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Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?
derSchorsch:
--- Zitat von: qou am 17.04.2024 10:00 ---https://www.vgh.bayern.de/service/verfahrensablauf/
EDIT: Mutige die mehr als nur die erste Instanz gehen wollen und das nicht nur zur Wahrung der Ansprüche machen, sollten so schnell wie möglich die Klage vorantreiben. Hier wäre es natürlich nicht sinnvoll Zeit zu schinden.
Eigentlich gibt es zwei Gruppen, die die Klagen und auf bessere Voraussetzungen hoffen und die Gruppe die eine Entscheidung erzwingt.
--- End quote ---
Wer ist denn hier einer der Mutigen? Gäbe es bestimmte Randbedingungen, die besonders Interessant wären für alle? Besoldungsklassen, Anzahl Kinder, Familienstand, etc.?
Wäre es denkbar, dass sich auch die nicht so mutigen Zeitschinder z.B. im Rahmen eines crowdfundings an so einer "Musterklage" beteiligen?
Ich könnte mir vorstellen den steinigen Weg zu gehen. Aber ich weiß nicht, ob meine Randbedingungen so gut sind. Außerdem habe ich keine private Rechtsschutzversicherung und mein Verband (Mitglied im BBB) hat mein Rechtsschutzersuchen abgelehnt. Der BBB lehnt pauschal alles ab, was mit dem neuen Gesetzt zu den Orts- und Familienzuschlägen und der Amtsangemessenheit der Alimentation zu tun hat.
qou:
Ich sehe folgendes, riesengroßes Problem:
Es müsste jemand mit RVS geben, der das so schnell wie möglich, stellvertretend für alle durchzieht.
Die wenigen Kollegen, die das wirklich durchfechten wollen, werden aber erfahrungsgemäß erst in ein paar Jahren zu einem Ergebnis vor Gericht kommen.
Bis dahin dürften alle, die keine Unterstützung haben und eigentlich nur die erste Instanz im Auge haben, schon lange eine Klageabweisung bekommen haben.
Angenommen ich gehe die erste Instanz und werde Abgewiesen, gehe nicht in Revision (weil z.B. keine RVS) und in drei Jahren entscheidet das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Fall, dass ich eigentlich Recht hatte?
Die vorangegangenen Urteile in der Sache werden ja dann wohl kaum alle aufgehoben?
Kann ich mit Verweis auf mein altes Verfahren Ansprüche geltend machen?
Neu klagen? Bis dahin sind ja alle Fristen verstrichen....
\\EDIT: Auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts steht:
"Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundesverfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre. "
Klingt für mich so, als würde ich mit einer Klage meine Ansprüche auch für die Zukunft sichern?
Nur das wäre für 90% der Leute sinnvoll, sonst müsste man Klagen und fest entschlossen sein auch alle Instanzen gehen zu wollen. Sichert man sich keine Ansprüche und hat keine RSV usw. dann kann man sich die 500€ fast sparen!
lotsch:
Bei fehlender Amtsangemessenheit des Grundgehalts oder der Familienzuschläge stellt das BVerfG in der Regel nicht die Nichtigkeit fest, sondern die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG). Stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm oder mehrerer Normen mit dem Grundgesetz fest, folgt daraus grundsätzlich die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß umzugestalten. Ausnahmen von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht zwar wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen bejaht. Speziell bei besoldungsrechtlichen Normen gilt es zu beachten, dass die Alimentation des Beamten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darstellt. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes (nicht nur für den Kläger des Ausgangsverfahrens und etwaige weitere Beamte oder Richter, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist) hat das Bundesverfassungsgericht daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses regelmäßig für nicht geboten erachtet (vgl. BVerfGE 139, 64 <147 f. Rn. 194 f.> und 140, 240 <315 f. Rn. 169 f.>).
qou:
Danke für die Klarstellung, also wird man nur Geld rückwirkend bekommen, wenn man sein eigenes Verfahren gewinnt.
Damit dürfte eigentlich für die meisten die Sache erledigt sein, zumindest für diejenigen, die nur die erste Instanz im Blick haben.
derSchorsch:
Die Frage ist dann natürlich wieder, wie viele Verfahren ähnlichen oder gleichen Inhalts dann tatsächlich verhandelt werden. Oder ob sich die Gerichte auf einzelne Verfahren verständigen? Es macht sich keinen Sinn, 100 mal das Gleiche von verschiedenen Gerichten verhandeln zu lassen.
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