Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 199429 times)

Muenchner82

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Ansbach ist vorallem wechselhaft. Hatte letzte Woche eine Einreichung wo Gestern schon das Geld kam. Eine Einreichung von Anfang August wartet aber immernoch auf Bearbeitung.

derSchorsch

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Weihnachten und das Ende des laufenden Haushaltsjahres rücken näher. Es wird also langsam Zeit, sich Gedanken zum diesjährigen Widerspruch zu machen.
Daher hier mal die Frage in die Runde: Sind neue Mustertexte von bayerischen Berufsverbänden/Gewerkschaften bekannt? Oder sind Texte geplant?
Sollte dieses Jahr noch das erhoffte Urteil des BVerfG kommen, motiviert das vielleicht auch noch weitere Verbände aktiv zu werden. Denn Widersprüche werden ja weiterhin bis zu einer tatsächlich konformen Umsetzung in Bayern erforderlich sein. Und die wird auf sich warten lassen, wenn sie denn überhaupt jemals kommen wird...

foo

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Wer hat Widerspruch zum Jahr 2025 eingelegt und schon eine Reaktion des Freistaats erhalten?

derSchorsch

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Wer hat Widerspruch zum Jahr 2025 eingelegt und schon eine Reaktion des Freistaats erhalten?

Hier haben viele bisher nicht mal eine Reaktion auf den Widerspruch für 2024 erhalten.

olidöl001

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Hallo
Lese hier still mit….habe vier Kinder und habe für 2024 einen Widerspruch eingelegt, ist aber abgelehnt worden. Geklagt habe ich nicht.
1) angeblich gibt es jetzt eine Rechtsprechung in Karlsruhe … wird das auch Einfluss haben auf Amtsangemessene Besoldung in Bayern?
2) wer kann mir per PN einen Widerspruch für 2025 zur Verfügung stellen mit dem ich dann auch Klagen kann, weil sich bestimmt wieder nichts verändern wird
Danke

derSchorsch

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Hallo
Lese hier still mit….habe vier Kinder und habe für 2024 einen Widerspruch eingelegt, ist aber abgelehnt worden. Geklagt habe ich nicht.
1) angeblich gibt es jetzt eine Rechtsprechung in Karlsruhe … wird das auch Einfluss haben auf Amtsangemessene Besoldung in Bayern?
2) wer kann mir per PN einen Widerspruch für 2025 zur Verfügung stellen mit dem ich dann auch Klagen kann, weil sich bestimmt wieder nichts verändern wird
Danke

Servus,
in Karlsruhe sind einige Verfahren anhängig. Es wird sehr zeitnah (noch in 2025) mit einer Entscheidung zu Verfahren aus Berlin gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass diese richtungsweisend sein werden. Auch für andere Dienstherren.
Was genau drin steht, wird sich zeigen. Die Anstellung von Tricks, wie das Partnereinkommen oder überbordende Zuschlagsorgie, erhoffen sich viele. Sicherlich würde die Umsetzung (Gesetzgebung in Bayern) aber nicht mehr in 2025 erfolgen, daher wird es erforderlich sein, auch in 2025 noch Widerspruch einzulegen. Auch ist damit zu rechnen, dass unserem Dienstherren weitere Tricks zum Geldsparen einfallen werden.
Die bayerischen Verbände und Gewerkschaften waren bisher auf Kuschelkurs mit dem Dienstherren. Eine Vorlage für einen Widerspruch gab es nur vom BDK. Evtl. kommt mit dem Urteil dann auch nochmal was von den Anderen. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Hier im Forum haben sich ein paar Leute Widersprüche aus den Vorlagen anderen Länder zusammengebastelt. Es lohnt sich also, ein bisschen nach hinten zu scrollen.
Für ein paar der vergangenen Jahre gab es übrigens Schreiben der Finanzverwaltung, gemäß derer auf eine zeitnahme Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wurde. Für diese Jahre habe ich auch widersprochen. Vielleicht solltest du das auch (noch nachträglich) in Betracht ziehen. Ob das rechtmäßig ist, wird sich erst noch zeigen, wenn es um Nachzahlungen gehen wird.

olidöl001

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Vielen Dank…
In Bayern wurde ja in den Jahren 2020,2021 und 2022 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet.
Bedeutet das, dass ich für die Jahre 2023,2024 und 2025 jetzt Einspruch einlege …. Irre ich mich, oder ist die zeitnahe Geltendmachung 3 Jahre oder muss man immer in laufenden Kalenderjahr der Besoldung widersprechen?
Danke

phili

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Der Widerspruch muss immer im laufenden Kalenderjahr erfolgen.
Theoretisch kann man es natürlich probieren, auch noch schnell für die vergangenen Jahre einzureichen. Die Empfehlung dahingehend war, das in einzelnen Widersprüchen zu tun, damit nicht der gesamte (aktuelles Jahr und vergangene Jahre) komplett abgelehnt werden kann.

Öbi

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Hallo, wahrscheinlich eine blöde Frage, aber was bedeutet es, wenn ich keinerlei Einspruch bisher eingelegt habe? Bekomme ich dann rückwirkend kein Geld, falls das Ganze von einem Gericht gekippt wird? Danke

derSchorsch

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Hallo, wahrscheinlich eine blöde Frage, aber was bedeutet es, wenn ich keinerlei Einspruch bisher eingelegt habe? Bekomme ich dann rückwirkend kein Geld, falls das Ganze von einem Gericht gekippt wird? Danke

Es ist zumindest sehr unwahrscheinlich, dass die Dienstherren Nachzahlungen an Personen leisten, die nicht widersprochen haben.
Daher zumindest noch die Ansprüche für 2025 sichern und Widerspruch gegen die Besoldung bis zum Ende des Jahres einlegen. Brauchbare Mustertexte, auch für Bayern, gibt es im Forum.
Eine Sammlung findet sich hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122068.0.html
« Last Edit: 20.10.2025 05:02 von derSchorsch »