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Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

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lotsch:

--- Zitat von: qou am 17.04.2024 15:57 ---Danke für die Klarstellung, also wird man nur Geld rückwirkend bekommen, wenn man sein eigenes Verfahren gewinnt.
Damit dürfte eigentlich für die meisten die Sache erledigt sein, zumindest für diejenigen, die nur die erste Instanz im Blick haben.

--- End quote ---

Nein, es werden alle rückwirkend Geld bekommen, über deren Rechtsbehelf noch nicht abschließend entschieden wurde, also z.B. auch die, deren Widerspruch oder deren Klage ruhend gestellt wurde.

Und es gibt auch besonders gelagerte Fälle, in denen das BVerfG die Nichtigkeit ausgesprochen hat und nicht die Unvereinbarkeit der Norm.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html
(siehe letzter Absatz)

foo:
@Allgäuer
zur RVS-Klausel:
Manche Versicherungen haben aber auch noch eine Garantie, dass mindestens die Muster-Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungen gelten oder, dass ggf. neue Tarifwerke des Versicherers, die für den Versicherungsnehmer besser sind, übergangsweise weiter gelten (Innovationsgarantie).

foo:
Noch eine Ergänzung zur RSV:

Falls Ihr noch rechtzeitig wegen der Klagefrist eine Deckungszusage bekommen wollt, dann empfiehlt es sich, dass Ihr telefonisch auf die Schadensmeldung hinweist. Anscheinend ist das Bearbeitungsaufkommen in der RSV aktuell sehr hoch..

qou:

--- Zitat von: lotsch am 17.04.2024 18:36 ---
--- Zitat von: qou am 17.04.2024 15:57 ---Danke für die Klarstellung, also wird man nur Geld rückwirkend bekommen, wenn man sein eigenes Verfahren gewinnt.
Damit dürfte eigentlich für die meisten die Sache erledigt sein, zumindest für diejenigen, die nur die erste Instanz im Blick haben.

--- End quote ---

Nein, es werden alle rückwirkend Geld bekommen, über deren Rechtsbehelf noch nicht abschließend entschieden wurde, also z.B. auch die, deren Widerspruch oder deren Klage ruhend gestellt wurde.

Und es gibt auch besonders gelagerte Fälle, in denen das BVerfG die Nichtigkeit ausgesprochen hat und nicht die Unvereinbarkeit der Norm.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html
(siehe letzter Absatz)

--- End quote ---


Das war mein Gedanke weiter oben. Bei den allermeisten wird bis dahin das Ding durch sein, vorallem wenn man nicht mit seinem Anwalt in den höheren Instanzen hängt.
Ich hätte erste Instanz , aber mein Verfahren wäre schon 10x abgeschlossen bis mir eine andere Entscheidung Schützenhilfe geben würde. Die einzige Hoffnung für Kollegen wie mich wäre, dass das Verfahren ruht. Chancen dafür sind aber denke ich nicht sehr hoch, weil es aktuell kein Verfahren gibt auf das gewartet werden könnte?

phili:
Hallo zusammen,
da so langsam die Zeit abläuft, habe ich mal auf die Schnelle was zusammengeschrieben.
Als Muster habe ich das Schreiben der GDP RLP verwendet, das hier im Thread auch schon verlinkt war und soweit mir ersichtlich auf meinen Widerspruchsbescheid angepasst.

Ich stelle hier mal den Link zu der Datei rein, mit der Bitte, dass die Profis mal kritisch drüber lesen, ob ich was wichtiges übersehen habe.

Die GDP hatte in ihrer Vorlage noch die genauen Stellen aus dem Besoldungsgesetz reingeschrieben. Um hier jetzt keinen Fehler zu machen hätte ich sie persönlich erstmal weggelassen und dann in der ausführlichen Begründung nachgeliefert, wäre das passend?

Außerdem war bei der GDP am Ende die Empfehlung, das Verfahren erstmal ruhend zu stellen, aber da es hier in Bayern bislang keine Musterverfahren gibt, ist das vermutlich wenig hilfreich?

Link: https://www.dropbox.com/scl/fi/npf0rs73drtge9xm44ick/Vorschlag-Klageantrag.docx?rlkey=oxmn53zyeb3byk7u2q45ix4c2&dl=0

Bitte gerne um Input/ Verbesserungsvorschläge.

Nach dem ersten Korrekturlauf stelle ich die Datei dann auch in die Cloud rein für die Mitstreiter.

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