Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 549314 times)

LehrerBW

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1005 am: 22.03.2025 12:17 »
Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Dienstherr einen Tarifabschluss auf die Beamten überträgt.

Das ist zwar bisher immer passiert, aber in Zeiten, in denen die Politik Spardruck verspürt und die "fetten Beamtenpensionen" den Staatssäckel so übermäßig belasten, kann sich die Politik auch eine Nullrunde ausdenken zur Staatskonsolidierung. Dagegen machen kann man genauso wenig wie gegen die 41h, die Interessensvertreter essen lieber Schnittchen und sichern die eigene Karriere.

Die einzige monetäre Hilfe ist perspektivisch vom BVerfG zu erwarten, aber der Atem dafür wird noch lang.

Jeffs Äpfel und Birnen sind demzufolge mehr tradiertes Anspruchsdenken als rechtliche Bindung für unseren DH.
Ist es nicht so, dass sich die Steigerung an der Inflation, der Steigerung der angestellten Abschlüsse und der allgemeinen Lohnentwicklung zu orientieren hat?
Das BVerfG hat das doch mal so festgelegt.
Mir wäre es ehrlich gesagt lieber wenn sich die Steigerung an gesetzlichen Maßstäben, wie bei den Abgeordnetendiäten, richtet anstatt immer nach dem Verdigewürge.

Bundesjogi

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1006 am: 22.03.2025 12:22 »
Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Dienstherr einen Tarifabschluss auf die Beamten überträgt.

Das ist zwar bisher immer passiert, aber in Zeiten, in denen die Politik Spardruck verspürt und die "fetten Beamtenpensionen" den Staatssäckel so übermäßig belasten, kann sich die Politik auch eine Nullrunde ausdenken zur Staatskonsolidierung. Dagegen machen kann man genauso wenig wie gegen die 41h, die Interessensvertreter essen lieber Schnittchen und sichern die eigene Karriere.

Die einzige monetäre Hilfe ist perspektivisch vom BVerfG zu erwarten, aber der Atem dafür wird noch lang.

Jeffs Äpfel und Birnen sind demzufolge mehr tradiertes Anspruchsdenken als rechtliche Bindung für unseren DH.

Das ist zwar grundsätzlich richtig aber bei den 41 Stunden gab es "wenigstens" das Versprechen, dass das nur temporär ist. Wurde nicht gehalten, vielleicht hat man draus gelernt. Könnte natürlich analog wieder sein, dass man sagt "jetzt keine Übertragung aber danach kommt ja dann die a.A.". Ich bin mir aber nicht sicher, ob das angesichts der letzten Lüge dann nicht irgendwann zu viel ist, natürlich kann man im Grunde nicht viel tun aber eine vollkommen demotivierte Beamtenschaft ist wesentlich teurer und kann auch ohne das Mittel eines Streiks heftige Schmerzen verursachen. Man muss es klar sehen, eine Verbeamtung ist eine feste Bindung in beide Richtungen, da tun alle gut daran, sich nicht zu viel rauszunehmen. Nicht nur die Beamten können sich schlecht wehren, auch der Dienstherr ist verletzlich durch Dienst nach Vorschrift oder wiederkehrende krankheitsbedingte Abwesenheiten. Eine Nichtübertragung würde im aktuellen politischen Klima eine heftige Zäsur. Daran sollte Niemand Interesse haben (was nicht heißt, dass CDU und SPD das nicht aus ideologischen Gründen trotzdem machen). Wäre aber dumm. Wirklich dumm.

Bundesknecht

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1007 am: 22.03.2025 13:05 »
Dienst nach Vorschrift, auf die Gesundheit achten, frühzeitig zum Arzt gehen. Das war in etwa die Formulierung aus einem Gewerkschaftsschreiben von vor ca 20 Jahren. Werd ich nie vergessen.

photosynthese

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1008 am: 22.03.2025 17:37 »
Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Dienstherr einen Tarifabschluss auf die Beamten überträgt.

Das ist zwar bisher immer passiert, aber in Zeiten, in denen die Politik Spardruck verspürt und die "fetten Beamtenpensionen" den Staatssäckel so übermäßig belasten, kann sich die Politik auch eine Nullrunde ausdenken zur Staatskonsolidierung. Dagegen machen kann man genauso wenig wie gegen die 41h, die Interessensvertreter essen lieber Schnittchen und sichern die eigene Karriere.

Die einzige monetäre Hilfe ist perspektivisch vom BVerfG zu erwarten, aber der Atem dafür wird noch lang.

Jeffs Äpfel und Birnen sind demzufolge mehr tradiertes Anspruchsdenken als rechtliche Bindung für unseren DH.

Das ist zwar grundsätzlich richtig aber bei den 41 Stunden gab es "wenigstens" das Versprechen, dass das nur temporär ist. Wurde nicht gehalten, vielleicht hat man draus gelernt. Könnte natürlich analog wieder sein, dass man sagt "jetzt keine Übertragung aber danach kommt ja dann die a.A.". Ich bin mir aber nicht sicher, ob das angesichts der letzten Lüge dann nicht irgendwann zu viel ist, natürlich kann man im Grunde nicht viel tun aber eine vollkommen demotivierte Beamtenschaft ist wesentlich teurer und kann auch ohne das Mittel eines Streiks heftige Schmerzen verursachen. Man muss es klar sehen, eine Verbeamtung ist eine feste Bindung in beide Richtungen, da tun alle gut daran, sich nicht zu viel rauszunehmen. Nicht nur die Beamten können sich schlecht wehren, auch der Dienstherr ist verletzlich durch Dienst nach Vorschrift oder wiederkehrende krankheitsbedingte Abwesenheiten. Eine Nichtübertragung würde im aktuellen politischen Klima eine heftige Zäsur. Daran sollte Niemand Interesse haben (was nicht heißt, dass CDU und SPD das nicht aus ideologischen Gründen trotzdem machen). Wäre aber dumm. Wirklich dumm.

Auf Landesebene hat das mal Hannelore Kraft in NRW versucht. Das wurde vom Landesverfassungsgerichtshof sogar schnell kassiert. Am Ende gibt es zwar keinen Rechtsanspruch auf eine Übernahme, aber darauf, dass die Alimentation nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt wird. Die Zahlen können also abweichen, da aber da Nullrunden gerade nicht üblich sind, wird es dazu auch nicht kommen können. Zumindest dann im Nachgang juristisch festgestellt.

Nanum

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1009 am: 22.03.2025 21:00 »
Danke!
Die 41 Stunden werden mit keinem Wort erwähnt...
So eine Aufstellung erwarte ich von Seiten des dbb auch.
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++67d88bf869bb64374075a38c/download/Tabelle%20Forderungen%20Runde%203.pdf
In der Tat schade, dass sich um die Arbeitszeit die viel Lebenszeit ist einfach niemand kümmert..

Anbei das dbb-Schreiben zu den gescheiterten Verhandlungen.

Die Arbeitszeit der Beamten wird per Gesetz geregelt, nicht in Tarifverhandlungen. Dieses wichtige Thema ist  Dauerthema bei Gesprächen mit dem BMI. Aber das liebt seine Leibeigenen so sehr…
Hallo,
falsch. Immernoch via Rechtsverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html
Könnte in 10 Minuten geändert werden.

Alexander79

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1010 am: 23.03.2025 08:09 »
Dienst nach Vorschrift,
Wo soll das Problem sein.
Genau das erwartet der Dienstherr doch von dir.

Hallo,
falsch. Immernoch via Rechtsverordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html
Könnte in 10 Minuten geändert werden.
Ähh.
Auch eine Rechtsverordnung ist ein Gesetz.
Sollte eigentlich jeder Beamte im Verwaltungsrecht gelernt haben.

Imperator

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1011 am: 23.03.2025 11:50 »
Angenommen bei der Schlichtung der jetzigen Tarifverhandlungen kommt eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 90 % (oder auch ein anderer Wert) zustande. Und das BMI sagt, sie würden den Tarifabschluss 1 zu 1 auf uns Beamte übertragen.

Würde unsere Jahressonderzahlung die auf 12 Monate verteilt ist (in die Besoldung integriert), damit dann auch steigen?

"m Dezember 2011 wurde beschlossen, die Absenkung zum 31.12.2011 auslaufen zu lassen, sodass ab 01.01.2012 wieder das 60%-Niveau erreicht wurde. Auch hier erfolgte eine Integration ins monatliche Grundgehalt." - https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/sonderzahlung.html

Wenn nun die Jahressonderzahlung von 60 auf 90% erhöht werden würde, dann müsste das sich doch auch neben einer prozentualen Erhöhung zusätzlich auf unseren monatlichen Sold auswirken?

Sprich, es gibt beispielsweise 3 % Erhöhung + eine Anhebung der Jahressonderzahlung. Dann müssten wir ja 3 % + x% monatlich mehr bekommen. Liege ich da richtig?


SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1012 am: 23.03.2025 12:20 »
Ohne dass ich über eine Glauskugel verfüge, Imperator - aber die Jahressonderzahlung wird ganz sicher nicht und schon gar nicht deutlich zusätzlich angehoben werden.

Wenn ich es richtig erinnere, ist die die jährliche Sonderzahlung zum Juli 2009 in das monatliche Grundgehalt integriert und zugleich auf einen Betrag in Höhe von 2,44 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge abgesenkt worden. Darüber hinaus ist sie dann, nachdem das erst für den Januar 2015 geplant worden ist, zum Januar 2012 um weitere 2,44 % angehoben worden, um so ebenfalls in das Grundgehalt integriert zu werden. Würde man  nun die Sonderzahlung von derzeit 58,56 % eines Jahresgehalts auf bspw. 70 % anheben, käme das einer jährlichen Erhöhung von 11,44 % gleich, also einer regelmäßigen Anhebung der Besoldung um rund 0,95 %. Das aber würde m.E. nur passieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber am Ende die Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamten nicht vollziehen, sondern vielmehr eine signifikant geringere Übetragung vollziehen würden, um dann diese Entscheidung damit zu bewerben, dass ja die jährliche Sonderzahlung angehoben werden würde.

Eine Anhebung der jährlichen Sonderzahlung wird es m.E. also nur dann geben, wenn man damit eine in der Differenz geringere Anhebung der regelmäßig gewährten Bezüge kompensieren und so kaschieren wollte, dass die nicht wirkungsgleiche Übertragung des - wie auch immer am Ende aussehenden - Tarifergebnisses erneut mit Einschnitten in die Beamtenbesoldung verbunden wird.

Alles andere kann ich mir nicht vorstellen.

Imperator

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1013 am: 23.03.2025 13:22 »
Ohne dass ich über eine Glauskugel verfüge, Imperator - aber die Jahressonderzahlung wird ganz sicher nicht und schon gar nicht deutlich zusätzlich angehoben werden.

Wenn ich es richtig erinnere, ist die die jährliche Sonderzahlung zum Juli 2009 in das monatliche Grundgehalt integriert und zugleich auf einen Betrag in Höhe von 2,44 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge abgesenkt worden. Darüber hinaus ist sie dann, nachdem das erst für den Januar 2015 geplant worden ist, zum Januar 2012 um weitere 2,44 % angehoben worden, um so ebenfalls in das Grundgehalt integriert zu werden. Würde man  nun die Sonderzahlung von derzeit 58,56 % eines Jahresgehalts auf bspw. 70 % anheben, käme das einer jährlichen Erhöhung von 11,44 % gleich, also einer regelmäßigen Anhebung der Besoldung um rund 0,95 %. Das aber würde m.E. nur passieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber am Ende die Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamten nicht vollziehen, sondern vielmehr eine signifikant geringere Übetragung vollziehen würden, um dann diese Entscheidung damit zu bewerben, dass ja die jährliche Sonderzahlung angehoben werden würde.

Eine Anhebung der jährlichen Sonderzahlung wird es m.E. also nur dann geben, wenn man damit eine in der Differenz geringere Anhebung der regelmäßig gewährten Bezüge kompensieren und so kaschieren wollte, dass die nicht wirkungsgleiche Übertragung des - wie auch immer am Ende aussehenden - Tarifergebnisses erneut mit Einschnitten in die Beamtenbesoldung verbunden wird.

Alles andere kann ich mir nicht vorstellen.

Hallo Swen,

vielen Dank für deine Einschätzung!

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1014 am: 23.03.2025 13:45 »
Gern geschehen, Imperator: Leider hört sich in meinen Ohren vieles von dem, was Bal in letzter Zeit zum Thema geschrieben hat, sehr schlüssig an.

Schauen wir jetzt erst einmal, was die Schlichtung bringt. Viel Hoffnung darauf, dass dort ein Ergebnis gefunden wird, das für beide Parteien akzeptabel wäre, habe ich eher nicht.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1015 am: 23.03.2025 14:25 »
1.) 2005 betrug die Bundesbeamten-JSZ 60% eines Monatsgrundgehalts bzw. 5% des Jahresgrundgehaltes (Beispiel A15 Endstufe: Grundgehalt 58.972,44 € -> JSZ 2.948,62 €).
2.) 2006 wurde die JSZ auf 30% bzw. 2,5% halbiert, befristet bis Ende 2010.
3.) 2009 wurden die 30% bzw. 2,5% ins Grundgehalt integriert, außerdem wurde etwas gerundet (Beispiel A15 Endstufe: Aus 64.717,43 € wurden 67.728,00 €).
4.) Anschließend wurde die Absenkung bis Ende 2014 verlängert.
5.) Zum 01.01.2012 wurde die Absenkung vorzeitig beendet, also von 30% bzw. 2,5% wieder zurück auf 60% bzw. 5% erhöht (die resultierende Erhöhung um 2,44% entspricht genau dem Quotienten aus 105% und 102,5%).
6.) Unabhängig davon wurden die Bezüge am 01.03.2012 zusätzlich um 3,3% erhöht (analog zu den +3,5% für die Angestellten, gemindert um 0,2%).

WENN also jetzt beispielsweise im TVöD die JSZ von 60% auf 90% erhöht werden sollte und WENN man diese Erhöhung inhaltsgleich auf die Bundesbeamten übertragen möchte, müsste man die monatlichen Grundbesoldungen entsprechend um 2,38% anheben (Quotient aus 107,5% und 105%). Und WENN es wie im Jahr 2012 gemacht würde, wäre diese Erhöhung unabhängig von der Übernahme der "normalen" tariflichen Erhöhung aus dem TVöD.

Aber, ihr habt schon Recht, drei WENNs in einem Absatz sind nicht gerade wenig..  ;)

Bundesjogi

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1016 am: 23.03.2025 14:46 »
Ohne dass ich über eine Glauskugel verfüge, Imperator - aber die Jahressonderzahlung wird ganz sicher nicht und schon gar nicht deutlich zusätzlich angehoben werden.

Wenn ich es richtig erinnere, ist die die jährliche Sonderzahlung zum Juli 2009 in das monatliche Grundgehalt integriert und zugleich auf einen Betrag in Höhe von 2,44 % der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge abgesenkt worden. Darüber hinaus ist sie dann, nachdem das erst für den Januar 2015 geplant worden ist, zum Januar 2012 um weitere 2,44 % angehoben worden, um so ebenfalls in das Grundgehalt integriert zu werden. Würde man  nun die Sonderzahlung von derzeit 58,56 % eines Jahresgehalts auf bspw. 70 % anheben, käme das einer jährlichen Erhöhung von 11,44 % gleich, also einer regelmäßigen Anhebung der Besoldung um rund 0,95 %. Das aber würde m.E. nur passieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber am Ende die Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamten nicht vollziehen, sondern vielmehr eine signifikant geringere Übetragung vollziehen würden, um dann diese Entscheidung damit zu bewerben, dass ja die jährliche Sonderzahlung angehoben werden würde.

Eine Anhebung der jährlichen Sonderzahlung wird es m.E. also nur dann geben, wenn man damit eine in der Differenz geringere Anhebung der regelmäßig gewährten Bezüge kompensieren und so kaschieren wollte, dass die nicht wirkungsgleiche Übertragung des - wie auch immer am Ende aussehenden - Tarifergebnisses erneut mit Einschnitten in die Beamtenbesoldung verbunden wird.

Alles andere kann ich mir nicht vorstellen.

Ganz komische "Logik". Liest sich für mich so als ob du die Frage gar nicht verstanden hast. Die Erhöhung der JSZ ist Gegenstand der Tarifverhandlungen und kann deshalb natürlich beschlossen werden. Wie und ob sie dann übertragen wird ist eine andere Frage und da wäre es schon denkbar, dass das nicht oder nur teilweise gemacht wird. Aber deine Argumentation würde nur Sinn machen, wenn die Erhöhung der JSZ für die Tarifbeschäftigten nicht käme sondern nur für die Beamten (was auf keinem Tisch liegt derzeit). Abgesehen davon würde es mich überraschen, wenn man die Erhöhung der JSZ zwar überträgt, bei der Berechnung aber wie von dir beschrieben trickst, das ist doch viel zu leicht nachzurechnen. Ne, wenn wir verarscht werden, dann wird es ansatzweise transparent werden. Dass es hierzu Überlegungen gibt glaube ich gleich. Aber nicht so. Ob die am Ende auch umgesetzt werden, da bin ich optimistisch also im Sinn, dass die Übertragung gemacht wird. Bei der Frage der a.A. bei der seit Jahren nichts vorangeht geht es ja darum, dass Beamtenbezüge am Ende sehr deutlich über denen der Tarifbeschäftigten liegen würden, was fernab von rechtlichen Fragen (die ich nachvollziehen kann) politisch schwer vermittelbar wäre. Anders rum aber auch, Erhöhungen im Tarifbereich hinter denen die Beamten zurückbleiben sind auch nicht leicht zu erklären. Wird schon.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1017 am: 23.03.2025 16:09 »
Ich spreche ausschließlich in dem, was ich schreibe, von der Besoldung, Jogi, weil ich wie Bal davon ausgehe, dass es zu einer wirkungsgleichen Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten nur kommen wird, wenn diese Einigung so gering für die Tarifbeschäftigen ausfallen sollte, dass sich der Besoldungsgesetzgeber nur dann dazu entschließen dürfte, sie auf die Beamten zu übertragen.

Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.

Sofern also für Tarifbeschäftigte in den höheren Entgeltgruppen eine höhere Sonderzahlung Teil der Einigung sein würde - wovon ich nicht ausgehe, dass das am Ende Teil der Tarifeinigung sein wird, jedenfalls kaum zu einer Anhebung auf 90 %, auch wenn das die Arbeitgeber nach der Verdi-Darstellung am Ende in spezifischer Form angeboten haben sollen -, gehe ich weiterhin nicht davon aus, dass der Gesetzgeber daraus Folgen für die Beamten ziehen würde. Entsprechend dürften die sich dann entfaltenden gesetzlichen Regelungen meiner Meinung nach eher nicht so ausfallen, wie das hier in letzter Zeit von Beiträgen erhofft worden ist. Mehr wollte ich mit meinem von Dir zitierten Beitrag eigentlich nicht sagen. Was daran nun komisch sein soll, bleibt mir zwar etwas unklar - aber solange etwas komisch ist, haben wir ja was zu lachen, was immer gut ist.

Alexander79

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1018 am: 23.03.2025 16:44 »
Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.
Was haben hier die Kommunen zu tun.
Die kommunalen Beschäftigten werden doch aus einem ganz anderen Topf bezahlt, als die Bundesbeamten.
Und da die "Landesbeamten", die die Kommunen ja ebenfalls bezahlen müssen hier gar nicht verhandelt werden, versteh ich deinen Zusammenhang gerade nicht.

tigertom

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1019 am: 23.03.2025 17:02 »
Es wird immer für Länder auf der einen und für Bund und Kommunen auf der anderen Seite verhandelt.
 Sollte man aber mal entkoppeln.