Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 237960 times)

derSchorsch

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https://www.bbb-bayern.de/bbb-info-musterwiderspruch-zur-amtsangemessenen-besoldung/

Der BBB ist doch tatsächlich tätig geworden.

Ist der Widerspruch aus eurer sicht und über den angegebenen weg ausreichend? Oder sollte man eher auf sowas https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/mitgliederinformation-zum-widerspruchsverfahren
zurückgreifen? Einschreiben notwendig?

Danke für eure Antworten

Bemerkenswert finde ich, dass in der Vorlage gegen die Besoldung 2022ff widersprochen werden soll. Keine Ahnung ob das so überhaupt zulässig ist und der Widerspruch allein deshalb abgelehnt werden kann.
Denkbar wäre aber auch, für jedes der Jahre seit 2022 einen separaten Widerspruch einzulegen. Vielleicht ist man dann auf der sicheren Seite.
Den Inhalt des Text kann ich ansonsten nicht bewerten. Er nennt ja konkrete Urteile/Beschlüsse. Eigentlich ist es Aufgabe des Dienstherren zu ermitteln, was die verfassungskonforme Besoldung ist. Er hat da die Ermittlungspflicht. Es muss also nicht genau gesagt werden, was er falsch macht bzw. wie es richtig wäre. Es könnte sogar schädlich sein, nur für einzelne Besoldungsbestandteile (also z.B. ein besonderer Zuschlag)  zu widersprechen.
Beim Widerspruch über das Mitarbeiterportal kann man auch eine Anlage dranhängen. Die Zeichenbeschränkung ist also kein echtes Thema. Ich würde trotzdem immer zusätzlich den Postweg als Einschreiben mit Rückschein verwenden.

Das Verhalten des Finanzministeriums finde ich spannend. Ich denke, die sind sich schon sicher, dass hier Verfassungsbruch vorhanden ist und damit Nachzahlungen erfolgen müssen. Deshalb gibt es auch kein Schreiben mit Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung. Vermutlich weil jedem Beamtin und jeder Beamtin dann zumindest für 2025 nachgezahlt werden müsste.
Also, jetzt gilt es, wirklich im Kreis der Kolleginnen und Kollegen  und an den Dienststellen Werbung zu machen. Möglichst jeder soll Widerspruch einlegen!

Kann denn jemand sagen, ob es möglich ist noch für 2022ff Widerspruch einzulegen? Ich dachte bisher, dass das nicht ginge. Ich also nur im und für das laufende Jahr (2025) Widerspruch einlegen kann.

Vielen Dank!

Für einzelne Jahre gab es Schreiben in denen der Dienstherr auf die zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet hat. Ob man zumindest für diese Jahren nachträglich und erfolgreich widersprechen kann, ist auch nicht sicher.
Versuchen kostet aber nichts.
Ggf. einfach noch in diesem Jahr, für jedes einzelne der Jahre, einen separaten Widerspruch einreichen. Und für 2025 natürlich auch.

Inwieweit die Formulierung vom BBB zulässig ist, kann ich nicht sagen. Ich hoffe, sie haben sich dafür juristische Unterstützt eingekauft.

LiberalitasBavarica

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https://www.bbb-bayern.de/bbb-info-musterwiderspruch-zur-amtsangemessenen-besoldung/

Der BBB ist doch tatsächlich tätig geworden.

Ist der Widerspruch aus eurer sicht und über den angegebenen weg ausreichend? Oder sollte man eher auf sowas https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/mitgliederinformation-zum-widerspruchsverfahren
zurückgreifen? Einschreiben notwendig?

Danke für eure Antworten

Bemerkenswert finde ich, dass in der Vorlage gegen die Besoldung 2022ff widersprochen werden soll. Keine Ahnung ob das so überhaupt zulässig ist und der Widerspruch allein deshalb abgelehnt werden kann.
Denkbar wäre aber auch, für jedes der Jahre seit 2022 einen separaten Widerspruch einzulegen. Vielleicht ist man dann auf der sicheren Seite.
Den Inhalt des Text kann ich ansonsten nicht bewerten. Er nennt ja konkrete Urteile/Beschlüsse. Eigentlich ist es Aufgabe des Dienstherren zu ermitteln, was die verfassungskonforme Besoldung ist. Er hat da die Ermittlungspflicht. Es muss also nicht genau gesagt werden, was er falsch macht bzw. wie es richtig wäre. Es könnte sogar schädlich sein, nur für einzelne Besoldungsbestandteile (also z.B. ein besonderer Zuschlag)  zu widersprechen.
Beim Widerspruch über das Mitarbeiterportal kann man auch eine Anlage dranhängen. Die Zeichenbeschränkung ist also kein echtes Thema. Ich würde trotzdem immer zusätzlich den Postweg als Einschreiben mit Rückschein verwenden.

Das Verhalten des Finanzministeriums finde ich spannend. Ich denke, die sind sich schon sicher, dass hier Verfassungsbruch vorhanden ist und damit Nachzahlungen erfolgen müssen. Deshalb gibt es auch kein Schreiben mit Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung. Vermutlich weil jedem Beamtin und jeder Beamtin dann zumindest für 2025 nachgezahlt werden müsste.
Also, jetzt gilt es, wirklich im Kreis der Kolleginnen und Kollegen  und an den Dienststellen Werbung zu machen. Möglichst jeder soll Widerspruch einlegen!

Kann denn jemand sagen, ob es möglich ist noch für 2022ff Widerspruch einzulegen? Ich dachte bisher, dass das nicht ginge. Ich also nur im und für das laufende Jahr (2025) Widerspruch einlegen kann.

Vielen Dank!

Es gibt hierzu von Seiten des BBB immerhin noch folgende Veröffentlichung, in der eine 3-jährige Verjährungsfrist gennant wird:
https://www.bbb-bayern.de/ansprueche-rechtzeitig-geltend-machen-3/

Gleichzeitig wird "überdies" auf das gerichtliche Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung innerhalb eines Kalenderjahres im Zusammenhang mit Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation verwiesen.

Kann einer von Euch aus diesen Hinweisen erkennen, ob im Sinne der Muster-Widerspruchs-Formulierung des BBB, eine Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation nun für die Jahre 2022 ff. oder nur für das laufende Kalenderjahr möglich ist?

Tota

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Generelle Frage: wenn ich da im Mitarbeiterportal widerspreche, geht der Widerspruch ans LFF oder wo anders hin? Bleibt das bei der Bezügestelle oder bekomme ich da beim Dienstherrn einen roten Punkt, weil ich ein Querulant bin? Mich verunsichert das Ganze, würde aber einen Widerspruch (die Formulierung des BBB) ansonsten eigentlich abschicken. Danke für die Infos

Tota

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Und noch eine Frage: nimmt man als Bescheid-Datum 01.22 oder 12.25 oder spielt das keine Rolle weil es auf den Inhalt der Nachricht ankommt?

Surfer

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Generelle Frage: wenn ich da im Mitarbeiterportal widerspreche, geht der Widerspruch ans LFF oder wo anders hin? Bleibt das bei der Bezügestelle oder bekomme ich da beim Dienstherrn einen roten Punkt, weil ich ein Querulant bin? Mich verunsichert das Ganze, würde aber einen Widerspruch (die Formulierung des BBB) ansonsten eigentlich abschicken. Danke für die Infos

Geht direkt an LfF. Dein Dienstherr bekommt nichts von deinem Widerspruch mit.

Surfer

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Und noch eine Frage: nimmt man als Bescheid-Datum 01.22 oder 12.25 oder spielt das keine Rolle weil es auf den Inhalt der Nachricht ankommt?

Ich habe die Formulierung "für das Jahr 2025" verwendet.....

Tota

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Danke für eure Antworten! Beim Mitarbeiterportal muss man das Datum des Bescheids angeben, dem widersprochen wird. Das ist natürlich fraglich, was man da nehmen soll!

SchrödingersKatze

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Ich habe dazu folgendes angenommen:
Da es um die Besoldung 2025 geht und die Besoldung im Voraus gewährt wird, sind die Abrechnungen ab 1/2025 maßgeblich. Auf der entsprechenden Abrechnung steht das Bescheiddatum (2x.12.2024)

derSchorsch

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Danke für eure Antworten! Beim Mitarbeiterportal muss man das Datum des Bescheids angeben, dem widersprochen wird. Das ist natürlich fraglich, was man da nehmen soll!

Ich schreibe immer mit in das Freitextfeld rein, dass sich der Widerspruch jeweils auf die Besoldung des gesamten Jahres bezieht, nicht nur auf die eine Bezügemitteilung mit dem genannten Datum.
Ich habe meine Widersprüche auch immer ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt, als PDF angehängt. Zusätzlich habe ich aber immer auch noch ein Einschreiben mit Rückschein per Post gesendet.

Tota

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Danke für eure Antworten! Beim Mitarbeiterportal muss man das Datum des Bescheids angeben, dem widersprochen wird. Das ist natürlich fraglich, was man da nehmen soll!

Ich schreibe immer mit in das Freitextfeld rein, dass sich der Widerspruch jeweils auf die Besoldung des gesamten Jahres bezieht, nicht nur auf die eine Bezügemitteilung mit dem genannten Datum.
Ich habe meine Widersprüche auch immer ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt, als PDF angehängt. Zusätzlich habe ich aber immer auch noch ein Einschreiben mit Rückschein per Post gesendet.

Das habe ich letztendlich auch gemacht: Ich habe den Mustertext vom BBB genommen, da steht ja drin rückwirkend bis 01/22.

Als Bescheid-Datum habe ich jetzt einfach den letzten Bescheid genommen.

Meint ihr das passt so oder besteht nochmal Handlungsbedarf? Ich denke es wird ja wohl auf den Inhalt der Nachricht ankommen, oder?

squatty

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Auch wenn der BBB nur bis 2022 schreibt, es sind nach wie vor Widersprüche gegen die Besoldung aus 2020 und 2021 möglich! das Finanzministerium hat seinerzeit auf die Einrede der Verjährung für diese Jahre verzichtet und die entsprechenden Verfügungen nie aufgehoben. Im vergangenen Jahr haben Kollegen so noch erfolgreich auch gegen diese alten Jahre Klagen können.
Aktenzeichen: 23-P 1505 -1/13 (für 2020)
23 - P 1505 -1/21 (für 2021)
23 - P 1505 - 1-32 (für 2022)
Also nicht zwei Jahre verschenken, weil blindlings auf den BBB vertraut wird....

Petmaier

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Der bayerische Richterverein hat nun auch eine Widerspruchsvorlage bereitgestellt,
deren Begründung eher auf den den Richterbereich abzielt.

https://www.bayrv.de/newsroom/meldungen/nachricht/2572

Zudem weist der BRV daraufhin, dass „ vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mittlerweile eine allgemeine Feststellungsklage gegen den Freistaat Bayern auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldungsordnung R im Jahr 2025 anhängig ist.“

derSchorsch

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Auch wenn der BBB nur bis 2022 schreibt, es sind nach wie vor Widersprüche gegen die Besoldung aus 2020 und 2021 möglich! das Finanzministerium hat seinerzeit auf die Einrede der Verjährung für diese Jahre verzichtet und die entsprechenden Verfügungen nie aufgehoben. Im vergangenen Jahr haben Kollegen so noch erfolgreich auch gegen diese alten Jahre Klagen können.
Aktenzeichen: 23-P 1505 -1/13 (für 2020)
23 - P 1505 -1/21 (für 2021)
23 - P 1505 - 1-32 (für 2022)
Also nicht zwei Jahre verschenken, weil blindlings auf den BBB vertraut wird....

Ich habe in 2023 auch für die Jahre 2020, 2021 und 2022 jeweils einen separaten Widerspruch eingereicht. Ich denke, es ist auf jeden Fall einen Versuch wert!

eros

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habe bereits nachricht vom LfF erhalten.

eingang ist bestätigt.
Keine Aussagen derzeit möglich.

-> letztes Jahr hatte ich postwendend einen Ablehnungsbescheid für 2022, 2023,2024 erhalten. Da ich das nötige Kleingeld damals nicht hatte habe ich auf eine Klage verzichtet.

-> ist ein erneuter widerspruch für 2022,23,24  nun nach der neuen Datenlage erneut möglich?

Zefixx

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das steht gerade auf der Eingangasseite beim LfF

Information zur Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Amtsangemessenheit der Alimentation
Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.

Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt.