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Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

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SwenTanortsch:
Dafür müsste der Gesetzgeber aber erst einmal ein Mindestalimentationsfehlbetragsanpassungsmodernisierungsgesetz verabschieden, das zugleich festlegte, dass ggf. mit dem Mindestalimentationsfehlbetragsrechner berechnete Fehlbeträge als dienstliche Verfehlung des Beamten zu betrachten wären und der entsprechend berechnete Jahresmindestalimentationsfehlbetrag als monatlicher Beihilfebetrag vom Dienstherrn einzubehalten wäre, sofern dieser Betrag nicht die gewährte monatliche amtsangemessene Alimentation des Beamten übersteigen würde. Würde der berechnete Jahresmindestalimentationsfehlbetrag die gewährte monatliche amtsangemessene Alimentation übersteigen, wäre dieser negative monatliche Mindestalimentationsfehlbetrag vom Ehepartner des amtsangemessen alimentierten Beamten regelmäßig auszugleichen, wobei eventuelle Centbeträge abzurunden wären, was als eine sehr vorteilhafte Regelung zugunsten des Beamten zu verstehen sein sollte.

Kleeblatt:
Der Kollege, dessen WS ruhend gestellt wurde, bin ich.
Ich habe den Musterwiderspruch des BDK genommen, bisserl angepasst und um ruhendstellen bis zur nächsten höchstrichterlichen Entscheidung gebeten. Das war alles.
Ja, ich bin bin kein Staatsbeamter.

Allgäuer:
Ich habe eben mit dem VG telefoniert um zu erfahren, mit welchen Kosten zu rechnen sind. Diese sind immer abhängig vom Streitwert:

Streitwert 5.000€ - 483€ Gerichtskosten
Streitwert 10.000€ - 798€ Gerichtskosten
Streitwert 50.000€ - ca. 1798€ Gerichtskosten

Sollte die Klage wegen zu hoher Gerichtskosten zurückgezogen werden entstehen 1/3 der Kosten.

Klageschrift sollte innerhalb 4 Wochen nachgereicht werden.


Ich muss schon sagen, diese Forum fährt mit mir Achterbahn!! ;D

Wie ausführlich muss nun eine solche Klageschrift sein? In einer Antwort von Swen meinte er, es wäre schon wichtig, genaue Berechnungen zu übersenden. Aber woher sollen wir die aktuellen Daten bekommen?

Und noch eine andere Frage im BayBesG wird als Vergleichsfamilie immer die Münchner Familie in OZ 7 herangezogen. Eigentlich müsste doch zum Vergleich die Familie mit OZ 1 verglichen werden? Schließlich hat doch jede Beamtenfamilie ein Recht 15% über Grundeinkommen zu sein.

SwenTanortsch:
Leider ist es auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit genauso wie im richtigen Leben, Allgäuer, je nachdem, auf wen man trifft, kriegt man unterschiedliche Informationen bzw. Auslegungen von Informationen. Nicht wenige Gerichte - oder dort Beschäftigte - haben wenig Interesse daran, dass sich Kläger vor Gericht selbst vertreten, was auf ein ganzes Bündel auf Gründen zurückzuführen ist. Der Vorteil eines Anwalts ist dabei, dass er die Kniffe der Verwaltungsgerichtsordnung kennt und deshalb insbesondere dann, wenn er vonseiten des Gerichts kein größtes Wohlwollen signalisiert bekommt, weiß, wie er zu handeln hat. Der Satz, vor Gericht und auf offener See sei man in Gottes Hand, ist leider nur allzu berechtigt.

Was ich mit meinem betreffenden Beitrag sagen wollte, ist, dass eine je präzisere Klagebegründung die Wahrscheinlichkeit erhöhen sollte, dass man vor einem (Verwaltungs-)Gericht nicht nur Recht bekommt, sondern dass dessen Vorlagebeschluss - sofern es diesen fasst - am Ende qualitativ auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Auch hier braucht man also mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit Glück, dass man hier auf eine Kammer trifft, die am Ende präzise arbeitet und also am Ende eine sachgerechte Begründung der eigenen Entscheidung formuliert. Denn das Bundesverfassungsgericht prüft am Ende diese Entscheidung der vorlegenden (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit und fällt auf dieser Basis seine Entscheidung.

Ein Kläger kann also am Ende Glück haben, dass er in seiner Klage auf eine Kammer des Verwaltungsgerichts trifft, die dessen nur bedingt zureichende Klageschrift der zulässigen Klage so genau prüft und daraufhin die eigene Vorlageentscheidung so sachlich präzise begründet, dass das Bundesverfassungsgericht ihr letztlich inhaltlich folgt und also ebenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass das zugrunde liegende Gesetz verfassungswidrig ist. Er kann aber ebenso auch Pech haben und eine hervorragende Klagebegründung erstellen, die die Kammer des Verwaltungsgerichts an sich nur noch zur eigenen Begründung des Vorlagebeschlusses übernehmen müsste, die dann aber vom Gericht in der Begründung der eigenen Vorlage nicht hinreichend gewürdigt wird, - ggf. auch noch mit Formfehler versehen -, sodass das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Vorlage des Gerichts unbegründet ist.

So verstanden fährt weniger das Forum mit Dir Achterbahn, sondern sobald Du Dich in das Karussell "Klage" setzt, fährt es mit Dir ggf. Schlitten oder macht Dir deutlich, dass Du in die Geisterbahn geraten bist, oder führt Dich in die Höhen des Riesenrads, um dann irgendwann die weitere Fahrt in lichten Höhen auszusetzen, oder es sagt, es sei ein Kinderkettenkarussell, sodass es meint, dass Du dort falsch seist - und mit Glück landest Du wiederum genau in dem Karussell, in das Du einsteigen willst.

Auch deshalb ist es wichtig, dass ihr euch zusammenschließt: Denn gemeinsam lässt sich das Auf und Nieder von Klageverfahren besser ertragen...

Unlucky:
Hmmm, also der Streitwert muss ja erst noch festgestellt werden am Ende, wenn feststehen sollte wie hoch der Fehlbetrag über, bei mir 4 Jahre, ist. Aber wahrscheinlich mehr als 10.000 Euro.

Uns so wie Swen schreibt habe ich ehrlich gesagt keine Lust auf so ein Karussell, zumal ich das wohl nervlich schwer überstehen würde (habe noch andere Baustellen), weshalb ich überlege doch die RSV zu beauftragen. Wie oben schonmal geschrieben, tendiere ich zu der vom BDK beauftragten Anwältin, weil ich einfach hoffe, dass diese sich wegen der Beauftragung durch den Verband ordentlich mit der Materie auseinandersetzen wird. Kann jemand mehr über diese Kanzlei sagen oder eine wirklich gute Kanzlei empfehlen, welche schon in der Materie drin ist. Gern per pn.

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