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Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
egotrip:
--- Zitat von: silke am 03.03.2024 20:23 --- Lange Rede kurzer Sinn, wenn ich hinfahre und es wird ein "Interner" genommen, wie sollte ich dann verfahren? Ist eine Klage realistisch erfolgreich?
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Zu Frage 1:
Wenn ein Interner genommen wird, was wäre denn dann dein Gedanke?
Es zählt noch immer die Bestenauslese.
Ein Schwerbehinderter ist bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen.
Wer sagt denn aber, dass der Interne nicht besser geeignet ist.
Den Beweis wirst du in einem Klageverfahren erbringen müssen.
Zu Frage 2:
Das musst du für dich selbst entscheiden, ob du o.a. nachweisen kannst, und ob es für dich erfolgreich sein kann.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: troubleshooting am 04.03.2024 15:30 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.03.2024 14:47 ---... Wenn ich als AG einen passenden Bewerber habe, versuche ich doch anderen (und mir) Zeit und Arbeit zu sparen und sie zur Rücknahme der Bewerbung zu motivieren.
Ansonsten würde man halt ein sinnloses Vorstellungsgespräch durchführen, Stunden (Arbeits-) Zeit verpulvern und dann doch den passenden (und geeigneten) Bewerber auswählen. Eine Chance auf Einstellung sehe ich nicht.
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Den Fehler solltest du selbst mitbekommen. Warum machst du überhaupt eine Ausschreibung, wenn du einen Bewerber hast? Mit einem "fairen" Verfahren, im Sinne von ergebnisoffen, hat das dann nichts zu tun.
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Vielleicht, weil das Einstellungsverfahren formal eben über eine Ausschreibung zu laufen hat?
Wir haben relativ viele Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmer-Überlassung. Wenn diese fest zu uns wechseln wollen, können wir die nicht einfach einstellen, sondern müssen die Stelle zumindest intern ausschreiben. Da könnte sich auch jeder ganz "ergebnisoffen" drauf bewerben, aber in der Regel sind die Anforderungsprofile maßgeschneidert.
Was willst Du aber machen, wenn Du den perfekten Bewerber hast, dieser aber keinen Zugriff auf interne Ausschreibungen hat? Du schreibst eben (maßgeschneidert) öffentlich aus. ... und dann kommt jemand mit den Worten "Aus dem Weg, ich bin schwerbehindert und habe Vorrang - zur Not klage ich alle anderen Bewerber aus dem Feld!". Da kommt doch richtig Freude auf, oder?
--- Zitat von: troubleshooting am 04.03.2024 15:37 ---Natürlich hätte ich die Stelle damals dann auch nicht erkämpfen und antreten wollen. Nur, bei solchen Sachen habe ich ein Elefantengedächtnis!
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Das Problem liegt doch auf der Hand: Vakanzen müssen ausgeschrieben werden, selbst wenn man sich in der Besetzung bereits festgelegt hat. So eine Situation hat eben immer zwei Seiten.
Organisator:
--- Zitat von: troubleshooting am 04.03.2024 15:30 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.03.2024 14:47 ---... Wenn ich als AG einen passenden Bewerber habe, versuche ich doch anderen (und mir) Zeit und Arbeit zu sparen und sie zur Rücknahme der Bewerbung zu motivieren.
Ansonsten würde man halt ein sinnloses Vorstellungsgespräch durchführen, Stunden (Arbeits-) Zeit verpulvern und dann doch den passenden (und geeigneten) Bewerber auswählen. Eine Chance auf Einstellung sehe ich nicht.
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Den Fehler solltest du selbst mitbekommen. Warum machst du überhaupt eine Ausschreibung, wenn du einen Bewerber hast? Mit einem "fairen" Verfahren, im Sinne von ergebnisoffen, hat das dann nichts zu tun.
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Weil manche Arbeitgeber durch bestimmte Regelungen daran gebunden sind, bestimmte Stellen extern auszuschreiben, obwohl es ausreichend geeignte interne Bewerber gibt - siehe Nelson.
clarion:
Wenn genug geeignete interne Kandidaten vorhanden sind, dann muss auch nicht öffentlich ausgeschrieben werden, da reicht eine interne Ausschreibung. Dieser AG hat aber öffentlich ausgeschrieben, daher ist davon auszugehen, dass auch eine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen erwünscht ist.
Der Wunschbewerber eines Vorgesetzten ist im Übrigen auch nicht notwendigerweise der Wunschkandidat des gesamten Auswahlgremiums.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: clarion am 04.03.2024 21:14 ---Wenn genug geeignete interne Kandidaten vorhanden sind, dann muss auch nicht öffentlich ausgeschrieben werden, da reicht eine interne Ausschreibung. Dieser AG hat aber öffentlich ausgeschrieben, daher ist davon auszugehen, dass auch eine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen erwünscht ist.
Der Wunschbewerber eines Vorgesetzten ist im Übrigen auch nicht notwendigerweise der Wunschkandidat des gesamten Auswahlgremiums.
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Du bewertest die Sachlage alleinig über eine rechtliche Interpretation. Das kann man machen, aber da landet man eben oft auch daneben, wenn man die Intention menschlichen Handelns ergründen will. Jetzt läuft so ein Besetzungsprozess in einer klar definierten, 2-stufigen Kaskade: 1) Interne Abfrage, 2) öffentliche Ausschreibung mit Bestenauslese (idealerweise EU-weit). Die Möglichkeit, eine externe, aber bereits gut mit den Arbeitsprozessen und den Beteiligten bekannte Person zu priorisieren, ist nicht vorgesehen. Dafür gibt es natürlich gute Gründe (um bspw. zu verhindern, dass man Freunde oder Familie ohne entsprechende Qualifikation einstellt), aber es kann eben einer Wunschbesetzung auch im Wege stehen, wenn -wie hier- ein Benachteiligtenausgleich zum Tragen kommt.
Von daher ist Deine Interpretation "dass auch eine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen erwünscht ist" nicht mehr als eine Mutmaßung hinsichtlich der Motivation der Ausschreibung. Ggf. ist sich sogar das Einstellungsgremium über den Wunschkandidaten einig, aber jene Pflicht zur Bevorzugung Schwerbehinderter bringt die gewünschte Einstellung formal in Gefahr.
Ob man da nun gegen vorgehen sollte, ist -wie gesagt- eine Geschmacksfrage. Das eigentliche Ziel (eine neue, zufriedenstellende berufliche Wirkungsstätte zu erreichen) wird man dadurch aber wahrscheinlich verfehlen.
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