Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 224000 times)

foo

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Die BDK-Pressemitteilung finde ich interessant:
"Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell
die Besoldungspraxis in mehreren Bundesländern, darunter Bayern."


Ist beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren aus Bayern anhängig?

Ozymandias

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Bislang nicht. Ich glaube Bayern, Bund, BW und Hessen oder auch Sachsen sind als Höchstbesolder in der Vergangenheit weniger direkt betroffen gewesen. 13 von 16+1 Bund haben allerdings anhängige Verfahren am BVerfG. Bayern, BW und Bund dürften keine haben, wer das 4. Bundesland ohne Verfahren ist, weiß ich nicht 100%, Hessen oder Sachse evtl.

Finanzer

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Bislang nicht. Ich glaube Bayern, Bund, BW und Hessen oder auch Sachsen sind als Höchstbesolder in der Vergangenheit weniger direkt betroffen gewesen. 13 von 16+1 Bund haben allerdings anhängige Verfahren am BVerfG. Bayern, BW und Bund dürften keine haben, wer das 4. Bundesland ohne Verfahren ist, weiß ich nicht 100%, Hessen oder Sachse evtl.

Hessen hat 2 BvL 9/21 & 2 BvL 10/21, eines zur W-Besoldung und eines zur A-Besoldung.

Muenchner82

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Hallo zusammen, gibt es schon eine neue Widerspruchsvorlage für 2025 von Bayern incl. dem Hinweis auf das Urteil vom 19.11.2025?

Anbei die Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Landesverband Bayern
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-2/aspdf

Für den Widerspruch ist die Begründung erstmal egal. Es reicht bezug auf das urteil zu nehmen und zuschreiben dass Du Deine besoldung deswegen für verfassungswidrig hältst, der Ball das Gegenteil zu ebweisen leigt dann beim Dienstherrn.

derSchorsch

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Hallo zusammen, gibt es schon eine neue Widerspruchsvorlage für 2025 von Bayern incl. dem Hinweis auf das Urteil vom 19.11.2025?

Anbei die Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Landesverband Bayern
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-2/aspdf

Für den Widerspruch ist die Begründung erstmal egal. Es reicht bezug auf das urteil zu nehmen und zuschreiben dass Du Deine besoldung deswegen für verfassungswidrig hältst, der Ball das Gegenteil zu ebweisen leigt dann beim Dienstherrn.

Sieht sich denn jemand in der Lage, für Bayern Berechnungen und einen Vergleich nach neuen Vorgaben durchzuführen? Meine Befürchtung ist, der große Verband BBB wird dies erst im neuen Jahr "schaffen". Also dann, wenn viele Kolleginnen und Kollegen ihre Ansprüche für 2025 nicht mehr sichern können.

squatty

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Hallo zusammen, gibt es schon eine neue Widerspruchsvorlage für 2025 von Bayern incl. dem Hinweis auf das Urteil vom 19.11.2025?

Anbei die Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Landesverband Bayern
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-2/aspdf

Für den Widerspruch ist die Begründung erstmal egal. Es reicht bezug auf das urteil zu nehmen und zuschreiben dass Du Deine besoldung deswegen für verfassungswidrig hältst, der Ball das Gegenteil zu ebweisen leigt dann beim Dienstherrn.

Sieht sich denn jemand in der Lage, für Bayern Berechnungen und einen Vergleich nach neuen Vorgaben durchzuführen? Meine Befürchtung ist, der große Verband BBB wird dies erst im neuen Jahr "schaffen". Also dann, wenn viele Kolleginnen und Kollegen ihre Ansprüche für 2025 nicht mehr sichern können.


Der BBB:
Zitat
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für die Besoldung in Bayern?

Inwieweit diese Rechtsprechung Konsequenzen für die Besoldung in Bayern hat, wird derzeit geprüft. Der BBB befindet sich bereits in Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Die Komplexität der Materie sowie der einzubeziehenden Parameter und die zudem noch unterschiedlichen Regelungslagen, lassen schnelle Schlussfolgerungen nicht zu. Der BBB wird weiter informieren!

derSchorsch

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Hallo zusammen, gibt es schon eine neue Widerspruchsvorlage für 2025 von Bayern incl. dem Hinweis auf das Urteil vom 19.11.2025?

Anbei die Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Landesverband Bayern
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-2/aspdf



Für den Widerspruch ist die Begründung erstmal egal. Es reicht bezug auf das urteil zu nehmen und zuschreiben dass Du Deine besoldung deswegen für verfassungswidrig hältst, der Ball das Gegenteil zu ebweisen leigt dann beim Dienstherrn.

Sieht sich denn jemand in der Lage, für Bayern Berechnungen und einen Vergleich nach neuen Vorgaben durchzuführen? Meine Befürchtung ist, der große Verband BBB wird dies erst im neuen Jahr "schaffen". Also dann, wenn viele Kolleginnen und Kollegen ihre Ansprüche für 2025 nicht mehr sichern können.


Der BBB:
Zitat
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für die Besoldung in Bayern?

Inwieweit diese Rechtsprechung Konsequenzen für die Besoldung in Bayern hat, wird derzeit geprüft. Der BBB befindet sich bereits in Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Die Komplexität der Materie sowie der einzubeziehenden Parameter und die zudem noch unterschiedlichen Regelungslagen, lassen schnelle Schlussfolgerungen nicht zu. Der BBB wird weiter informieren!

Im Interesse des Dienstherren wird der BBB die Frist für die Einreichung von Widersprüche zur Sicherung der Ansprüche aus 2025 verstreichen lassen und erst im neuen Jahr feststellen, dass jede Beamtin und jeder Beamte in Bayern seit Jahren zu gering besoldet wird. Dann hat sich der Freistaat nochmal ein bisserl was gespart.

https://www.bbb-bayern.de/bbb-info-bverwg-berliner-besoldung-in-weiten-teilen-verfassungswidrig-2/

Landsknecht

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Ja, vor allem die Überschrift ist super. Der BBB sollte eigentlich den Unterschied zwischen Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsbericht kennen. Vom BBB erwarte ich gar nichts mehr. Habe vor 2 Jahren mal wegen dem fiktiven Partnereinkommen nachgefragt, da kam nur beschwichtigendes Gesülze.

Solange der BBB-Vorsitzende ein treuer CSU-Parteisoldat ist, ist Kuschelkurs das Motto.

derSchorsch

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Solange der BBB-Vorsitzende ein treuer CSU-Parteisoldat ist, ist Kuschelkurs das Motto.

Gleichzeit wird in Social Media auf Empörung über das Verhalten der Staatsregierung gemacht!
https://www.instagram.com/bayerischerbeamtenbund
Die Kommentare zum Besoldungsthema sind stellenweise aber ganz lustig. Auch vom Vorsitzenden selber. Ein paar Leute geben da jetzt mal ein bisschen Gegenwind.

Was ich nicht verstehe, warum die vielen kleinen Mitgliedsverbände im BBB da nicht langsam mal rebellieren.

ExZivi

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Ich würde mutmaßen, dass die Big Player vom BBB nicht ganz unbeteiligt waren bei der Aushandlung der Nachzahlungen in 2023 (Neuregelung von orts- und familienbezogenen Leistungen) und der Einführung des Partnereinkommens...

Hat denn schon jemand vom BBB bzw der Mitgliedsverbände Rechtsschutz erhalten?

SchrödingersKatze

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Der BPV hatte den Rechtschutzantrag damals abgelehnt aufgrund der zu vermutenden Vielzahl an Fällen, da man das nicht leisten könne. Die private Familienrechtschutz (LVM) ist dann ohne irgendeinen Einwand eingesprungen.

simon1979

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Solange der BBB-Vorsitzende ein treuer CSU-Parteisoldat ist, ist Kuschelkurs das Motto.

Gleichzeit wird in Social Media auf Empörung über das Verhalten der Staatsregierung gemacht!
https://www.instagram.com/bayerischerbeamtenbund
Die Kommentare zum Besoldungsthema sind stellenweise aber ganz lustig. Auch vom Vorsitzenden selber. Ein paar Leute geben da jetzt mal ein bisschen Gegenwind.

Was ich nicht verstehe, warum die vielen kleinen Mitgliedsverbände im BBB da nicht langsam mal rebellieren.

Ich oute mich als einer dieser Kommentatoren.

Ich bin echt vom Stuhl gefallen, als ich gelesen habe, dass einige von dem Thema, die darunter kommentiert haben, so gar keine Ahnung von der Situation haben.

Dieser Post und der folgende waren echt mehr als fragwürdig und über den Herrn Nachtigall möchte ich am liebsten nichts sagen, sonst werde ich hier vermutlich gesperrt.

ExZivi

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Ich habe jetzt mal nachgefragt, offensichtlich hat auch keiner bei den Rechtspflegern und den Finanzen - in den zurückliegenden Widerspruchsrunden - Rechtsschutz für amtsangemessene Alimentation erhalten.
« Last Edit: 28.11.2025 09:14 von ExZivi »

Finanzer

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Dieser Post und der folgende waren echt mehr als fragwürdig und über den Herrn Nachtigall möchte ich am liebsten nichts sagen, sonst werde ich hier vermutlich gesperrt.

Für Meinungen betreffend Herrn Nachtigall gibt es hier Ausnahmen.

derSchorsch

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Ich habe jetzt mal nachgefragt, offensichtlich hat auch keiner bei den Rechtspflegern und den Finanzen - in den zurückliegenden Widerspruchsrunden - Rechtsschutz für amtsangemessene Alimentation erhalten.

Anfragen zu Rechtsschutz bezüglich des Gesetzes zur Neuausrichtung von Familien- und Ortszuschlägen wurden in der Vergangenheit pauschal abgelehnt. Auf welcher Grundlage so etwas möglich ist, sollte mal überprüft werden.
Es ärgert mich ungemein, dass der Vorsitzende dann dazu auch noch Unwahrheiten verbreitet.
Kommentar von Nachtigall auf Instagram:
Zitat
Respekt! Als sie ihren Post gesetzt haben, war die Entscheidung des bVerfG gerade mal zwei Stunden alt und sie wissen dann schon, dass die Alimentation in Bayern "im Kern nicht verfassungskonform" ist. Die Entscheidung hat ja nur ein paar hundert Seiten und die Matiere ist ja fast nicht komplex. Der BBB hat immer korrekt über die Entwicklung der Alimentation in Bayern berichtet. Zu jedem Jahresende geben wir auch den Hinweis darauf, Widersprüche einzulegen, um ggf Ansprüche zu sichern. Der dbb stellt auch Musterschreiben zur Verfügung. Arbeitsteilung nennen wir das. Es gibt auch Klageverfahren in Bayern. Hierfür haben die Fachverbänden des BBB den dazu erforderlichen, gewerkschaftlichen Rechtsschutz für ihre Mitglieder gewährt. Ich kann daher ihre Kritik am BBB nicht nachvollziehen.

Kennt jemand die angeblichen Musterschreiben des dbb?
Kennt jemand jemanden, der in den letzten Jahren Rechtsschutz in der Angelegenheit über den BBB erhalten hat?
Gibt es hier Vertreter von Fachverbänden des BBB, die Kenntnisse über Absprachen/Vereinbarungen mit dem BBB zu diesem Thema haben?