Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 230437 times)

eros

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So widerspruch ist raus.....

Ich gehe davon aus das es leider wie bisher sein wird.... Sprich der Widerspruch wird per Bescheid abgelehnt

D. h. einziger Weg ist weiterhin die Klage....

Über welche Kosten wir da reden ist mir in beide Seiten nicht klar. Rechtschutz gibt es wohl kaum bzw. eher nicht.

Sprich, kosten für Klageschrift die erstmals verfasst werden darf. Bin hier eher nicht der richtige dafür....
Streitwert bzw. was bei einer erfolgreichen klage dabei rumkommt ist mir auch nicht klar.
A9 seit 2023, 3 Kinder seit 2023 wobei die größte in nächster zeit wohl rausfallen könnte, da sie Ü18 ist.

Mir ist das klar das spätestens das Partnereinkommen anders wenn überhaupt berechnet werden muss allerdings sind uns allen weitere Schlupflöcher der findigen Finanzexperten im Ministerium nicht klar.

bzw. könnte man ja hergehen und weitere neue details mit einbringen und sagen so das passt jetzt aber und dann geht die gleiche schei.....e wieder von vorne los und dauert wieder 5-10 Jahre bis ein neues urteil kommt.... Klar der Rahmen wird enger aber die gegenseite ist ja auch nicht ganz dumm und rechnet sich das dann schön^^

das ist alles weiterhin sehr wage meiner meinung nach oder seht ihr das alles anders?


Finanzer

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@eros: haben Sie sich mal die Musterklagen angeschaut, welche der TBB zur Verfügung stellt?
Auf VG-Ebene besteht kein Anwaltszang, die Klagekosten sind auch mäßig.

kcaltor

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Ich habe seit 2020 jährlich Widerspruch eingelegt. Alle Widersprüche wurden in 2023 negativ beschieden und ich habe daraufhin Klage eingereicht. Bisher musste ich keine Klagebegründung abgegeben.

In 2024 habe ich dann wieder Widerspruch eingelegt, dieser wurde letzte Woche ebenfalls negativ beschieden.

Muss ich jetzt erneut klagen oder kann ich diesen negativen Bescheid in meine bestehende Klage aufnehmen?
Ist das etwas wobei mir die Rechtsantragsstelle hilft? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und möchte deswegen die Kosten gering halten.

derSchorsch

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Ich habe seit 2020 jährlich Widerspruch eingelegt. Alle Widersprüche wurden in 2023 negativ beschieden und ich habe daraufhin Klage eingereicht. Bisher musste ich keine Klagebegründung abgegeben.

In 2024 habe ich dann wieder Widerspruch eingelegt, dieser wurde letzte Woche ebenfalls negativ beschieden.

Muss ich jetzt erneut klagen oder kann ich diesen negativen Bescheid in meine bestehende Klage aufnehmen?
Ist das etwas wobei mir die Rechtsantragsstelle hilft? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und möchte deswegen die Kosten gering halten.


Welche Dienstelle vom Landesamt für Finanzen ist denn zuständig?
Mir scheint, jede handhabt das anders.

Beim Verwaltungsgericht nachfragen, ob eine Klageerweiterung möglich ist oder ob eine neue Klage eingereicht werden muss. In der Regel sind die Rechtspfleger sehr hilfsbereit. Ggf. kann der Richter auch auf das Landesamt für Finanzen einwirken, dass zukünftige Widersprüche ruhend gestellt werden. Die Gerichte haben ja auch keinen Bock auf diese ganzen Klagen.
Wegen den vorläufigen Prozesskosten: Diese sollte man bei der Steuer als Werbungskosten ansetzen können. Mal den Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein fragen!
Außerdem sollten die Prozesskosten anteilig rückerstattet werden, wenn es letztlich zu keiner Verhandlung kommt.
Also nicht von den Klagen abschrecken lassen!