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Urlaubsantrag - Abmahnung?
TV-Ler:
--- Zitat von: Wdd3 am 25.01.2024 09:57 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 25.01.2024 09:21 ---
Du meinst, was hat es einen Sohn zu kümmern, wenn die eigene Mutter gestürzt ist!? Da tätigt man einen Anruf und dann kommen Profis, die sich kümmern können. In einer solchen Situation einen Notfall auch nur anzunehmen, ist eine maßlose Überschätzung der Wichtigkeit persönlicher Belange?
--- End quote ---
Meine Mutter wohnt 2 Autostunden von mir entfernt.
Zu ihrem eigenen Wohl hoffe ich die Profis sind schneller bei ihr als ich.
Sollte ich aber zufällig anwesend sein, wenn es zu einem Sturz kommt, ist es unwahrscheinlich, dass der Umfang der Hilfe die ich zu leisten befähigt bin einen ganzen Arbeitstag in Anspruch nimmt.
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Ich bin ganz und gar bei dir.
BAT:
--- Zitat von: Wdd3 am 25.01.2024 09:57 ---
Meine Mutter wohnt 2 Autostunden von mir entfernt.
Zu ihrem eigenen Wohl hoffe ich die Profis sind schneller bei ihr als ich.
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Meine wohnte nicht so weit weg, hat aber "Notfälle" produziert, die den Urlaubsanspruch von mehreren Kindern überschritten. Professionelle Hilfe ist dann wichtig.
Ein Sturz ist aber kein Notfall. Kommt eine Verletzung hinzu, könnte man das anders sehen.
Alien1973:
Kann man schon so handhaben. Ich würde mir das merken und beim nächsten Notfall wäre ich halt dann über Nacht erkrankt. Da genügt ein Anruf "hallo, ich bin heute krank und kann nicht zur Arbeit kommen". Krankmeldung erst ab dem dritten Tag nötig also alles gar kein Problem.
Der Mitarbeiter hier war ehrlich und hat einen Tag Urlaub "geopfert" und wird dann auch noch angegangen? Auch gilt er laut Beschreibung nicht als Wiederholungstäter. Verkehrte Welt...
Wird bei uns übrigens auch so gehandhabt. Anruf am Morgen und Bescheid geben, entweder Amtsleitung oder wenn noch nicht da im Sekretariat. Seine Termine sollte man im Kopf haben und die wichtigen kann man entweder an Kollegen weiter geben oder die Dame im Sekretariat kümmert sich um einen Ersatztermin mit den Beteiligten.
Bei uns wird hier nicht das Personalamt informiert, die bekommen dann ihre Info vom jeweiligen Amt...
MoinMoin:
--- Zitat von: Wdd3 am 25.01.2024 08:52 ---Im Sachverhalt wird findet keine telefonische Rückversicherung statt. Das ist der Grund warum ich trotz eines vorliegenden Notfalls eine Ermahnung oder auch eine Abmahnung aussprechen würde.
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--- Zitat von: Peter1964 am 24.01.2024 18:49 ---So wie ich verstanden habe, hatte der Kollege morgens kurz mit der Teamleitung gesprochen und den Sachverhalt geschildert. Dort wurde ihm gesagt, es spricht nichts dagegen. Dann hat er die Mail ans Vorzimmer geschickt.
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@Wdd: Lese ich allerdings anders
BAT:
Was aber im Kern vergessen wird. Urlaub dient nicht im Kern zum Verreisen, zum Kirmesbesuch, zur Begrüßung des Telekom-Technikers, etc. Das können Begleiterscheinungen sein, Urlaub dient zuvörderst der Erhaltung der Arbeitskraft, der Entspannung.
Und hierzu habe ich weiterhin Bedenken, ob dies in solchen Fällen gewährleistet ist. Sicherlich auch eine Frage des Ausmaßes und des persönlichen Biorhythmus.
Was oben diskutiert wurde, waren ja nur Formalitäten zur Gestattung desselbigen.
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