Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 568213 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1260 am: 08.04.2025 13:45 »
Eine systemgerechte Übertragung des Sockels i.H.v. 110€ würde schon eine lineare Anhebung der Besoldungstabelle von 4,06% entsprechen.

Dieses Mal ist es ja kein Sockel, sondern ein Mindestbetrag. Laut Tabelle greift dieser "nur" bis A6/8, A7/7, A8/4, A9/3 bzw. A10/1.

Somit dürfte eine volumengleiche lineare Anhebung für alle Beamten vermutlich nicht allzu hoch ausfallen (für eine genaue Berechnung müsste man die Zahl der Leute in den einzelnen Besoldungsgruppen und Stufen kennen).

PolareuD

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« Antwort #1261 am: 08.04.2025 13:55 »
Ist gehüpft wie gesprungen, egal ob man es einen Sockelbetrag nennt oder Mindesterhöhung. Wenn nur Teile des Besoldungsgefüges um 110€ erhöht werden, wird der relative Abstand zu den anderen Besoldungsgruppen nivelliert und es liegt ein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.

Badener1

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« Antwort #1262 am: 08.04.2025 14:06 »
@Hans1W  Gibt es einen Link zu den Infos des DBB?


A9A10A11A12A13

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1264 am: 08.04.2025 14:16 »
Hiob,

Der Herr hat gegeben, und der Herr hat genommen…

Der Dienstherr hat zugeführt, der Dienstherr hat vor dem Eintritt in den Ruhestand entnommen ... und futsch...

weiterdienen, weiterdienen, weiterdienen
bei solchen Gewerkschaftsanbiederungen braucht sich der Staat nicht einmal für seine Attraktivität zu rechtfertigen...

Ich entnehme dem statistischem Langzeitkonto aller Bundesbeamten, das zum Stichtag x yyyyy tsd. Stunden zugeführt wurde.....

[/quote]
Info vom dbb:
... 2 Stunden wöchentlich einem Langzeitkonto zugeführt und gesichert werden – und vor dem Eintritt in den Ruhestand entnommen werden.
« Last Edit: 08.04.2025 14:23 von A9A10A11A12A13 »

BVerfGBeliever

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« Antwort #1265 am: 08.04.2025 14:32 »
Ist gehüpft wie gesprungen, egal ob man es einen Sockelbetrag nennt oder Mindesterhöhung. Wenn nur Teile des Besoldungsgefüges um 110€ erhöht werden, wird der relative Abstand zu den anderen Besoldungsgruppen nivelliert und es liegt ein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.

Völlig richtig, was ja leider unseren Besoldungsgesetzgeber beim letzten Mal nicht davon abgehalten hat, es in verfassungswidriger Weise trotzdem zu tun, aber das nur am Rande.

Mein Punkt war lediglich, dass dir von dir genannten 4,06% zu hoch gegriffen sind (aufgrund des Unterschieds zwischen Sockel- und Mindestbetrag).

Umlauf

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« Antwort #1266 am: 08.04.2025 16:30 »
Eine systemgerechte Übertragung des Sockels i.H.v. 110€ würde schon eine lineare Anhebung der Besoldungstabelle von 4,06% entsprechen.

Dieses Mal ist es ja kein Sockel, sondern ein Mindestbetrag. Laut Tabelle greift dieser "nur" bis A6/8, A7/7, A8/4, A9/3 bzw. A10/1.

Somit dürfte eine volumengleiche lineare Anhebung für alle Beamten vermutlich nicht allzu hoch ausfallen (für eine genaue Berechnung müsste man die Zahl der Leute in den einzelnen Besoldungsgruppen und Stufen kennen).

Mein Tipp: 3,11% bei der ersten Erhöhung. Das ist auch der Wer für Zulagen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #1267 am: 08.04.2025 16:48 »
Eine systemgerechte Übertragung des Sockels i.H.v. 110€ würde schon eine lineare Anhebung der Besoldungstabelle von 4,06% entsprechen.

Dieses Mal ist es ja kein Sockel, sondern ein Mindestbetrag. Laut Tabelle greift dieser "nur" bis A6/8, A7/7, A8/4, A9/3 bzw. A10/1.

Somit dürfte eine volumengleiche lineare Anhebung für alle Beamten vermutlich nicht allzu hoch ausfallen (für eine genaue Berechnung müsste man die Zahl der Leute in den einzelnen Besoldungsgruppen und Stufen kennen).

Mein Tipp: 3,11% bei der ersten Erhöhung. Das ist auch der Wer für Zulagen.


Klingt plausibel. Und 2026 aufgrund der JSZ-Erhöhung 4,02% (statt 2,8%). Insgesamt also plus 7,26%.  8)

Anschließend plus 30% (aufgrund Karlsruhe)..  8) 8) 8)

xap

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« Antwort #1268 am: 08.04.2025 17:21 »
Was wird denn hier eigentlich so fleißig gerechnet? Ich dachte die Aussagen zur Übernahme erübrigen das. Also nicht schon ausgeben ;)

InternetistNeuland

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« Antwort #1269 am: 08.04.2025 18:11 »
Ist gehüpft wie gesprungen, egal ob man es einen Sockelbetrag nennt oder Mindesterhöhung. Wenn nur Teile des Besoldungsgefüges um 110€ erhöht werden, wird der relative Abstand zu den anderen Besoldungsgruppen nivelliert und es liegt ein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.

In Hessen wurde statt 200 € Sockelbetrag einfach um 4,8% erhöht im Februar. Folge ist, dass bis A12/2 die Beamten schlechter gestellt sind als mit mindestens 200 €.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/

HochlebederVorgang

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« Antwort #1270 am: 08.04.2025 18:38 »
Die sind nicht schlechter gestellt, ab A13 aufwärts gab es eh viel zu wenig mehr in der Vergangenheit.

InternetistNeuland

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« Antwort #1271 am: 08.04.2025 19:41 »
Die sind nicht schlechter gestellt, ab A13 aufwärts gab es eh viel zu wenig mehr in der Vergangenheit.

In den Tarifverhandlungen wurde ein Mindestbetrag von 200 € ausgehandelt. Dies wurde übertragen auf Beamte.

A6/1 hat +120 € bekommen, A16/8 398 €. Über die Hälfte der Tabellenfelder hat nicht den Mindestbetrag erhalten.

GeBeamter

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« Antwort #1272 am: 08.04.2025 20:40 »
Die sind nicht schlechter gestellt, ab A13 aufwärts gab es eh viel zu wenig mehr in der Vergangenheit.

In den Tarifverhandlungen wurde ein Mindestbetrag von 200 € ausgehandelt. Dies wurde übertragen auf Beamte.

A6/1 hat +120 € bekommen, A16/8 398 €. Über die Hälfte der Tabellenfelder hat nicht den Mindestbetrag erhalten.

Ja, weil eine Übertragung von Sockelbeträgen auf Beamte verfassungsrechtlich bedenklich ist. Sie nivellieren das Anstandsgebot ein und untergraben damit die Ämterwertigkeit. Daher wird man in den Fall wohl die Mitte der Tabelle genommen haben und den 200€ Sockelbetrag in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet haben.

Umlauf

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« Antwort #1273 am: 08.04.2025 21:09 »
Was wird denn hier eigentlich so fleißig gerechnet? Ich dachte die Aussagen zur Übernahme erübrigen das. Also nicht schon ausgeben ;)

Das sind immer Prognosen zu einem Wenn-Dann-Modell.
Selbst wenn es eine Zusage zur Übernahme gegeben hätte, weiß niemand was tatsächlich im Gesetz stehen würde.

Nun kann sich die nächste Regierung des Themas annehmen.
Schon beim letzten Tarifabschluss war das Gesetz zur Übertragung ein Notbehelf, weil der X. Versuch zur amtsangemessenen Alimentation nicht in die Puschen kam, wo das einfließen sollte.

InternetistNeuland

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« Antwort #1274 am: 08.04.2025 21:24 »
Die sind nicht schlechter gestellt, ab A13 aufwärts gab es eh viel zu wenig mehr in der Vergangenheit.

In den Tarifverhandlungen wurde ein Mindestbetrag von 200 € ausgehandelt. Dies wurde übertragen auf Beamte.

A6/1 hat +120 € bekommen, A16/8 398 €. Über die Hälfte der Tabellenfelder hat nicht den Mindestbetrag erhalten.

Ja, weil eine Übertragung von Sockelbeträgen auf Beamte verfassungsrechtlich bedenklich ist. Sie nivellieren das Anstandsgebot ein und untergraben damit die Ämterwertigkeit. Daher wird man in den Fall wohl die Mitte der Tabelle genommen haben und den 200€ Sockelbetrag in eine prozentuale Erhöhung umgerechnet haben.

Das funktioniert doch nur, wenn der Prozentsatz so genommen wird, dass bei A6/1 200 € herauskommen und bei allen anderen entsprechend mehr. Ansonsten verstößt A6/1 doch immer mehr gegen die amtsangemessene Alimentation.

Die ausgehandelten 3% würden einem A3 im Bund ganze 81 € Brutto mehr einbringen.