Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 538133 times)

KlammeKassen

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1125 am: 28.03.2025 19:52 »
https://www.radiorst.de/artikel/oeffentlicher-dienst-schlichter-fuer-mehr-geld-in-zwei-stufen-2283673.html
Danke!
Zum 1. April 2025 +3% min. 110€
Zum 1. Mai 2026 +2,8%
Laufzeit 27 Monate

Gefordert waren 8% auf 12 Monaten

Geboten wurden 5,5% auf 36 Monaten

Schlichtungsangebot 5,8% auf 27 Monate

Das muss ein Scherz sein? Dann hätte man auch einfach das Angebot annehmen können und sich den ganzen Quatsch mit der Schlichtung sparen können.
Also wenn das Angebot so angenommen wird, was wahrscheinlich genau so kommen wird dann gute Nacht.

Das Schlichtungsergebnis ist wesentlich besser als das offizielle Angebot.
Die Erhöhung der JSZ war in dem offiziellen Angebot, auf dessen Grundlage geschlichtet wurde, nicht enthalten.

Außerdem war es:
01. Oktober 2025: 2,0 %
01. Juli 2026: 2,0 %
01. Juli 2027: 1,5 %

Erst einmal ist die Laufzeit um 9 Monate kürzer als im letzten Angebot.
Dann fällt die Nullrunde ein halbes Jahr kürzer aus.
Die erste Erhöhung erfasst bereits 3,0 %, die erste und die zweite Erhöhung finden jeweils früher statt.
Im Mai 2026 steht man bereits bei einem Plus von 5,8 %, während man im Angebot der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt erst 2,0 % mehr gehabt hätte.

Früher, mehr, JSZ, Wandlungsmöglichkeit

Also deutlich besser als das Angebot.

Grundsätzlich wäre es ein Riesenerfolg, die Forderung über 24 Monate durchzusetzen. Mit 5,8 % auf 27 Monate ist es daher in Ordnung
« Last Edit: 28.03.2025 19:59 von KlammeKassen »

KleinerHai

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1126 am: 28.03.2025 19:57 »
Guten Abend liebe Leute.
Ich persönlich finde die Schlichtung mit 3 % 2025 und 2.8% 2026 lächerlich und nicht hinnehmbar.

Meiner persönlichen Meinung nach , sollte man hier sofort vom Verhandlungstisch aufstehen, rauslaufen und das stillschweigend ohne Verhandlung.

Wir werden behandelt wie Wirtschaftsgüter und nicht wie Beamte.  Ein Inflationsausgleich ist im Betracht auf die letzten 5 Jahre nicht vorhanden.
Eine stille Enteignung dadurch schon lange am Laufen.

Ich habe meinem Lehrer zugehört im Bereich der Alimentation und muss nun sagen, dass der ein abartiger Lügner ist. Du gehst zum AG Bund , weil du daran glaubst und kriegst dann mit, dass dies nicht der Fall ist. Ich habe in der Anfangszeit für neue Leute geworben.
Das werde ich nicht mehr, bis die Alimentierung stimmt. Im Gegensatz. Ich habe einen riesigen Freundeskreis und werde allen davon abraten, denn wer die eigenen Gesetze nicht einhält als Dienstherr und AG  ist kein Vorbild und betreibt eine Zersetzung der Regierung und der intrinsischen Sicherheit dieses Landes.

Man muss hier endlich ein eindeutiges Zeichen setzen. Wenn die Regierung die Alimentierung nicht einhält und eben auch keine passende Besoldungserhöhung erbringt, ist diese verantwortlich, für alle daraus resultierenden Folgen.
Schuld hieran ist nicht der Beamte , sondern eine unfähige Regierung in diesem Bereich. Diese müssen endlich lernen zu wirtschaften und die Alimentierung einzuhalten, sonst läuft die Zersetzung voran und das ist eine Straftat, da wir ein intaktes Beamtentum benötigen.

Dies ist mein Gedankengang, ich behalte mir eine Berichtigung vor, falls ich hier falsche Gedankengänge habe, denn als Beamter, der noch nicht Asbach Uralt ist im Beamtenbereich, wüsste ich es einfach nicht besser zu erklären. Dennoch möchte ich hier meine Unzufriedenheit vorbringen, auch bei möglicher Fehlerhaftigkeit durch Unwissen. Einen schönen Abend liebe Leute.

KlammeKassen

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1127 am: 28.03.2025 20:02 »
Guten Abend liebe Leute.
Ich persönlich finde die Schlichtung mit 3 % 2025 und 2.8% 2026 lächerlich und nicht hinnehmbar.

Meiner persönlichen Meinung nach , sollte man hier sofort vom Verhandlungstisch aufstehen, rauslaufen und das stillschweigend ohne Verhandlung.

Wir werden behandelt wie Wirtschaftsgüter und nicht wie Beamte.  Ein Inflationsausgleich ist im Betracht auf die letzten 5 Jahre nicht vorhanden.
Eine stille Enteignung dadurch schon lange am Laufen.

Ich habe meinem Lehrer zugehört im Bereich der Alimentation und muss nun sagen, dass der ein abartiger Lügner ist. Du gehst zum AG Bund , weil du daran glaubst und kriegst dann mit, dass dies nicht der Fall ist. Ich habe in der Anfangszeit für neue Leute geworben.
Das werde ich nicht mehr, bis die Alimentierung stimmt. Im Gegensatz. Ich habe einen riesigen Freundeskreis und werde allen davon abraten, denn wer die eigenen Gesetze nicht einhält als Dienstherr und AG  ist kein Vorbild und betreibt eine Zersetzung der Regierung und der intrinsischen Sicherheit dieses Landes.

Man muss hier endlich ein eindeutiges Zeichen setzen. Wenn die Regierung die Alimentierung nicht einhält und eben auch keine passende Besoldungserhöhung erbringt, ist diese verantwortlich, für alle daraus resultierenden Folgen.
Schuld hieran ist nicht der Beamte , sondern eine unfähige Regierung in diesem Bereich. Diese müssen endlich lernen zu wirtschaften und die Alimentierung einzuhalten, sonst läuft die Zersetzung voran und das ist eine Straftat, da wir ein intaktes Beamtentum benötigen.

Dies ist mein Gedankengang, ich behalte mir eine Berichtigung vor, falls ich hier falsche Gedankengänge habe, denn als Beamter, der noch nicht Asbach Uralt ist im Beamtenbereich, wüsste ich es einfach nicht besser zu erklären. Dennoch möchte ich hier meine Unzufriedenheit vorbringen, auch bei möglicher Fehlerhaftigkeit durch Unwissen. Einen schönen Abend liebe Leute.

Dir sollte bekannt sein, dass Tarifverhandlungen für Angestellte durchgeführt werden und nicht für Beamte ... das ist dann Gesetzgebung.
Mir ist daher nicht klar, was du hieraus schließen willst.

Es kann dir eine Richtung zeigen, in die es vielleicht gehen könnte... zur Übertragung wurde auch nichts gesagt, ist - so denke ich - auch nicht Aufgabe der Schlichter, da es primär um Angestellte geht

Yasper

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1128 am: 28.03.2025 20:08 »

Meine Prognose: Es geht in die Schlichtung.

Dann bin ich bei Tarifgeist:

2025: 2,4%
2026: 2,7%
27 Monate Laufzeit

So schlecht lag ich ja gar nicht

KleinerHai

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1129 am: 28.03.2025 20:20 »
Dennoch erfolgte oft eine spätere Übertragung.

WimmelbuchLeser

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1130 am: 28.03.2025 20:30 »
Ich bin da so ein klein wenig bei den Argumenten von Rollo83.... Uns "Mittelbauern" geht es verhältnismäßig gut. Aber warum - diese Frage muss erlaubt sein. Ich habe hierauf auch meine höchstpersönliche Antwort:

Weil ich in den fetten Jahren gehaushaltet habe! Nicht mit Bitcoins aber eben anders.

Als ich 1997 in den ÖD eingetreten bin - kommend aus einem an den ÖD angelehnten Beruf! Da hatte ich von jetzt auf gleich fast 1000 DM mehr netto auf dem Gehaltszettel (ich bin von einer Sparkasse in das Beamtentum damals mit A06 gewechselt!). Damit habe ich all meinen Bekannten der freien Wirtschaft um Längen überlegen.

Dieses Verhältnis passt hinten und vorne nicht mehr. Inzwischen haben diese Menschen mich schon lange wieder überholt. Damit bin ich nicht unzufrieden - weil ich entsprechend vorgesorgt habe.

Aber wie will der ÖD hier gegen die Wirtschaft stinken? Bsp:
Mein Sohn 24 Lenze alt, Handwerksmeister beschäftigt in der Industrie verdient aktuell fast das gleiche wie ich im ÖD mit annähernd 50 und A09! Wie soll man das verkaufen? Überstunden werden wie selbstverständlich bezahlt, ein Kfz gibts, die Arbeit ist "vor der Tür".... der lacht sich kaputt darüber, dass ich für A09 über 100 km pendle!

Nachwuchsgewinnung geht so auf keinen Fall. Das wird der ÖD auf weitere Sicht noch bitter bereuen....

Der ÖD ist m. E. zu festgefahren was bspw. die Möglichkeit des Aufstiegs in die nächsthöhere Laufbahngruppe  angeht. In Ihrem Beispiel müsste man doch sicherlich sagen können, dass Kollegen/innen nach 28 Dienstjahren oft so viel Erfahrungen und Fachwissen haben dürften, um dieses in einer höheren Laufbahngruppe effizient zur Anwendung zu bringen. Erschwert wird dieses im Hinblick auf ein gerechtes Beurteilungsverfahren und dienstlich gewollte Beförderungsumsetzung. Motivierende Entwicklungsmöglichkeiten bleiben zu sehr aus. Hier bleibt der ÖD zu sehr - teils bewusst gesteuert - unter den Möglichkeiten. Man muss sich den Weg doch nach oben auch erarbeiten (erdienen  ;) ) können. Der Blick ist mir zu sehr auf das theoretische Fachwissen ausgelegt. Somit verschenkt der Staat sehr viel an Potential bzw. Personalressource, weil Türen für den Diener/in verschlossen bleiben. Leistung muss sich auch diesbezüglich mehr lohnen!



 

InternetistNeuland

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1131 am: 28.03.2025 22:33 »
@Bundesjogi

Da anscheinend viele mit einigen Tagen mehr Urlaub anstatt Tarifentgelt zufrieden sind, frage ich mich:

Will den keiner mehr die Pension erleben? Sozialverträgliches Ableben? Vorher den Dienst quittieren?

In der Regel ist man ja 10- max 20 Jahre in Pension, und das sollte das Entgelt doch stimmen? (Urlaubstage helfen da wenig)😁

Ich sage nur eines: Zinseszins! Will aber anscheinend keiner hören. Ist ja auch schwierig, ist ja schon fast Mathematik!😁

Also erstens: vor dem Ruhestand ist jeder aktiv im Dienst und profitiert dann auch von mehr Urlaub. Zweitens: Die Umrechnung dieser freien Tage in Tariferhöhung habe ich angedeutet, ist also alles andere als kompliziert. Muss man halt umsetzen wollen. Das führt zu drittens: 5,8 Prozent auf 27 Monate gleicht die Inflation aus. Alles drüber wäre schön, aber eben auch nur das. Viertens: wer aktuell in Pension ist hat vermutlich einen besseren Zeitpunkt als alle noch kommenden Kohorten, insbesondere was den Unterschied zwischen Ruhestandsbeginn und Lebenserwartung angeht. Insofern sollten Pensionäre lieber etwas ruhig weinen... Und klar, perspektivisch hätte ich nichts dagegen wenn auch für meine irgendwann kommende Pension die JSZ umgerechnet wird weil Urlaub eben nicht umsetzbar ist. Man kann aber trotzdem anerkennen, dass mit diesem Mittel etwas ganz anderes erreicht werden soll und eine Verbesserung nur für aktive Beschäftigte ist immer noch besser als gar keine für Niemanden. Zumal wie gesagt schon die Prozente durchaus vorzeigbar sind.

Was den von Ihnen unter Pkt. 3 angesprochenen Inflationsausgleich angeht, so findet der kürzlich erfahrene (sprunghafte) Anstieg der Krankenversicherungen darin wohl weniger Berücksichtigung.  Und was den Ausgleich der Grundsteuer (erhöhter Hebesatz / Neuberechnung) in den wohl meisten Kommunen angeht, da sehe ich auch keine Beachtung hinsichtlich "weniger Geld im Portemonnaie". Diese Art der Teuerungen wird meines Wissens nach darin nicht (genügend) eingerechnet. Demnach sind 5,8% aus meiner Sicht nicht der Knall im All. Das und die skandalöse Verschleppung verfassungsrechtlicher Ansprüche bzgl. Regelung der Amtsangemessene Alimentation stimmt mich unzufrieden.  >:(

Im Wägungsschema für die Inflationsberechnung finden Beiträge für die GKV, Rentenversicherung oder Grundsteuer keine Berücksichtigung.

InternetistNeuland

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1132 am: 28.03.2025 22:36 »
@Bundesjogi

Da anscheinend viele mit einigen Tagen mehr Urlaub anstatt Tarifentgelt zufrieden sind, frage ich mich:

Will den keiner mehr die Pension erleben? Sozialverträgliches Ableben? Vorher den Dienst quittieren?

In der Regel ist man ja 10- max 20 Jahre in Pension, und das sollte das Entgelt doch stimmen? (Urlaubstage helfen da wenig)😁

Ich sage nur eines: Zinseszins! Will aber anscheinend keiner hören. Ist ja auch schwierig, ist ja schon fast Mathematik!😁

Jeder der 20 Jahre und mehr einen kleinen Teil seiner Dienstbezüge breit gestreut und von mir aus defensiv investiert hat wird ab der Pension mehr Geld haben als zu seiner Dienstzeit.

Und dank den scheiß Geiern bald noch weniger weil die Abgabesteuer von 25% auf 30% erhöht werden soll, einfach nur widerlich alles. Hauptsache predigen alle sollen privat vorsorgen (weil Staat zu unfähig) und zack, wollen sie noch mehr abgreifen....
1. ist das noch nicht beschlossen
2. kann man dann später in der Pension wenn man mit der Entnahme beginnt eine Günstigerprüfung machen und somit die Steuer nach unten drücken. Kommt natürlich drauf an wie viel man monatlich entnimmt und sich die Einkommensteuer befindet.
3. Auswandern, Wegzugsbesteuerung beachten.
4. Bitcoin ist stand heute komplett Steuerfrei.

Bitcoin und Kryptowährungen sind nicht steuerfrei. Sie gelten als privates Veräußerungsgeschäft und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert § 23 EStG.

Erst nach einer Haltedauer von über einem Jahr werden die Gewinne steuerfrei. Dafür können nach einem Jahr aber auch keine Verluste mehr angerechnet werden.

Badener1

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1133 am: 28.03.2025 22:51 »
Die Lohnerhöhung ist etwas zu niedrig.Die Laufzeit etwas zu lang. Was ist mit der Absenkung der Wochenarbeitszeit für Beamte? Stattdessen bekommen Angestellte die mehr arbeiten sogar Lohnzuschläge. Wie will man eine Erhöhung der Jahressonderzahlung der Angestellten auf Beamte übertragen? Insgesamt muss dieser Schlichterspruch abgelehnt werden.

Versuch

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« Antwort #1134 am: 29.03.2025 01:19 »
https://www.radiorst.de/artikel/oeffentlicher-dienst-schlichter-fuer-mehr-geld-in-zwei-stufen-2283673.html
Danke!
Zum 1. April 2025 +3% min. 110€
Zum 1. Mai 2026 +2,8%
Laufzeit 27 Monate

Gefordert waren 8% auf 12 Monaten

Geboten wurden 5,5% auf 36 Monaten

Schlichtungsangebot 5,8% auf 27 Monate

Das muss ein Scherz sein? Dann hätte man auch einfach das Angebot annehmen können und sich den ganzen Quatsch mit der Schlichtung sparen können.
Also wenn das Angebot so angenommen wird, was wahrscheinlich genau so kommen wird dann gute Nacht.

Das Schlichtungsergebnis ist wesentlich besser als das offizielle Angebot.
Die Erhöhung der JSZ war in dem offiziellen Angebot, auf dessen Grundlage geschlichtet wurde, nicht enthalten.

Außerdem war es:
01. Oktober 2025: 2,0 %
01. Juli 2026: 2,0 %
01. Juli 2027: 1,5 %

Erst einmal ist die Laufzeit um 9 Monate kürzer als im letzten Angebot.
Dann fällt die Nullrunde ein halbes Jahr kürzer aus.
Die erste Erhöhung erfasst bereits 3,0 %, die erste und die zweite Erhöhung finden jeweils früher statt.
Im Mai 2026 steht man bereits bei einem Plus von 5,8 %, während man im Angebot der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt erst 2,0 % mehr gehabt hätte.

Früher, mehr, JSZ, Wandlungsmöglichkeit

Also deutlich besser als das Angebot.

Grundsätzlich wäre es ein Riesenerfolg, die Forderung über 24 Monate durchzusetzen. Mit 5,8 % auf 27 Monate ist es daher in Ordnung
Das ist doch kein Riesenerfolg nach Jahren Reallohnverlust.
Zwar besser aus das Angebot, aber von was für einem Niveau reden wir ?
Man wird im Vergleich zur Wirtschaft noch schlechter werden und noch schlechtere Leute nehmen müssen, wenn man überhaupt welche bekommt, z.b. In der IT

Maximus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1135 am: 29.03.2025 05:00 »
Ich habe immer gesagt und prognostiziert, dass man sich am Ergebnis der IG-Metall orientieren wird. Die IG-Metall (größte Gewerkschaft in Dtl) ist für alle anderen der Benchmark.

IG-Metall: 600 EUR Einmalzahlung, 5,1 % auf 24 Monate, Erhöhung des ährlichen Tariflichen Zusatzgeldes um 8 %, mehr freie Tage bei der Wahloption zwischen Zeit und Geld beim tariflichen Zusatzgeld

Insofern lag ich mit meiner Prognose gar nicht so falsch. Der Schlichterspruch und der Abschluss der IG-Metall sind unter dem Strich sehr ähnlich.

Von daher kann ich das Jammern hier nicht verstehen. Was habt Ihr erwartet? Alle anderen Gewerkschaften aus der freien Wirtschaft handeln Ergebnisse zwischen 5 und 6 % aus und der Öffentliche Dienst wird mit 8 % "belohnt". Das ist schlicht realitätsfern. Im Öffentliche Dienst war die Bezahlung im Verlgeich zur freien Wirtschaft schon immer "etwas/deutlich" schlechter. In den letzten Verhandlungsrunden wurde zumindest darauf geachtet, dass dieser Abstand nicht größer wird. Mehr kann man nicht erwarten...

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1136 am: 29.03.2025 07:44 »
Ob nun der Schlichterspruch so am Ende angenommen wird oder nicht, wird sich zeigen. Darüber hinaus ist's - wie die hier geführte Diskussion ein weiteres Mal zeigt -, eine Sache der Perspektive, ob sich der Schlichterspruch als "gut" oder "nicht gut" darstellt. Insofern will ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen, sondern wie meistens mal wieder die verfassungsrechtliche Dimension betrachten und also von dem Fall ausgehen, dass der Schlichterspruch angenommen und genauso übertragen werden würde (was hinsichtlich der Jahressonderzahlung so eher nicht kommen würde, worauf ich hier ja unlängst erst hingewiesen habe - diesen Teil klammere ich aus, auch weil er die nachfolgend dargestellte Problematik noch einmal vergrößern würden, wenn er so kommen würde; jener Teil des Schlichterspruchs könnte also, sofern eine entsprechende Einigung kommen und sie auf die Bundesbeamten übertragen werden würde, nicht Teil der Lösung der dargestellten Problematik sein, weil er dann vielmehr ein weiterer Teil des Problems wäre).

Zum 29.02.2024 betrug der Grundgehaltssatz in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 3 2.370,74 € und in der ersten Erfahrungsstufe A 16 6.368,18 € (vgl. die Tabelle unter: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/2022?id=beamte-bund-2022&matrix=1). Im Zuge der Übertragung des TVöD 2023 auf die Bundesbeamten ist ein Sockelbetrag von 200,- € mitsamt einer sich daran anschließenden Erhöhung der Grundgehaltssätze um 5,3 % vollzogen worden. Zum 01.03.2024 wurden in den beiden genannten Besoldungsgruppen nun Grundgehaltssätze von 2.706,99 € und 6.916,26 € gewährt. Sie sind damit um 14,18 % und 8,61 % angehoben worden. Damit finden wir ein signifikante Ugleichbehandlung, die verfassungsrechtlich zu betrachten ist. Erfolgte nun mit der Übertragung des ggf. angenommenen Schlichterspruch die nächste soziale Komponente, also eine allgemeine Anpassung um drei %, jedoch eine Mindesterhöhung von 110,- € (https://www.dbb.de/artikel/einigungsempfehlung-nach-der-schlichtung-liegt-vor.html), dann würden sich die genannten Grundgehaltssätze zum April diesen Jahres auf 2.816,99 € und 7.123,75 erhöhen. Gegenüber dem 29.02.2024 wären so die Grundgehaltssätze um 18,82 % und 11,86 % angehoben worden.

Der Dienstherr dürfte daran durchaus ein nicht geringes Interesse haben, da ja die Dienstherrn generell - und damit ebenso der Bundesgesetzgeber - spätestens seit 2020 ihre gesamte Besoldungsgesetzgebung vor allem um das Mindestabstandsgebot kreisen lassen, weil sie kurzfristig Personalkosten sparen wollen, wissend, dass das auch mittelfristig günstiger sein wird, da ein zu geringer Teil der Beamtenschaft keinen Widerspruch einlegt, sodass er, jener Teil, am Ende hinsichtlich von Nachzahlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit über Gebühr zu gering bedacht oder gar ganz leer ausgehen könnte, und darüber hinaus das, wofür sie ebenfalls gewählt werden, nämlich das Land gut zu regieren, was bedeutet, nachhaltig zu regieren, von ihnen hinsichtlich der Besoldungsthematik ausgeklammert wird, nämlich die demokratietheoretischen Folgekosten, die die regelmäßigen "Hybridbildungen" im Besoldungsrecht kosten. Denn das dicke Ende kommt bekanntlich zum Schluss, was in allen 17 Rechtskreisen wissentlich und willentlich ausgeklammert wird, nämlich dass es am Ende eine Rechtsprechung gibt, an die sie sich über kurz oder lang gebunden sehen werden - und es kommt darüber nicht erst zum Schluss, wie es die Diskussion der letzten Tage um "Bummelstreiks" ein weiteres Mal gezeigt hat. Die wissentlich und willentlich fortgesetzte verfassungswidrige Unteralimentierung der Bundesbeamten bleibt schon heute sicherlich nicht ohne Folgen.

Dabei wird die wiederkehrende höhere Anhebung unterer Besoldungsgruppen als Folge der Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtenschaft - an dieser besonderen Anhebung unterer Tarifgruppen haben verschiedene Gewerkschaften eine maßgebliches Interesse, da es hier insbesondere um ihre Mitglieder geht - zwar nicht das verletzte Mindestabstandsgebot heilen. Die Verletzung kann so aber einfacher kaschiert werden, da entsprechend der Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation verringert wird. Daran wiederum haben die Dienstherrn ein nicht unerhebliches Interesse.

Aber zurück zur verfassungsrechtlichen Perspektive:

Der Zweite Senat hebt auch in seiner Rechtsprechung zum Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen das hervor, was er seit den 1950er Jahren hervorhebt. So führt er in der Rn. 68 seiner hinsichtlich des Abstandsgebots grundlegenden Entscheidung vom 23. Mai 2017 (BVerfGE 145, 304; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html) aus:

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kann zur Bewältigung einer der in Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG genannten Ausnahmesituationen nur in Ansatz gebracht werden, wenn die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist. Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Entsprechend führt der Senat weiterhin in der systeminternen Prüfung anhand des vierten Parameters in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. November 2015 = BVerfGE 140, 240, mit der das bundesverfassungsgerichtliche "Pflichtenheft" auf die Beamtenbesoldung übertragen wurde, in der Rn. 91 aus (Hervorhebungen durch ST.):

"Verfassungsrechtlich bedenklich ist im Lichte des Abstandsgebots auch eine alimentationsbezogene Schlechterstellung höherer Besoldungsgruppen durch eine zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung der Besoldungserhöhung für Angehörige dieser Besoldungsgruppen als Ausdruck einer sozialen Staffelung. Der Besoldungsgesetzgeber entfernt sich dabei regelmäßig von der verfassungsrechtlichen Vorgabe, die Bemessung der Alimentation - für alle Beamten - an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und dem allgemeinen Lebensstandard zu orientieren. Die von Verfassungs wegen geschuldete Alimentierung ist nicht eine dem Umfang nach beliebig variable Größe, die sich einfach nach den 'wirtschaftlichen Möglichkeiten' der öffentlichen Hand oder nach den politischen Dringlichkeitsbewertungen hinsichtlich der verschiedenen vom Staat zu erfüllenden Aufgaben oder nach dem Umfang der Bemühungen um die Verwirklichung des allgemeinen Sozialstaatsprinzips bemessen lässt (vgl. BVerfGE 44, 249 <264>)."

Ein entsprechendes Indiz für einer sachwidrige Unteralimentation der jeweilig höheren Besoldungsgruppe im Gefolge eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot sieht der Senat dann als gegeben an, wenn eine deutliche Verringerung der Abstände der Bruttogehälter in den Besoldungsgruppen infolge unterschiedlich hoher linearer Anpassungen bei einzelnen Besoldungsgruppen oder zeitlich verzögerter Besoldungsanpassungen vollzogen wird. Ein Verstoß liegt in der Regel vor bei einer Abschmelzung der Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen um mindestens 10 v.H. in den zurückliegenden fünf Jahren. (Rn. 92).

In der Rn. 76 der Entscheidung vom 23. mai 2017 hebt er entsprechend hervor:

"Das Abstandsgebot gebietet dabei nicht allein, dass die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter im Hinblick auf die Endstufen zum Ausdruck kommt. Vielmehr ist es erforderlich, dass zur Wahrung der Stringenz des gesamten Besoldungssystems die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter auch in sämtlichen einander entsprechenden (Erfahrungs-)Stufen abgebildet wird."

Diese Direktive ist nun die sachliche Rechtfertigung dafür, dass ich in diesem Text die jeweilige Eingangsstufe der Besoldungsgruppen A 3 und A 16 miteinander vergleiche.

Die Abstände der Grundgehälter zwischen ihnen haben sich seit dem 01.03.2018 wie folgt entwickelt:


          A 3/1 (€)       A 16/1 (€)      Abstand (%)      Differenz (%P)      Abschmelzung (%P)
2018   2.127,35       5.933,22           178,90                 ---                           ---
2019   2.193,09       6.116,56           178,90                  0                             0
2020   2.301,21       6.181,40           168,62                10,28                       10,28
2021   2.328,82       6.255,58           168,62                  0                           10,28
2022   2.370,74       6.368,18           168,62                  0                           10,28
2023   2.370,74       6.368,18           168,62                  0                           10,28
2024   2.706,99       6.916,29           155,55                13,07                       23,35
2025   2.816,99       7.123,75           152,29                  3,26                       26,61

Von 2019 nach 2020 sind die Abstände zwischen den beiden Besoldungsgruppen um 10,28 %P abgeschmolzen worden, was - da in den Jahren ab 2015 keine Sockelbeträge in das Besoldungsrecht eingeführt worden sind - für sich genommen die Verletzung des Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen indiziert. 2024 erfolgte dann eine weitere Abschmelzung, dieses Mal um 13,07 %P, was ebenfalls eine entsprechende Verletzung indiziert. Sofern sich nun auf den Schlichterspruch verständigt werden würde und eine entsprechende Übertragung auf die Beamten erfolgte, würde eine erneute Abschmelzung von Besoldungsabständen vollzogen werden, dieses Mal um 3,26 %P.

Ob nun eine Annahme des Schlicherspruchs kommen wird und wie am Ende die Übertragung der Tarifeinigung auf die Bundesbeamten ausschauen wird, steht weiterhin in den Sternen.Schon heute finden wir allerdings gegenüber dem 29.02.2020 eine Abschmelzung um 23,35 %P im Zeitraum von fünf Jahren vor, die in einem so starken Maße die Verletzung des Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen in der Besoldungsgruppe A 16 indiziert, dass es m.E. kaum vorstellbar sein sollte, dass die entsprechenden Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben sollten.

Nicht umsonst hebt der Senat in der genannten Entscheidung aus dem Jahr 2017 in der Rn. 78 hervor:

"Da bestehende Abstände zwischen den Besoldungsgruppen Ausdruck der den Ämtern durch den Gesetzgeber zugeschriebenen Wertigkeiten sind, dürfen sie allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen (vgl. BVerfGE 140, 240 <285 f. Rn. 91>) – nach und nach eingeebnet werden (vgl. auch Urteile des BVerwG vom 12. Dezember 2013 – 2 C 24.12 und 2 C 26.12 –, juris, Rn. 17). Es besteht also ein Verbot schleichender Abschmelzung bestehender Abstände, welche außerhalb der zulässigen gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung stattfinden (vgl. zur „Salami-Taktik“ im Besoldungsrecht BVerfGE 139, 64 <123 Rn. 122>; 140, 240 <292 Rn. 105>)."

Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1137 am: 29.03.2025 07:54 »
Ich habe immer gesagt und prognostiziert, dass man sich am Ergebnis der IG-Metall orientieren wird. Die IG-Metall (größte Gewerkschaft in Dtl) ist für alle anderen der Benchmark.

IG-Metall: 600 EUR Einmalzahlung, 5,1 % auf 24 Monate, Erhöhung des ährlichen Tariflichen Zusatzgeldes um 8 %, mehr freie Tage bei der Wahloption zwischen Zeit und Geld beim tariflichen Zusatzgeld

Insofern lag ich mit meiner Prognose gar nicht so falsch. Der Schlichterspruch und der Abschluss der IG-Metall sind unter dem Strich sehr ähnlich.

Von daher kann ich das Jammern hier nicht verstehen. Was habt Ihr erwartet? Alle anderen Gewerkschaften aus der freien Wirtschaft handeln Ergebnisse zwischen 5 und 6 % aus und der Öffentliche Dienst wird mit 8 % "belohnt". Das ist schlicht realitätsfern. Im Öffentliche Dienst war die Bezahlung im Verlgeich zur freien Wirtschaft schon immer "etwas/deutlich" schlechter. In den letzten Verhandlungsrunden wurde zumindest darauf geachtet, dass dieser Abstand nicht größer wird. Mehr kann man nicht erwarten...

Also ich finde das Ergebnis auch durchaus in Ordnung nur ich finde den Unterschied zwischen dem Vorschlag und dem Schlichterspruch zu gering.
Aber gesamt gesehen 5,8% auf 27 Monate finde ich nicht schlecht. Es ist auch nicht überragend aber es ist einfach in Ordnung.
Bei mir würde die 3% ca 100€ netto aus machen und das war auch der Betrag den ich mir zu Beginn der Verhandlungen mal gewünscht hatte. Sieht natürlich bei jedem anders aus, gerade bei den unteren Gruppen ist es natürlich weniger.

Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1138 am: 29.03.2025 07:55 »
@Bundesjogi

Da anscheinend viele mit einigen Tagen mehr Urlaub anstatt Tarifentgelt zufrieden sind, frage ich mich:

Will den keiner mehr die Pension erleben? Sozialverträgliches Ableben? Vorher den Dienst quittieren?

In der Regel ist man ja 10- max 20 Jahre in Pension, und das sollte das Entgelt doch stimmen? (Urlaubstage helfen da wenig)😁

Ich sage nur eines: Zinseszins! Will aber anscheinend keiner hören. Ist ja auch schwierig, ist ja schon fast Mathematik!😁

Jeder der 20 Jahre und mehr einen kleinen Teil seiner Dienstbezüge breit gestreut und von mir aus defensiv investiert hat wird ab der Pension mehr Geld haben als zu seiner Dienstzeit.

Und dank den scheiß Geiern bald noch weniger weil die Abgabesteuer von 25% auf 30% erhöht werden soll, einfach nur widerlich alles. Hauptsache predigen alle sollen privat vorsorgen (weil Staat zu unfähig) und zack, wollen sie noch mehr abgreifen....
1. ist das noch nicht beschlossen
2. kann man dann später in der Pension wenn man mit der Entnahme beginnt eine Günstigerprüfung machen und somit die Steuer nach unten drücken. Kommt natürlich drauf an wie viel man monatlich entnimmt und sich die Einkommensteuer befindet.
3. Auswandern, Wegzugsbesteuerung beachten.
4. Bitcoin ist stand heute komplett Steuerfrei.

Bitcoin und Kryptowährungen sind nicht steuerfrei. Sie gelten als privates Veräußerungsgeschäft und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert § 23 EStG.

Erst nach einer Haltedauer von über einem Jahr werden die Gewinne steuerfrei. Dafür können nach einem Jahr aber auch keine Verluste mehr angerechnet werden.

Ist natürlich korrekt, aber da es hier um die Zeit zur Pension geht sollte jeder mindestens mal ein Jahr vorher angefangen haben zu sparen/investieren deswegen bin ich auf die Haltefrist nicht eingegangen.

Alexander79

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1139 am: 29.03.2025 09:37 »
Ist natürlich korrekt, aber da es hier um die Zeit zur Pension geht sollte jeder mindestens mal ein Jahr vorher angefangen haben zu sparen/investieren deswegen bin ich auf die Haltefrist nicht eingegangen.
Da wie du selbst schreibst noch etwas Zeit zur Pension ist, würde ich mich mal nicht auf das Jahr (Haltefrist) verlassen.
Aus diesem einem Jahr sind ruck zehn Jahren, wie bei Grundstücken oder die Frist fällt für alles komplett, dafür brauchts eine simple Gesetzesänderung und du versteuerst deinen Gewinn, egal wie lange du deine Aktien/Bitcoins hälst.

In meinen Augen sind alle Ergebnisse miserabel die nicht den Zweck bzw den Erfolg haben unsere Gehälter mittelfristig an den Reallohn von 2019/20 zu erhöhen. Und dann würden wir noch nicht mal von einer wirklichen Verbesserung reden.