1.) 2005 betrug die Bundesbeamten-JSZ 60% eines Monatsgrundgehalts bzw. 5% des Jahresgrundgehaltes (Beispiel A15 Endstufe: Grundgehalt 58.972,44 € -> JSZ 2.948,62 €).
2.) 2006 wurde die JSZ auf 30% bzw. 2,5% halbiert, befristet bis Ende 2010.
3.) 2009 wurden die 30% bzw. 2,5% ins Grundgehalt integriert, außerdem wurde etwas gerundet (Beispiel A15 Endstufe: Aus 64.717,43 € wurden 67.728,00 €).
4.) Anschließend wurde die Absenkung bis Ende 2014 verlängert.
5.) Zum 01.01.2012 wurde die Absenkung vorzeitig beendet, also von 30% bzw. 2,5% wieder zurück auf 60% bzw. 5% erhöht (die resultierende Erhöhung um 2,44% entspricht genau dem Quotienten aus 105% und 102,5%).
6.) Unabhängig davon wurden die Bezüge am 01.03.2012 zusätzlich um 3,3% erhöht (analog zu den +3,5% für die Angestellten, gemindert um 0,2%).
WENN also jetzt beispielsweise im TVöD die JSZ von 60% auf 90% erhöht werden sollte und WENN man diese Erhöhung inhaltsgleich auf die Bundesbeamten übertragen möchte, müsste man die monatlichen Grundbesoldungen entsprechend
um 2,38% anheben (Quotient aus 107,5% und 105%). Und WENN es wie im Jahr 2012 gemacht würde, wäre diese Erhöhung unabhängig von der Übernahme der "normalen" tariflichen Erhöhung aus dem TVöD.
Aber, ihr habt schon Recht, drei WENNs in einem Absatz sind nicht gerade wenig..
