Ich habe jetzt mal nachgefragt, offensichtlich hat auch keiner bei den Rechtspflegern und den Finanzen - in den zurückliegenden Widerspruchsrunden - Rechtsschutz für amtsangemessene Alimentation erhalten.
Anfragen zu Rechtsschutz bezüglich des Gesetzes zur Neuausrichtung von Familien- und Ortszuschlägen wurden in der Vergangenheit pauschal abgelehnt. Auf welcher Grundlage so etwas möglich ist, sollte mal überprüft werden.
Es ärgert mich ungemein, dass der Vorsitzende dann dazu auch noch Unwahrheiten verbreitet.
Kommentar von Nachtigall auf Instagram:
Respekt! Als sie ihren Post gesetzt haben, war die Entscheidung des bVerfG gerade mal zwei Stunden alt und sie wissen dann schon, dass die Alimentation in Bayern "im Kern nicht verfassungskonform" ist. Die Entscheidung hat ja nur ein paar hundert Seiten und die Matiere ist ja fast nicht komplex. Der BBB hat immer korrekt über die Entwicklung der Alimentation in Bayern berichtet. Zu jedem Jahresende geben wir auch den Hinweis darauf, Widersprüche einzulegen, um ggf Ansprüche zu sichern. Der dbb stellt auch Musterschreiben zur Verfügung. Arbeitsteilung nennen wir das. Es gibt auch Klageverfahren in Bayern. Hierfür haben die Fachverbänden des BBB den dazu erforderlichen, gewerkschaftlichen Rechtsschutz für ihre Mitglieder gewährt. Ich kann daher ihre Kritik am BBB nicht nachvollziehen.
Kennt jemand die angeblichen Musterschreiben des dbb?
Kennt jemand jemanden, der in den letzten Jahren Rechtsschutz in der Angelegenheit über den BBB erhalten hat?
Gibt es hier Vertreter von Fachverbänden des BBB, die Kenntnisse über Absprachen/Vereinbarungen mit dem BBB zu diesem Thema haben?