Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Ozymandias

Da hat der Anwalt aber auch gnadenlos abgerechnet. Man kann mühelos 7 Jahre in einer Klage verhandeln.

Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in 22.09.2026 08:22Vielen Dank Grisupoli!
Habe es bisher nur überflogen. Kann es sein, dass im ersten Absatz der Klageschrift ein wichtiges Wort fehlt?

[...] einer amtsangemessenen Besoldung nach [...]?
[...] einer amtsangemessenen Alimentation nach [...]?

Ich stelle mir außerdem die Frage, ob man in der Klageschrift auch noch Prozesszinsen erwähnen/beantragen/geltend machen sollte?
Da fehlt tatsächlich ein Wort 🙈
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Grisupoli

Zitat von: Landsknecht in 22.09.2026 09:14Meine RSV hat mir wegen meiner 7 Klagen gegen die Besoldung von 2020-2026 jetzt ordentlich gekündigt. Nur als Hinweis, was so passieren kann. Werde versuchen das ganze in eine Kündigung meinerseits umzuwandeln, wenn sie sich darauf einlassen.. ::) Aber der Rechtsschutz für die 7 Klagen bleibt ja bestehen. Und ob ich ab 2027 erneut Klagen muss bezweifle ich mal aufgrund der anhängigen.
Sieben Klagen? Ich hab einmal geklagt und musste nie mehr machen. In meiner Klage stand der Satz "und alle weiteren Jahre..."
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Landsknecht

Zitat von: Ozymandias in 22.09.2026 20:09Da hat der Anwalt aber auch gnadenlos abgerechnet. Man kann mühelos 7 Jahre in einer Klage verhandeln.

Ich habe halt von meinem Dienstherren dieses Jahr 7 Widerspruchsbescheide erhalten, von daher ging ich davon aus, dass 7 Klagen nötig waren.

highperformer

Zitat von: Landsknecht in 23.09.2026 07:32von daher ging ich davon aus, dass 7 Klagen nötig waren.

Wenn du davon ausgehst, ist das eine Sache. Dein Anwalt aber sollte es besser wissen ;D Das ist das Problem mit Anwälten, viele von denen sind einfach nur mittelmäßig bis schlecht und als Normalsterblicher kann man das kaum beurteilen. Effektiv kann man also gleich ne KI nutzen, die ist zuverlässiger.
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Illunis

Also fehlen in der min. Alimentationsberechnung des BVerfG Jährliche Gerichts- und Anwaltskosten  ;D

AltStrG

Zitat von: Ozymandias in 22.09.2026 20:09Da hat der Anwalt aber auch gnadenlos abgerechnet.

Jeder sieht zu, wo er bleibt. ;) Hat den die RSV zu allen sieben Deckungszusage gegeben? DAS kann ich mir gar nicht vorstellen, die Prüfen das auch gegen.

Landsknecht

Zitat von: AltStrG in 23.09.2026 14:55Jeder sieht zu, wo er bleibt. ;) Hat den die RSV zu allen sieben Deckungszusage gegeben? DAS kann ich mir gar nicht vorstellen, die Prüfen das auch gegen.

Ja zu allen sieben. Hatte dadurch natürlich auch 7 x 150 SB zu tragen.

Die Aussage der RA ganz am Anfang:

"Wir gehen davon aus, dass jeder Widerspruch einzeln verbeschieden wird. In diesem Fall benötigen Sie für jedes Verfahren eine eigene DZ Ihrer RSV."

Aber ist ja jetzt schon rum ums Eck, Hauptsache ich habe meine Ansprüche gesichert.

KobayashiMaru

Hallo allerseits!
Ablehnende Widerspruchsbescheide sind mir nun zugestellt worden. Nun frage ich mich, ob eine Klage für mich Sinn macht. Laut Beamtenbund könnte, wenn das fiktive Ehegatteneinkommen fällt, die Prekaritätsschwelle bis A11 gerissen werden. Da ich selbst A12 (2 Kinder) bin, wäre ich davon denn überhaupt für die Vergangenheit betroffen? Ich meine, auf welcher Grundlage könnte ich denn eine Nachzahlung beanspruchen? Profitieren würde ich dann doch nur für die Zukunft, wenn die Tabellenwerte angehoben werden müssten, da das ja dann zwecks Beibehalten der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen die ganze Tabelle betreffen müsste?!

ExZivi

Hi,

also wenn das fiktive Partnereinkommen fällt, wäre man bis A11 von einer direkten Unteralimentation betroffen - 80% des Medianäquvivalenzeinkommen...

Darüber hinaus, also A12 und höher müssten dann analog der Prüfungsweise des BVerfG aus 2026 geprüft werden.

Wenn jetzt aber das Eingangsamt der Besoldungsordnung analog A11 bezahlt werden müsste, kann Dir noch keiner sagen wie es mit den anderen Besoldungsgruppen aussieht (innerer Abstand der Besoldungsstufen müsste auch gewährleistet sein)

Finanzer

Zitat von: KobayashiMaru in 01.10.2026 13:04Hallo allerseits!
Ablehnende Widerspruchsbescheide sind mir nun zugestellt worden. Nun frage ich mich, ob eine Klage für mich Sinn macht. Laut Beamtenbund könnte, wenn das fiktive Ehegatteneinkommen fällt, die Prekaritätsschwelle bis A11 gerissen werden. Da ich selbst A12 (2 Kinder) bin, wäre ich davon denn überhaupt für die Vergangenheit betroffen? Ich meine, auf welcher Grundlage könnte ich denn eine Nachzahlung beanspruchen? Profitieren würde ich dann doch nur für die Zukunft, wenn die Tabellenwerte angehoben werden müssten, da das ja dann zwecks Beibehalten der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen die ganze Tabelle betreffen müsste?!

Klagen.

derSchorsch

Zitat von: KobayashiMaru in 01.10.2026 13:04Hallo allerseits!
Ablehnende Widerspruchsbescheide sind mir nun zugestellt worden. Nun frage ich mich, ob eine Klage für mich Sinn macht. Laut Beamtenbund könnte, wenn das fiktive Ehegatteneinkommen fällt, die Prekaritätsschwelle bis A11 gerissen werden. Da ich selbst A12 (2 Kinder) bin, wäre ich davon denn überhaupt für die Vergangenheit betroffen? Ich meine, auf welcher Grundlage könnte ich denn eine Nachzahlung beanspruchen? Profitieren würde ich dann doch nur für die Zukunft, wenn die Tabellenwerte angehoben werden müssten, da das ja dann zwecks Beibehalten der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen die ganze Tabelle betreffen müsste?!

Hast du mehrere Bescheiden erhalten? Hast du mehrere Widersprüche eingereicht?

Wie hier schon ausgeführt wurde, gibt es laut Berechnungen des BBB eine direkte Unterschreitung der Mindestbesoldung bis A6 und im Falle, dieses unsägliche fiktive Partnereinkommen fällt, eine direkte Unterschreitung bis A11. Dieser Umstand muss geheilt werden. Erfolgt diese Heilung  durch Anhebung der Grundbesoldung, sind wegen des internen Abstandsgebot zwischen den Besoldungsklassen, vsl. auch alle Besoldungsklassen betroffen.
Es müsste also rückwirkend angehoben werden. Aber eben nur für jene Kolleginnen und Kollegen, die Widerspruch eingericht haben und im Falle einer Ablehnung auch den Klageweg bestreiten.

Muenchner82

Zitat von: KobayashiMaru in 01.10.2026 13:04...wenn die Tabellenwerte angehoben werden müssten, da das ja dann zwecks Beibehalten der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen die ganze Tabelle betreffen müsste?!

genau das ist Dein Angriffsvektor. ich habe das sinngemäß wie folgt begründet: Wenn die Besoldung für A3 auf das niveau von A10/11 angehoben werden muss, dann MUSS sich das gesamte Gefüge nach oben verschieben, wegen Abstandsgebot. Da eine Zulage nicht den Charakter einer Zulage verlieren darf, müssen zwingend auch die Grundgehaltssätze steigen. Man hätte es sich in bayern sehr viel eifnacher machen können, aufgrund Knauserei kam das bisher aber nie in Frage. Man hätte einfach ganz trivial, wie bereits in Baden Würrtemberg geschehen die unteren Besoldungsgruppen bis A8 streichen sollen, dann wäre das Problem jetzt nicht so riesig wie es ist.

Illunis

Zitat von: Muenchner82 in Gestern um 09:09Man hätte einfach ganz trivial, wie bereits in Baden Würrtemberg geschehen die unteren Besoldungsgruppen bis A8 streichen sollen, dann wäre das Problem jetzt nicht so riesig wie es ist.
Wo die Zulässigkeit natürlich auch noch ein strittiger Punkt ist, sofern die einzige Begründung dazu ist "wir wollen uns schönrechnen".

Muenchner82

Selsbtverständlich, aber ich denke das kann man noch deutlich ordentlicher begründen als einfach zu sagen, ich denke mir Einkommen aus, nur damit die BVerfG Rechnung passt.