Ich habe seit 2020 jährlich Widerspruch eingelegt. Alle Widersprüche wurden in 2023 negativ beschieden und ich habe daraufhin Klage eingereicht. Bisher musste ich keine Klagebegründung abgegeben.
In 2024 habe ich dann wieder Widerspruch eingelegt, dieser wurde letzte Woche ebenfalls negativ beschieden.
Muss ich jetzt erneut klagen oder kann ich diesen negativen Bescheid in meine bestehende Klage aufnehmen?
Ist das etwas wobei mir die Rechtsantragsstelle hilft? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und möchte deswegen die Kosten gering halten.
Welche Dienstelle vom Landesamt für Finanzen ist denn zuständig?
Mir scheint, jede handhabt das anders.
Beim Verwaltungsgericht nachfragen, ob eine Klageerweiterung möglich ist oder ob eine neue Klage eingereicht werden muss. In der Regel sind die Rechtspfleger sehr hilfsbereit. Ggf. kann der Richter auch auf das Landesamt für Finanzen einwirken, dass zukünftige Widersprüche ruhend gestellt werden. Die Gerichte haben ja auch keinen Bock auf diese ganzen Klagen.
Wegen den vorläufigen Prozesskosten: Diese sollte man bei der Steuer als Werbungskosten ansetzen können. Mal den Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein fragen!
Außerdem sollten die Prozesskosten anteilig rückerstattet werden, wenn es letztlich zu keiner Verhandlung kommt.
Also nicht von den Klagen abschrecken lassen!