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Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: Ozymandias am 10.04.2024 13:06 ---Die ganze Rechnerei wird das Gericht sowieso selber durchführen müssen, auch wegen dem Ermittlungsgrundsatz.
Und auch weil die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Wohnkosten gar nicht öffentlich sind.

Für eine Laienklage reicht es schon, wenn man behauptet, dass die Mindestalimentation nicht erreicht wird.
Man muss nur gut genug klagen, dass man nicht einfach übergangen oder abgewimmelt werden kann. Daher zwingend alle Punkte ansprechen, Partnereinkommen/Ortsklassen, etc.

Unter anderem kann auch folgendes Verfahren hilfreich sein:
1 BvL 2/23 ist die Fortführung von SG Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23 Bezüglich Grundsicherung 2021/2022.

Bevor das Verfahren nicht entschieden ist, kann man m.E. nur schlecht abschließend über die Jahre 21/22 entscheiden, da die Mindestalimentation auf den Beträgen der Grundsicherung basiert.

Die Sozialverbände hatten ähnliches vor:
https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/regelsatz-grundsicherung-bundesverfassungsgericht

--- End quote ---

Darauf würde ich mich so nicht verlassen, Ozy. Denn richtig ist, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit hier am Ermittlungsgrundsatz gebunden ist. Sobald sie aber einen Vorlagebeschluss fasst, prüft das Bundesverfassungsgericht diesen - und sofern er den verfassungswidrigen Gehalt der gesetzlichen Regelung nicht hinreichend begründet nachweist, kommt das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zu dem Schluss, dass der Vorlagebeschluss unbegründet ist. Je präziser also der Kläger im Ausgangsverfahren seine Klage substantiiert, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende eine Vorlage in Karlsruhe ankommt, die den evident sachwidrigen Gehalt der gesetzlichen Grundlage begründet nachweist.

Im Endeffekt scheitern viele Normenkontrollverfahren bereits daran, dass sie vom Bundesverfassungsgericht bspw. wegen Formfehler als unzulässig zu betrachten sind, die meisten anderen, wenn sie denn dann zur Entscheidung zugelassen werden, weil die Begründung des vorlegenden Gerichts nicht hinreicht, um den evident sachwidrigen Gehalt der gesetzlichen Regelung nachzuweisen. Konkrete Normenkontrollverfahren sind, sofern sie zur Entscheidung zugelassen werden und eine Begründung vorliegt, die der Kontrolle standhält, sehr komplexe Angelegenheiten. Das vorlegende Gericht hat dabei die gesamte bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung, die für die Vorlage relevant ist, zu beachten, was nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts in der überwiegenden Zahl von Vorlagen nicht der Fall ist, weshalb sie als unbegründet zurückgewiesen werden.

magnesior:
@ Muenchner82: leider kann ich dir keine PN schicken, ich wäre wie gesagt auch dabei, sich über die Cloud auszutauschen.

Viele Grüße

BeamterMuc:
@Münchner82 ich wie geschrieben auch ;-)

Beamtenehepaar:
Ich wär auch bei ner Klage dabei und würd gern mit euch in Verbindung treten.

Weiß denn eigentlich jemand wie viele Widersprüche es bayernweit insgesamt überhaupt gibt?

derSchorsch:

--- Zitat von: Beamtenehepaar am 10.04.2024 16:35 ---Ich wär auch bei ner Klage dabei und würd gern mit euch in Verbindung treten.

Weiß denn eigentlich jemand wie viele Widersprüche es bayernweit insgesamt überhaupt gibt?

--- End quote ---

Laut BDK waren es um die 3.500 Widersprüche. Die Info hat der BDK aber selber vom Finanzministerium. Vielleicht sollten wir über Frag den Staat selber nochmal nachfragen?

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bdk-bayern-im-finanzministerium

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