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Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?
BeamterMuc:
Neige auch dazu, zu klagen. WS habe ich bereits erhalten.
@Landsknecht und @Münchner82 konnte leider keine PN an euch schreiben, hätte aber auch Interesse an der Abstimmung einer Musterklageschrift. Für die PN zur Cloud wäre ich auch dankbar.
Losgelöst von den Ortsklassen und den jeweils individuellen Familienverhältnissen sehe ich den größten Angriffspunkt bei der pauschalen Anrechnung des Partnereinkommens.
Die Argumentation müsste doch dann sein:
- Antrag auf amtsangemessene Besoldung
- WS, da mit Neuregelung erledigt
- Klage, da Neuregelung nach wie vor für verfassungswidrig gehalten wird
Bei der Neuregelung war der Gesetzgeber mE aber auch inkonsequent. Im Gesetzgebungsverfahren wurde durch die Erhöhung der Bürgergeldsätze der Familienzuschlag nochmals um 10 v.H. angehoben. Das hätte man bei der diesjährigen Besoldungserhöhung (12 v.H.) doch dann ebenso berücksichtigen müssen?
@SwenTanortsch wie siehst du die Bestandsschutzregelung hinsichtlich des alten Familienzuschlags für Verheiratete. Durch die Neuregelung gilt der Bestandsschutz ja nur für den Personenkreis. Wenn Kinder irgendwann rausfallen, ist der neue Zuschlag dann von den Ortsklassen abhängig. Der Personenkreis wird benachteiligt im Vergleich zu den Personen, die zum Zeitpunkt der Neuregelung nur verheiratet waren. Ergibt sich hieraus ein weiterer Punkt fürs Klageverfahren?
magnesior:
Hallo zusammen,
ich denke auch, dass ich klagen werde, meine Frau ebenfalls. Ich habe eine RV, sehe das aber wie Unlucky, dass ein Bemühen dieser für die erste Instanz nicht notwendig ist. Ich hätte auch Interesse an der Cloud-Gruppe. Das Gute ist ja, dass man nach dem Einreichen der Klage ausreichend Zeit hat, die Begründung abzufassen. Die hier im Thread bereits angesprochenen und verlinkten Dokumente sind sicherlich gute "Vorlagen" für eine solche Begründung. Beim Recherchieren und Formulieren kann ich mich gerne einbringen. Was mir nicht so leicht fällt, sind die Berechnungen, die wohl auch ein entscheidender Bestandteil einer Klagebegründung sein müssen.
Was mich interessieren würde, ist, wie realistisch ihr die Chancen einschätzt. Recht haben und Recht bekommen, sind ja immer zweierlei Dinge..
Viele Grüße
Korbinian
Muenchner82:
--- Zitat von: magnesior am 10.04.2024 10:31 ---Was mir nicht so leicht fällt, sind die Berechnungen, die wohl auch ein entscheidender Bestandteil einer Klagebegründung sein müssen.
--- End quote ---
Genau darin sehe ich auch mitunter das größte Problem! Ich tue mich schon schwer das "Jahresgehalt" der Grundsicherungsfamilie korrekt zu berechnen mit allem was dazu gehört. Vielleicht kommen wir hier zusammen etwas weiter. Ich hoffe ja dass der Richterverein nochmals aktuelle, auf das aktuelle Bürgergeld abgestellte Berechnungen liefert.
Und ja auch ich halte die "Märchenstunde" auch für den größten Angriffsvektor. Denn wenn der Freistaat sich jetzt schon einen Teil meines Haushaltseinkommens, ohne jede Rechtsgrundlage einfach ausdenken kann, dann kann ich mir auch eine bessere Haushaltslage für den Freistaat einfach frei ausdenken. Ich habe mir gerade auf gleicher Grundlage wie der Freistaat ausgedacht dass der Freistaat 900 Fantasitilliarden Euro auf dem Konto hat und stelle mir jetzt die Frage warum er haushaltsrechtliche Zwänge bei der Besoldung über Verfassungsmäßigkeit stellt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht in einem Rechtsstaat komplett erfundene Parameter (die sich der Märchenonkel nur ausgedacht hat, weil er kein Geld hat), ohne jede Rechtsgrundlage gelten lässt.
SwenTanortsch:
@ BeamterMuc
Das ist eine schwierige Frage, auf die es aber m.E. in der Klage nicht ankommen muss, da bereits die Regelungen zum Partnereinkommen und zu den Ortsklassen als evident sachwidrig angegriffen werden können. Darüber hinaus wird Bayern selbst mit diesen Regelungen 2024 das Mindestabdstandsgebot recht deutlich verfehlen, wenn es die im aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung geplanten Beträge gewähren sollte, wovon auszugehen ist: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/by/by-anpg-2024-2025.entwurf.2.pdf
@magnesior und Muenchner
Die Berechnungen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation für den Klagezeitraum erstelle ich euch gerne. Ab der zweiten Jahreshälfte werde ich - denke oder hoffe ich - wieder etwas mehr Zeit haben. Schreibt mich dann einfach an und ich werde dann die Berechnungen vornehmen.
Ozymandias:
Die ganze Rechnerei wird das Gericht sowieso selber durchführen müssen, auch wegen dem Ermittlungsgrundsatz.
Und auch weil die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Wohnkosten gar nicht öffentlich sind.
Für eine Laienklage reicht es schon, wenn man behauptet, dass die Mindestalimentation nicht erreicht wird.
Man muss nur gut genug klagen, dass man nicht einfach übergangen oder abgewimmelt werden kann. Daher zwingend alle Punkte ansprechen, Partnereinkommen/Ortsklassen, etc.
Unter anderem kann auch folgendes Verfahren hilfreich sein:
1 BvL 2/23 ist die Fortführung von SG Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23 Bezüglich Grundsicherung 2021/2022.
Bevor das Verfahren nicht entschieden ist, kann man m.E. nur schlecht abschließend über die Jahre 21/22 entscheiden, da die Mindestalimentation auf den Beträgen der Grundsicherung basiert.
Die Sozialverbände hatten ähnliches vor:
https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/regelsatz-grundsicherung-bundesverfassungsgericht
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