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Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

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derSchorsch:

--- Zitat von: Unlucky am 10.04.2024 08:08 ---Ich denke für uns, die ihre WB schon bekommen haben, sollte doch erstmal eine Klage ohne Begründung reichen. Wie weiter oben geschrieben könnte man die Begründung ja dann in Ruhe ausarbeiten. Die Inanspruchnahme meiner RV wäre dann mein Notanker.
Weiß eigentlich jemand, ob man die RV in einem laufenden Klageverfahren noch einschalten könnte?

--- End quote ---

Ich sehe das auch so. Erste Hürde ist die fristgerechte, formal und inhaltlich richtige Klageerhebung. Erst im nächsten Schritt ist dann die deutlich umfangreichere Klagebegründung erforderlich.
Daher sollten wir uns hier zeitnah auf diesen ersten Schritt konzentrieren.
Hat hier schon jemand was? Weiter oben ist ja auch schon ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit aus Thüringen verkinkt.
Ansonsten habe ich spontan noch gefunden:
https://www.gdp.de/gdp/gdprp.nsf/res/Muster%20Klageantrag.docx/$file/Muster%20Klageantrag.docx

In beiden Beispielen wird das Ruhen der Verfahren beantragt. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch für Bayern zielführend ist. Insbesondere, wenn wir Ortszuschlag und Partnereinkommen angreifen wollen. Hierzu gibt es ja noch keine laufenden Verfahren, auf die man sich berufen kann. Und letztlich wollen wir ja auch eine gerichtliche Klärung herbeiführen.
Oder wie seht ihr das?

magnesior:

--- Zitat ---In beiden Beispielen wird das Ruhen der Verfahren beantragt. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch für Bayern zielführend ist. Insbesondere, wenn wir Ortszuschlag und Partnereinkommen angreifen wollen. Hierzu gibt es ja noch keine laufenden Verfahren, auf die man sich berufen kann. Und letztlich wollen wir ja auch eine gerichtliche Klärung herbeiführen.
Oder wie seht ihr das?
--- End quote ---


Sind nicht beim BVerfG Verfahren anhängig, auf die man sich hinsichtlich der Ruhestellung beziehen kann?

Und war nicht hier im Forum ein User, dessen Widerspruchsbescheid nicht abgewiesen, sondern ruhend gestellt worden ist. ich suche später nochmal, vielleicht habe ich mich auch getäuscht..

magnesior:


--- Zitat ---@magnesior und Muenchner
Die Berechnungen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation für den Klagezeitraum erstelle ich euch gerne. Ab der zweiten Jahreshälfte werde ich - denke oder hoffe ich - wieder etwas mehr Zeit haben. Schreibt mich dann einfach an und ich werde dann die Berechnungen vornehmen.

--- End quote ---
[/quote]

Danke Swen. Das wäre natürlich eine tatkräftige Unterstützung.

Surfer:

--- Zitat von: magnesior am 11.04.2024 09:50 ---

--- Zitat ---@magnesior und Muenchner
Die Berechnungen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation für den Klagezeitraum erstelle ich euch gerne. Ab der zweiten Jahreshälfte werde ich - denke oder hoffe ich - wieder etwas mehr Zeit haben. Schreibt mich dann einfach an und ich werde dann die Berechnungen vornehmen.

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--- End quote ---

Danke Swen. Das wäre natürlich eine tatkräftige Unterstützung.
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+1*

derSchorsch:

--- Zitat von: magnesior am 11.04.2024 09:48 ---
Sind nicht beim BVerfG Verfahren anhängig, auf die man sich hinsichtlich der Ruhestellung beziehen kann?

Und war nicht hier im Forum ein User, dessen Widerspruchsbescheid nicht abgewiesen, sondern ruhend gestellt worden ist. ich suche später nochmal, vielleicht habe ich mich auch getäuscht..

--- End quote ---

Insbesondere hinsichtlich Partnereinkommen ist mir nichts bekannt.

Der Kollege hier im Forum, bei dem der Widerspruch ruhend gestellt wurde, ist von einer Kommune.
Unabhängig davon geht es in unserem Schritt ja nun nicht mehr um den Widerspruch, sondern um das Ruhen der Klage und ob dieses beantragt werden sollte, mit dem Hinweis auf laufende Verfahren.

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