Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung nach Promotionsstipendium
Nachtigall:
Zustimmung. Flexibilität in der Hinsicht täten dem TVL und den Ags gut.
Organisator:
Naja, der AG kann auch schon jetzt förderliche Zeiten, die nicht Zeiten einer Berufstätigkeit waren, (übertrariflich) bei der Stufenzuordnung anerkennen.
"Kann"...
Wenn dies auch tarifvertraglich möglich wäre, wäre es immer noch eine kann-Lösung, die die AGs nicht anzuwenden brauchen.
Insoweit würde dies bei unwilligen AGs auch keinen Unterschied machen. Das Thema muss in den Köpfen ankommen, nicht unbedingt im Tarifvertragswerk.
MoinMoin:
Ja und nein.
Es muss in den Köpfen ankommen, absolut korrekt.
Und es muss Personaler/Entscheider geben, die gewillt sind bewusst übertariflich zu bezahlen.
Bzw. unbewusst übertariflich bezahlen, weil sie solche Zeiten egal ob berufliche oder nicht berufliche Zeiten als förderliche ansehen und honorieren.
Also das Thema muss in den Köpfen ankommen und im Tarifwerk damit mehr Flexibilität bei den AGs ankommt.
Behoerdenneuling:
--- Zitat von: Nachtigall am 12.02.2024 10:43 ---Es gibt Stipendien, da ist grob gesagt nur das Fachgebiet und die Laufzeit umrissen.
Und es gibt andere, da ist ziemlich viel an Pflichten und Vorgaben vertraglich geregelt, so dass diese Stipendien eher den Charakter eines Arbeitsverhältnisses haben.
In einigen Urteilen des BAG sind Merkmale von Arbeitsverhältnissen festgehalten, als da wären abhängige, weisungsgebundene Beschäftigung, Art, Inhalt, Ort und Dauer sind benannt, etc..
Wenn also die Merkmale eines Arbeitsvertrages vorliegen, kann es sich lohnen, die Einstufung ggf. gerichtlich prüfen zu lassen.
--- End quote ---
Danke für den Hinweis auf die BAG Urteile! Die Frage ist nur, wie ich das nachweisen kann? Mit einer Bestätigung des Stipendiengebers und meines Betreuers an der Uni, dass die Merkmale erfüllt worden sind?
Ich habe das Stipendium ja nicht "einfach so überwiesen bekommen" und dann gemacht wo ich halt Lust drauf hatte und "ins blaue hinein geforscht". Ich habe nach dem Masterabschluss 1 Jahr lang mein Promotionsprojekt ausgearbeitet und Vorexperimente gemacht auf Basis derer ich dann erfolgreich einen Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen habe und die Finanzierung erhalten (Stipendium plus Drittmittel, die ich selbst verwalten musste). Über die Dauer der Finanzierung musste ich auch immer wieder nachweisen, dass ich mich an den Projektplan halte und wie meine Fortschritte sind.
Organisator:
--- Zitat von: Behoerdenneuling am 12.02.2024 12:08 ---
--- Zitat von: Nachtigall am 12.02.2024 10:43 ---Es gibt Stipendien, da ist grob gesagt nur das Fachgebiet und die Laufzeit umrissen.
Und es gibt andere, da ist ziemlich viel an Pflichten und Vorgaben vertraglich geregelt, so dass diese Stipendien eher den Charakter eines Arbeitsverhältnisses haben.
In einigen Urteilen des BAG sind Merkmale von Arbeitsverhältnissen festgehalten, als da wären abhängige, weisungsgebundene Beschäftigung, Art, Inhalt, Ort und Dauer sind benannt, etc..
Wenn also die Merkmale eines Arbeitsvertrages vorliegen, kann es sich lohnen, die Einstufung ggf. gerichtlich prüfen zu lassen.
--- End quote ---
Danke für den Hinweis auf die BAG Urteile! Die Frage ist nur, wie ich das nachweisen kann? Mit einer Bestätigung des Stipendiengebers und meines Betreuers an der Uni, dass die Merkmale erfüllt worden sind?
Ich habe das Stipendium ja nicht "einfach so überwiesen bekommen" und dann gemacht wo ich halt Lust drauf hatte und "ins blaue hinein geforscht". Ich habe nach dem Masterabschluss 1 Jahr lang mein Promotionsprojekt ausgearbeitet und Vorexperimente gemacht auf Basis derer ich dann erfolgreich einen Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen habe und die Finanzierung erhalten (Stipendium plus Drittmittel, die ich selbst verwalten musste). Über die Dauer der Finanzierung musste ich auch immer wieder nachweisen, dass ich mich an den Projektplan halte und wie meine Fortschritte sind.
--- End quote ---
Aus der Praxis der Hinweis - mühe dich nicht so sehr mit Urteilen, deren Begründung usw. ab. Wenn dein potentieller neuer Arbeitgeber dir nicht so entgegenkommen möchte, wie du es für notwendig erachtest - such dir den nächten Arbeitgeber.
Wenn es um solche Kleinigkeiten wie Stufe 1,2 oder 3 schon Diskussionen gibt, ist der Rest von dem Laden wohl auch nicht auf deiner Wellenlänge.
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