Beamte und Soldaten > Beamte Bayern

Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

<< < (15/96) > >>

Allgäuer:
Ich warte auch noch auf die Antwort meiner RVS, für was zahl ich die denn schon seit Jahren??

Hier ein Link zu im Forum "empfohlenen" Kanzleien:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.105.html

SwenTanortsch:
Wenn man nicht - insbesondere beruflich - gerichtserfahren ist, würde ich es ebenfalls i.d.R. ebenfalls eher für sinnvoll(er) erachten, sich anwaltlich vertreten zu lassen, und zwar vor allem dann, wenn man bereits wie Du, Allgäuer, genau das mehr oder minder deutlich von dem Verwaltungsgericht signalisiert bekommen hat (die Dir gegebenen Informationen würde ich mit einiger Wahrscheinlichkeit so interpretieren, also dass man Dir genau das hat sagen wollen). Wie schon gesagt, nicht wenige Gerichte sehen es aus unterschiedlichen Gründen als problematisch an, wenn sich Kläger selbst vertreten. In dem Moment, wo das der Fall ist - wo das Gericht eine solche Problematik sieht und sie ggf. auch äußert -, dürfte es angeraten sein, ihm in dieser Sicht auf die Dinge zu folgen. Denn am Ende spricht das Gericht Recht, hat es also.

Darüber hinaus ist es eine m.E. eine gesunde Einstellung, Unlucky, sich anwaltlich vertreten zu lassen, wenn man weiß, dass es einem nicht guttut, das nicht zu tun. Klagewege sind vielfach auch mit (und manchmal auch wegen des) Anwalt(s) dornig und mit Frust verbunden - sie können aber auch den Frust überwinden, weil man nun selbst handeln kann und sich nicht mehr wehrlos dem Dienstherrn ausgeliefert sieht. Leider weiß man aber eben vorher nie, was konkret auf einen zukommt.

So verstanden sollte man vor Beschreiten des Klagewegs in sich hineinhören und ggf. Szenarien durchspielen, was einen erwarten kann und wie es einem damit dann vorausichtlich gehen würde.

lotsch:
Das sagt der tbb zu den Gerichtskosten:
Und wie hoch sind ggf. die Gerichtskosten/-gebühren?

Unmittelbar nach Klageinreichung setzt das Gericht einen vorläufigen Streitwert fest, auf dessen Grundlage die Gerichtskosten kurzfristig in Rechnung gestellt werden. Diese Gerichtskosten variieren je nach Streitwert und der Anzahl der Gebühren (festgelegt im Gerichtskostenverzeichnis Anlage 2 zum GKG). Wenn das Verfahren vollständig (bis zu einem Beschluss/ Urteil) durchgeführt wird und ein Urteil ergeht, fallen Gerichtsgebühren an; endet das Verfahren vorzeitig, reduzieren diese Gebühren. Der Streitwert ergibt sich aus § 52 Abs. 2 GKG und wird bei einer hier nötigen Feststellungsklage auf pauschal 5.000€ festgelegt. Laut Anlage 2 zum GKG betragen die Gebühren für das Gericht in der ersten Instanz 161,- € mal Gebührenwert 3,0 (Kostenverzeichnis Hauptabschnitt 2, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1210), damit in Summe 483,- € für die erste Instanz (ohne Anwaltskosten).

Jede weitere Instanz in den Gerichten würde mehr kosten. Sie werden aber immer gefragt werden, ob Sie weiter – dann gegen das Urteil des Gerichtes – vorgehen wollen. So haben Sie die Kosten in der Hand. Weitere Kosten sind möglich, für uns derzeit jedoch nicht absehbar.

derSchorsch:
Wie will das Gericht denn den Streitwert zu Beginn genau kalkulieren? Das dürfte ja die gleichen Probleme haben wie wir. Also vermute ich mal, dass es bei der niedrigsten Schwelle bleiben dürfte.
@Allgäuer: welches VG ist denn bei dir zustai? Sein Name lässt Augsburg vermuten.
Wie Sven schreibt, kann man vermutlich Glück und Pech haben mit dem Gericht. Letztlich sollte unser Anliegen doch aber auch das Interesse der Richter und Bediensteten der Gerichte interessieren. Daher hoffe ich auf eine gewissenhaften und faire Behandlung.
Zur kurzen Zeit für Klagebegründung: kann man beim Erheben der Klage nicht auf die Komplexität des Themas und die Schwierigkeiten einen geeigneten Anwalt zu finden hinweisen und z.B. eine 5 monatige Frist beantragen? Warum sollte das Gericht das ablehnen?

Allgäuer:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.04.2024 14:45 ---wie Du, Allgäuer, genau das mehr oder minder deutlich von dem Verwaltungsgericht signalisiert bekommen hat (die Dir gegebenen Informationen würde ich mit einiger Wahrscheinlichkeit so interpretieren, also dass man Dir genau das hat sagen wollen).

--- End quote ---

Empfand ich gar nicht als abweisend! Die Dame war sehr hilfsbereit und auskunftsfreudig. Auch das man sich selber vertreten kann kam von ihr. Genau aus dem Grund schließen manche RVS die erste Instanz vor dem VG auch aus - war ihre Aussage. Wie das bei meiner ist weiß ich leider noch nicht, bis jetzt noch keine AW auf meine Anfrage.

Aber wie gesagt, sollte mir meine RVS grünes Licht geben, werde ich bei Frau Dr. Sojka, der RA´in vom BDK mal anfragen.


--- Zitat von: derSchorsch am 13.04.2024 07:33 ---@Allgäuer: welches VG ist denn bei dir zustai? Sein Name lässt Augsburg vermuten.

--- End quote ---

Richtig! Augsburg


--- Zitat von: derSchorsch am 13.04.2024 07:33 ---Zur kurzen Zeit für Klagebegründung: kann man beim Erheben der Klage nicht auf die Komplexität des Themas und die Schwierigkeiten einen geeigneten Anwalt zu finden hinweisen und z.B. eine 5 monatige Frist beantragen? Warum sollte das Gericht das ablehnen?

--- End quote ---

Die Dame meinte auch, sie haben teilweise nur einen Satz erhalten wie z.B. "ich will klagen", und diesem sind sie dann auch nachgegangen und haben der Kläger kontaktiert gegen was er klagen will. Aber das soll natürlich nicht unser Anspruch sein..

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version