Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Surfer

Aktuell wird ein Streitwert von 5 000€ angenommen. Bei meiner "Klageerweiterung" wurden wieder 5 000€ herangezogen, wurde aber auch vom Gericht als neue Klage angesehen, warum auch immer.

Für das Jahr 2024 liegt grob ein Fehlbetrag, zwischen der BG Familie und der Beamtenfamilie (A3, Erfahrungsstufe 2, verheiratet, zwei Kinder, München), von zirka 16 300€ vor.

Muenchner82

Zitat von: Surfer in 27.02.2025 13:13
Aktuell wird ein Streitwert von 5 000€ angenommen. Bei meiner "Klageerweiterung" wurden wieder 5 000€ herangezogen, wurde aber auch vom Gericht als neue Klage angesehen, warum auch immer.

Für das Jahr 2024 liegt grob ein Fehlbetrag, zwischen der BG Familie und der Beamtenfamilie (A3, Erfahrungsstufe 2, verheiratet, zwei Kinder, München), von zirka 16 300€ vor.

Kannst Du dazu bitte eine detailliertere Berechnung vorlegen?

Surfer

Beamtenfamilie (A3, Alleinverdiener, Erfahrungsstufe 2, verheiratet, zwei Kinder, München)
Bruttobezüge                                                           29.666,32 €
zzgl. orts- und familienbezogene Bezügebestandteile  + 9.638,20 €
zzgl. jährl. Sonderzahlung                                        + 2.558,62 €
abzgl. Lohnsteuer                                                     - 2.082,00 €
abzgl. Beiträge für eine die Beihilfe ergänzende
Krankenversicherung                                                 - 7.764,00 €
zzgl. Kindergeld                                                        + 6 000,00 €

                                                                     Summe 38.017,14 €

Grundsicherungsempfänger-Familie Regelsätze              21.672,00 €
zzgl. Wohnkosten                                                     + 18.490,32 €
zzgl. Heizkosten                                                         + 3.952,92 €
zzgl. Leistungen für Bildung und Teilhabe                     + 2.654,40 €
Sofortzuschlag                                                             + 480,00 €

                                                         Zwischensumme 47.249,64

                                                                                        x 1,15
                                                                      Summe 54.337,09 €

                                                        Absoluter Fehlbetrag 16.319,95 €

                                                           Prozentualer Fehlbetrag 30,0 %

Surfer

Für das ruhende Verfahren 2020 - 2023 werde ich nun vom VG gebeten mitzuteilen ob meine Frau 2023 berufstätig war und wie hoch Ihr einkommen war. Hatte jemand eine ähnliche Mitteilung bzw. ist jemand dem Anliegen nachgekommen?

LG

Grisupoli

Interessant, ich bin Musterkläger und habe bisher nichts dergleichen erhalten 🤔

Surfer

Verstehe ich auch nicht. Gibt es schon Termine (mdl. Verhandlung oder ähnliches) zu vermelden, Grisupoli?

Grisupoli

Meine Anwältin meinte, dass das niemals beim VG verhandelt wird sonder es sicher weiter nach oben geht. Sie meinte wir brauchen sehr viel Geduld. Unter Umständen wird das 1-3 Jahre dauern.

JoSch

Zitat von: Grisupoli in 11.03.2025 11:22
Meine Anwältin meinte, dass das niemals beim VG verhandelt wird sonder es sicher weiter nach oben geht. Sie meinte wir brauchen sehr viel Geduld. Unter Umständen wird das 1-3 Jahre dauern.

Was soll das heißen und woher nimmt die Anwältin die Gewissheit, wie das Gericht entscheiden wird. Natürlich kann das VG nicht die Verfassungswidrigkeit des Besoldungsgesetzes feststellen. Das VG kann aber das Verfahren aussetzen und dem BVerfG vorlegen, wenn es das Besoldungsgesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erachtet. Das VG Hamburg hat dies beispielsweise in letzter Zeit häufig gemacht. Vielleicht kannst du deine Aussagen daher noch ein bisschen präzisieren, lieber Grisupoli😊 danke!

Grisupoli

So detailliert kann ich das auch nicht sagen, da ich recht wenig Ahnung davon habe. Aber es wird letztendlich darauf hinauslaufen, dass es vors BVerfG geht. Und das dauert. Ich habe da vollkommenes Vertrauen in Frau Dr Sojka 😊

derSchorsch

Gibt es inzwischen vom weiteren Kolleginnen und Kollegen aus Bayern Erfahrungen hinsichtlich Umgang mit den Widersprüchen für 2024?

  • Bescheid bereits erhalten?
  • Widerspruch ruhend gestellt?
  • Klageerweiterung erfolgreich?
  • (Neue) Klage eingereicht?

Bei mir gab es bisher keinerlei Reaktion auf den kurz vor Jahresende eingereichten Widerspruch.

Unlucky

Hier auch noch keine Rückmeldung auf meinen Widerspruch vom LFF Augsburg.

Allgäuer

LfF Augsburg -> bisher keine Reaktion!

Dachte, dass es evtl. auch mit meinem Dienstsitzwechsel zusammenhängt. Seit Februar ist Weiden für mich zuständig. Aber anscheinend bin ich nicht der Einzige...

PolareuD

Zitat von: Surfer in 11.03.2025 07:59
Für das ruhende Verfahren 2020 - 2023 werde ich nun vom VG gebeten mitzuteilen ob meine Frau 2023 berufstätig war und wie hoch Ihr einkommen war. Hatte jemand eine ähnliche Mitteilung bzw. ist jemand dem Anliegen nachgekommen?

LG

Ggf. könnte es Sinn machen sich mit dem Rechtsgutachten von BVR a.D. Udo Di Fabio zu befassen und das VG hierauf aufmerksam zu machen, dass das Familieneinkommen für das Verfahren unerheblich ist. Betrifft zwar in erster Linie NRW, ist aber durchaus für alle Besoldungsrechtskreise relevant.

https://www.nomos-elibrary.de/de/10.5771/9783748952299-1/titelei-inhaltsverzeichnis?page=1


Muenchner82

Zitat von: Unlucky in 12.03.2025 07:12
Hier auch noch keine Rückmeldung auf meinen Widerspruch vom LFF Augsburg.

Hab ebenfalls noch nix vom LFF gehört. Vermute aber, dass da gerade alles was seinen Namen noch gerade so halbwegs richtig schreiben kann in der Beihilfestelle aushelfen muss, warte schon seit 8 Wochen auf Erstattungen.

Verschwendung

Meine Klage wurde beim VG Bayreuth ruhend gestellt.