvermutung hier, dass diese Reform nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechen wird, mag stimmen, aber nach außen verkauft sich sowas deutlich besser als Anpassungsgesetz + Alimentationsgesetz direkt am Anfang einer Wahlperiode.

Halte ich sogar für den besseren Weg. Die Frage ist nur, was in dem Gesetz letztlich drin. Irgendwie fällt es mir schwer daran zu glauben, dass da etwas signifikant besseren drin steht als in den letzten beiden Entwürfen zum BBVAngG.
Wenn das die Arbeitshypothese ist, müsste der neue Entwurf aber einigermaßen schnell verabschiedet werden. Zumindest, wenn man nicht doch nur mit einer Nullrunde abspeisen will. Wobei ich hier ausversehen den Maßstab der Glaubwürdigkeit an den Dienstherrn angelegt habe, mein Fehler...

beamtenjeff

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« Antwort #1003 am: 22.03.2025 10:17 »
Da nach jedem Tarifabschluss ein Anpassungsgesetz für die Beamten beschlossen wird kann man das sehr wohl. Ebenso kann man halt auch drauf verzichten und (angeblich) alle Ansprüche über die Besoldungsreform lösen.

Die Arbeitsvermutung hier, dass diese Reform nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechen wird, mag stimmen, aber nach außen verkauft sich sowas deutlich besser als Anpassungsgesetz + Alimentationsgesetz direkt am Anfang einer Wahlperiode.

Halte ich sogar für den besseren Weg. Die Frage ist nur, was in dem Gesetz letztlich drin. Irgendwie fällt es mir schwer daran zu glauben, dass da etwas signifikant besseren drin steht als in den letzten beiden Entwürfen zum BBVAngG.
Wenn das die Arbeitshypothese ist, müsste der neue Entwurf aber einigermaßen schnell verabschiedet werden. Zumindest, wenn man nicht doch nur mit einer Nullrunde abspeisen will. Wobei ich hier ausversehen den Maßstab der Glaubwürdigkeit an den Dienstherrn angelegt habe, mein Fehler...

Also ich würde diese Argumentation auch 0 nachvollziehen können. Wie hier schon erwähnt: 1. Haben wir nichts wirksames vorliegen 2. basierend auf den letzten Entwurf wäre dies auch nichts effektives, welches eine 0-Runde rechtfertigt, denn 90% aller Beamten/innen würde leer ausgehen. Das hat nichts mit einer Erhöhung der Grundbesoldung für alle zu tun. Äpfel und Birnen.

BalBund

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« Antwort #1004 am: 22.03.2025 11:33 »
Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Dienstherr einen Tarifabschluss auf die Beamten überträgt.

Das ist zwar bisher immer passiert, aber in Zeiten, in denen die Politik Spardruck verspürt und die "fetten Beamtenpensionen" den Staatssäckel so übermäßig belasten, kann sich die Politik auch eine Nullrunde ausdenken zur Staatskonsolidierung. Dagegen machen kann man genauso wenig wie gegen die 41h, die Interessensvertreter essen lieber Schnittchen und sichern die eigene Karriere.

Die einzige monetäre Hilfe ist perspektivisch vom BVerfG zu erwarten, aber der Atem dafür wird noch lang.

Jeffs Äpfel und Birnen sind demzufolge mehr tradiertes Anspruchsdenken als rechtliche Bindung für unseren DH.