Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 237661 times)

Meier123

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https://www.lff.bayern.de

Lt Lff:

"Information zur Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Amtsangemessenheit der Alimentation
Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.

Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt."

Wer weiß, wie die das passend gerechnet haben. Wäre eine Frage der Transparenz, dies öffentlich darzustellen.

Zum 01.01.2026 wird übrigens das Partnereinkommen "automatisch" wieder nach oben angepasst. Irgendwie verstehe ich nicht, wie man 6 Monate Bezügeanpassung ablehnt, aber gleichzeitig die Erwartungshaltung nach einem höheren Partnereinkommen bereits zum Anfang des Jahres nach oben setzt...

Surfer

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Ich bin gespannt ob in den ablehnenden Bescheide mal das Wort: Partnereinkommen erwähnt wird. Bis jetzt wurde immer nur Bezug auf den Orts- und Familienzuschlag genommen.

Diese Jahr sollte es zumindest ein Mehr an Widersprüche geben.

untersterDienst

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Man kann nur hoffen, dass das BVerfG dem einen Riegel vorschiebt und das möglichst bald.

PetH44

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Da weht irgendwie auch ein kleines Düftchen der Verzweiflung mit durch die bayerischen Lande: "Bitte reicht jetzt nicht alle Widerspruch ein, hat eh keinen Sinn! Wir haben sonst soviel abzuarbeiten im neuen Jahr". Oder es ist Trotz. Oder es wird in den Angriffsmodus geschalten - wie bei einem verletzen oder in die Enge getriebenen Tier. Wie auch immer.....wichtig ist dass dem hier in keinster Weise thematisierten "Partnereinkommen" schnellstmöglich der Zahn gezogen wird.

SchrödingersKatze

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Das "perfide" ist ja, dass das Partnereinkommen lediglich in der Gesetzesbegründung thematisiert wird, so dass es keine direkte Außenwirkung hat, wie zB in Bundesländern mit dem Familienergänzungszuschlag, und so eben schwerer zu durchschauen und angreifbar ist.

HigherEchelon

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Wie kommt der BBB nun auf die dreijährige Frist? Das einzige was mir als juristischem Laien einfällt wäre eine Referenz zu Art. 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGBGB. Aber handelt es sich bei der Besoldung um einen auf eine Geldzahlung gerichteten öffentlich-rechtlichen Anspruch?

Allgäuer

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Zum 01.01.2026 wird übrigens das Partnereinkommen "automatisch" wieder nach oben angepasst. Irgendwie verstehe ich nicht, wie man 6 Monate Bezügeanpassung ablehnt, aber gleichzeitig die Erwartungshaltung nach einem höheren Partnereinkommen bereits zum Anfang des Jahres nach oben setzt...

Woher nimmst du diese Erkenntnis?