Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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derSchorsch

Zitat von: eros in 15.09.2026 14:50Soweit wie ich weis, wird ja unsererseits auf Ruhestellung der Klage gedrängt und dies wird erfahrungsgemäß (nach dem Mitlesen) auch so gemacht, da es bereits Musterklagen gibt. Das schlimmste was passieren kann ist das diese Musterklagen abgewiesen werden und somit auch all unsere Klagen, dann sind die 500 Öcken futschikado. Mehr risiko gibt es erstmal nicht.

Bitte um Verbesserungen :)

Die Gerichte haben kein Interesse daran, dass so viele Verfahren tatsächlich verhandelt werden. Die sind stinksauer wegen dem ganzen Mist und der Arbeit die da entsteht. Daher drängen sie auch zur Ruhendstellung. Letztlich muss der Beklagte aber auch zustimmen.
Wenn nicht ruhend gestellt wird, muss erstmal eine ausführliche Klagebegründung erstellt werden. Dazu sollte es auch schon genug Textbausteine geben. Der Rechtspfleger des Gerichts muss helfen, die Klage formal richtig zu gestalten. Bis zu einer Verhandlung kann dann noch einige Zeit vergehen. Vielleicht gibt es bis dahin schon neue Rechtsprechung. Wenn von Seiten des Klägers kein Interesse an der Verhandlung besteht, sollte auf Zeit gespielt werden. Akteneinsichten, etc. pp.
Die Gerichtskosten können übrigens auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bei Rücknahme der Klage vor einer Verhandlung besteht auch die Chance, sie anteilig rückerstattet zu bekommen.

Das Risiko ist in Summe also überschaubar. Im Gegensatz zum Verlust aller Ansprüche auf Nachzahlungen.
Je mehr Klagen eingereicht werden, umso höher ist der Druck auf den Dienstherren.

KobayashiMaru

Hallo in die Runde, bin neu hier  :)
Habe letztes Jahr über das Mitarbeiterportal widersprochen, auch für die Vorjahre, aber noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten.
Bzgl. einer möglichen Klage: angenommen es kommt demnächst ein Bescheid und ich reiche Klage ein, bezahle dann die 500 € Gerichtskostenvorschuss...
wenn ich nun für 2026 auch widerspreche und dieser Widerspruch auch negativ verbeschieden wird, müsste ich dagegen dann eigentlich erneut klagen und nochmal 500 € an das Verwaltungsgericht bezahlen?

Grisupoli

Zitat von: KobayashiMaru in 16.09.2026 09:42Hallo in die Runde, bin neu hier  :)
Habe letztes Jahr über das Mitarbeiterportal widersprochen, auch für die Vorjahre, aber noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten.
Bzgl. einer möglichen Klage: angenommen es kommt demnächst ein Bescheid und ich reiche Klage ein, bezahle dann die 500 € Gerichtskostenvorschuss...
wenn ich nun für 2026 auch widerspreche und dieser Widerspruch auch negativ verbeschieden wird, müsste ich dagegen dann eigentlich erneut klagen und nochmal 500 € an das Verwaltungsgericht bezahlen?
Nein, man muss nur einmal klagen. Ich habe seitdem ich geklagt habe und in meinen jährlichen Widersprüchen auch meine Klage mit Aktenzeichen erwähne nie mehr einen Bescheid vom LFF erhalten. Für näheres zu meiner Musterklage gerne meinem Whatsapp-Channel zu meiner Musterklage folgen. Diesen gerne auch im Kollegenkreis teilen 😊
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Illunis

Zitat von: Grisupoli in 16.09.2026 10:05Ich habe seitdem ich geklagt habe und in meinen jährlichen Widersprüchen auch meine Klage mit Aktenzeichen erwähne nie mehr einen Bescheid vom LFF erhalten

Mein Widerspruch im Folgejahr wurde abgewiesen. Allerdings auch mit der Begründung er wäre nicht statthaft, weil ja schon im Klagewiderspruch über die Folgejahre entschieden worden wäre und ich deswegen keinen neuen stellen dürfte (genauer Wortlaut hier irgendwie im Thread).

AnToK

Zitat von: eros in 15.09.2026 11:59kann jemand die Musterklage zugänglich machen? Ich werde klagen und mich nicht einfach wieder so vom Tisch wischen lassen. 500 Euro tun zwar weh aber sie sind ja evlt gut angelegt wenn das kippt zumal ich bei A9/9 und 3 Kindern und Frau mit ca. 800 Euro im Monat mir recht gute Chancen ausrechne.

Habe es dir per Privatnachricht geschickt. LG

derSchorsch

Zitat von: eros in 15.09.2026 11:59kann jemand die Musterklage zugänglich machen? Ich werde klagen und mich nicht einfach wieder so vom Tisch wischen lassen. 500 Euro tun zwar weh aber sie sind ja evlt gut angelegt wenn das kippt zumal ich bei A9/9 und 3 Kindern und Frau mit ca. 800 Euro im Monat mir recht gute Chancen ausrechne.

Der Mustertext des BBB zur Erhebung der Klage kann offenbar auf der Seite der DPOLG frei runtergelassen werden:

https://www.dpolg-bayern.de/artikel/amtsangemessene-alimentation-widersprueche-werden-nun-abgewiesen-wie-geht-es-weiter-500.htm

derSchorsch

Zitat von: KobayashiMaru in 16.09.2026 09:42Hallo in die Runde, bin neu hier  :)
Habe letztes Jahr über das Mitarbeiterportal widersprochen, auch für die Vorjahre, aber noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten.
Bzgl. einer möglichen Klage: angenommen es kommt demnächst ein Bescheid und ich reiche Klage ein, bezahle dann die 500 € Gerichtskostenvorschuss...
wenn ich nun für 2026 auch widerspreche und dieser Widerspruch auch negativ verbeschieden wird, müsste ich dagegen dann eigentlich erneut klagen und nochmal 500 € an das Verwaltungsgericht bezahlen?

Bei mir ist es ähnlich. Seit der Klage habe ich keinen Bescheid mehr erhalten. Auch ich habe in die Zukunft widersprochen  aber trotzdem jedes Jahr erneut Widerspruch eingelegt.
Man hat hier aber auch schon von Fällen gelesen, da wurden jedes Jahr Bescheiden erlassen. Offenbar erlauben einige Gerichte in so einem Fall auch eine Klageerweiterung auf Antrag.

Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie versprochen stelle ich Euch über den nachfolgenden Link die Widersprüche und die Klageschrift mit freundlicher Genehmigung des BDK Landesverbandes Bayern zur Verfügung.

Bitte beachtet hierbei unbedingt, dass die Widersprüche bis spätestens 31.12.2026 bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen! Widersprüche für das Jahr 2026, die erst ab dem 01.01.2027 bei der zuständigen Behörde eingehen sind nicht mehr gültig!

Bei Einreichung einer Klage ist ZWINGEND die Frist auf dem Ablehnungsbescheid zu Beachten. Klagen die erst nach der Frist eingehen sind nicht mehr zulässig.

Ich persönlich empfehle jedem Widerspruch für 2026 einzulegen.

Bezüglich der kommenden Ablehnungsbescheide empfehle ich persönlich zu Klagen. Mit einer Klage sichert man sich im Falle einer Entscheidung zu unseren Gunsten gesichert seine Ansprüche.

Bestehende BDK-Mitglieder (welche bereits grundsätzlich Anspruch auf Rechtsschutz hätten) haben hier noch einen weiteren Vorteil. Bei Einreichung der Recnhung über die Gerichtskosten erstattet der BDK aktuell 50% der Kosten bis zu einem Maximalwert von 250 Euro. Die Gerichtskosten können zudem auch in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine positive Aussicht bezüglich der laufenden Klagen. 🙂

Noch ein kleiner Hinweis: Da es sich bei der Cloud um meine private Homecloud handelt kann es manchmal zu längeren Ladezeiten kommen. Zudem ist die Cloud von 23-5 Uhr immer offline. Die Dokumente in der Cloud müssen zunächst heruntergeladen und können erst dann geöffnet werden. Dies ist technisch leider nicht anders machbar.

https://os5.mycloud.com/action/share/31ffc544-3be5-46ed-b1a7-b6b29013999a

Gerne auch nach wie vor den Link zu meinem Whatsapp-Channel (siehe Signatur) im Kollegenkreis teilen.

Liebe Grüße

Grisupoli
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highperformer

Danke dir, sieht jedenfalls interessant aus, auch wenn die Texte wohl nicht der Zeichenbegrenzung im Mitarbeiterservice entsprechen ;D

Zitat von: Grisupoli in 19.09.2026 15:15Ich persönlich empfehle jedem Widerspruch für 2026 einzulegen.

Gibt's hier taktische Überlegungen, ob man das möglichst zum Ende hin oder gleich jetzt schon macht?
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Ozymandias

Ist prinzipiell egal.
Man sollte nur allgemein vermeiden, vor einem neuen Besoldungsgesetz Widerspruch einzulegen.
Bspw. Man legt im Januar Widerspruch, im April gibt es ein neues Gesetz.
Wäre rechtlich je nach Auslegung nicht ganz optimal.
 Deshalb ist das Jahresende immer gut. Man kann es auch Anfang Dezember machen.

Grisupoli

Ich würde auch eher Anfang Dezember empfehlen 😊
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Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe Euch versprochen Euch auf dem laufenden zu halten. Ich habe heute ein Schreiben des Bayerischen Verwaltungsgerichts von meiner Anwältin weitergeleitet bekommen, in welchem der Verband der privaten Krankenversicherungen mit Sitz in Köln gebeten wird verschiedene Berechnungen (Einzelbeamter, Beamter mit Ehegatte, Beamter mit Ehegatte + 1 Kind, Beamter mit Ehegatte + 2 Kinder, sowie Alleinerziehender Beamter) anzustellen und entsprechende Tabellen bereitzustellen.

Dies bedeutet aus meiner Sicht zumindest, dass sich das Gericht zumindest bereits mit detaillierten Berechnungen und nicht nur wilden Schätzungen auseinandersetzt.

Ich gehe davon aus, dass dies Vorarbeiten für eine Vorlage beim BVerG sein dürften.

Nichtsdestotrotz werden wir sicher noch einiges an Geduld aufbringen müssen. 💪

Euer Grisupoli
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derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in 19.09.2026 15:15Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie versprochen stelle ich Euch über den nachfolgenden Link die Widersprüche und die Klageschrift mit freundlicher Genehmigung des BDK Landesverbandes Bayern zur Verfügung.

Bitte beachtet hierbei unbedingt, dass die Widersprüche bis spätestens 31.12.2026 bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen! Widersprüche für das Jahr 2026, die erst ab dem 01.01.2027 bei der zuständigen Behörde eingehen sind nicht mehr gültig!

Bei Einreichung einer Klage ist ZWINGEND die Frist auf dem Ablehnungsbescheid zu Beachten. Klagen die erst nach der Frist eingehen sind nicht mehr zulässig.

Ich persönlich empfehle jedem Widerspruch für 2026 einzulegen.

Bezüglich der kommenden Ablehnungsbescheide empfehle ich persönlich zu Klagen. Mit einer Klage sichert man sich im Falle einer Entscheidung zu unseren Gunsten gesichert seine Ansprüche.

Bestehende BDK-Mitglieder (welche bereits grundsätzlich Anspruch auf Rechtsschutz hätten) haben hier noch einen weiteren Vorteil. Bei Einreichung der Recnhung über die Gerichtskosten erstattet der BDK aktuell 50% der Kosten bis zu einem Maximalwert von 250 Euro. Die Gerichtskosten können zudem auch in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine positive Aussicht bezüglich der laufenden Klagen. 🙂

Noch ein kleiner Hinweis: Da es sich bei der Cloud um meine private Homecloud handelt kann es manchmal zu längeren Ladezeiten kommen. Zudem ist die Cloud von 23-5 Uhr immer offline. Die Dokumente in der Cloud müssen zunächst heruntergeladen und können erst dann geöffnet werden. Dies ist technisch leider nicht anders machbar.

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Liebe Grüße

Grisupoli

Vielen Dank Grisupoli!
Habe es bisher nur überflogen. Kann es sein, dass im ersten Absatz der Klageschrift ein wichtiges Wort fehlt?

ZitatIch beantrage:
1.    Den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom DATUM, Az.: AKTENZEICHEN, aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, über den Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen nach den aktuellen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

[...] einer amtsangemessenen Besoldung nach [...]?
[...] einer amtsangemessenen Alimentation nach [...]?

Ich stelle mir außerdem die Frage, ob man in der Klageschrift auch noch Prozesszinsen erwähnen/beantragen/geltend machen sollte?

Landsknecht

Meine RSV hat mir wegen meiner 7 Klagen gegen die Besoldung von 2020-2026 jetzt ordentlich gekündigt. Nur als Hinweis, was so passieren kann. Werde versuchen das ganze in eine Kündigung meinerseits umzuwandeln, wenn sie sich darauf einlassen.. ::) Aber der Rechtsschutz für die 7 Klagen bleibt ja bestehen. Und ob ich ab 2027 erneut Klagen muss bezweifle ich mal aufgrund der anhängigen.

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