Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 224039 times)

ExZivi

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websgeisti

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Bin gespannt, ob der BBB überhaupt nochmal informieren wird ;)

phili

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Kennt jemand die angeblichen Musterschreiben des dbb?
Kennt jemand jemanden, der in den letzten Jahren Rechtsschutz in der Angelegenheit über den BBB erhalten hat?
Gibt es hier Vertreter von Fachverbänden des BBB, die Kenntnisse über Absprachen/Vereinbarungen mit dem BBB zu diesem Thema haben?

Also mein Antrag auf Rechtsbeistand (über den bpv gestellt) wurde abgelehnt.
Bin da aber auch generell mit der Rechtsberatung nicht so zufrieden, da werden mitunter falsche Aussagen getroffen, die dann die Kollegen (die ich bei ihrem Fall unterstützt habe) nur mehr verwirren.....
Wäre ich nicht Vertreter des Verbands an meiner Dienststelle, wäre ich nach den letzten Aktionen die ich da miterlebt habe wahrscheinlich schon lang ausgetreten....

Ich werde jetzt aber demnächst nochmal anfragen, wie es für dieses Jahr aussieht. Wäre ja schade, wenn ich die Kollegen an den anderen Verband verweisen muss ;)

Illunis

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Kann gerade in Bayern jedem nur Raten auf eine gute RV zu setzen und die Verbände (außer dem BDK) zu vergessen.

Gerade heute erst wieder mit Gewerkschaftsvertretern vor Ort gesprochen und versucht sie auf das Thema und das neue Urteil aufmerksam zu machen.

Fazit: "Alles 2023 bereits umgesetzt, alles gut. Bitte weitergehen!" Nach dem Gespräch würde ich gerne erneut kündigen....  ::)


simon1979

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Kam gerade vom BBB auf Instagram

https://www.bbb-bayern.de/ansprueche-rechtzeitig-geltend-machen-3/

"... Das bedeutet, in allen Fällen, in denen die Vermutung besteht, dass die Besoldung im laufenden Jahr 2025 zu niedrig bemessen war, müssen Anträge auf höhere Leistungen noch in diesem Jahr gestellt werden, um alle Ansprüche zu sichern."

Ein Musterwiderspruch liegt leider nicht vor. Vielleich kann jemand anderes helfen, der bei der DPol Bayern oder BDK ist.

ExZivi

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simon1979

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@simon1979
Und es geht schon wieder los  ;)

Nicht vom BBB dafür aber vom BDK:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/mitgliederinformation-zum-widerspruchsverfahren

Siehe oben  ;)

Mein Fehler, habe die Vorlagen so verstanden, dass es nur um die Klage geht.

Danke nochmal für den Hinweis.

Nehm jetzt das Schreiben des BDK und ändere es für das Landratsamt ab.

websgeisti

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Wenn die Gewerkschaft wenigstens wüsste, dass eine Bezügemitteilung keinen Verwaltungsakt darstellt :D

eros

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Den Widerspruch für 2025 schon abschicken oder noch warten? ::)

eros

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Noch eine weitere Frage in die Runde:

Meine Widersprüche wurden anfang 2025 alle per Bescheid abgelehnt. Klage habe ich nicht erhoben.
Ändert sich daran nun was durch das neue Urteil, so dass ich nochmal Widersprüche für alle Jahre seit 2020 einlegen kann? Oder kann der DH das einfach so vom Tisch wischen?

lotsch

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Noch eine weitere Frage in die Runde:

Meine Widersprüche wurden anfang 2025 alle per Bescheid abgelehnt. Klage habe ich nicht erhoben.
Ändert sich daran nun was durch das neue Urteil, so dass ich nochmal Widersprüche für alle Jahre seit 2020 einlegen kann? Oder kann der DH das einfach so vom Tisch wischen?

Meine Meinung: Normalerweise haben solche Bescheide eine Rechtsbehelfsbelehrung, z.B. innerhalb eines Monats kann Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden..... Wenn das nicht dabei stand dürfte die Frist ein Jahr betragen. Nach Fristende ist dein Rechtsbehelf erledigt und nicht mehr statthaft, und der Dienstherr kann ihn vom Tisch wischen. Sicherheitshalber würde ich einen RA fragen.
Ansonsten kannst du nur noch politisch tätig werden, denn freiwillig darf der Gesetzgeber natürlich ein Korrekturgesetz ab 2020 erlassen. Das würde ich sowieso all jenen empfehlen, die keine statthaften Rechtsbehelfe mehr offen haben. Macht Druck bei euren Gewerkschaften und Abgeordneten, denn die haben versagt, und durch ihr Versagen ist Unrecht geschehen.

Ozymandias

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Ist leider alles vom Tisch.

Muenchner82

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Den Widerspruch für 2025 schon abschicken oder noch warten? ::)

ich mache das wie immer zwischen den jahren mit dem Widerspruchsformular im Mitarbeiterservice, dann hat das LfF zum jahresanfang gleich bissl Arbeit ;-)!

websgeisti

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ich mache das wie immer zwischen den jahren mit dem Widerspruchsformular im Mitarbeiterservice, dann hat das LfF zum jahresanfang gleich bissl Arbeit ;-)!

Was trägst du da als Bescheid-Datum ein? Und lädst du da noch was hoch? Denn grundsätzlich ist keine handschriftliche Unterschrift bei unserem MSB nötig.

ExZivi

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