Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

bodo

Zitat von: untersterDienst in Gestern um 13:24Kann es sein, dass die WS- Bescheide kommen, um die Nachzahlungsansprüche zu minimieren, also für die die Klagen oder offene WS haben langsam aber doch untrüglich etwas passiert?

Sind hier auch Kollegen die in kleinen Kommunen sind und bei denen die WS einfach angenommen wurden und fertig, also nie etwas vom DH unternommen wurde?

Ja ich ... Bin bei ner Stadt in Oberfranken und die wussten mit meinem Widerspruch so gar nix anzufangen... Weiss nur nicht ob ich klagen soll, bin noch nicht aus befördert;)

Unlucky

Zitat von: magnesior in Gestern um 16:49Ich habe heute den Widerspruchsbescheid für 2025 erhalten. Klage läuft für Widersprüche von 2020 bis 2022 sowie 2023. Mein Widerspruch für 2024 wurde nicht beschieden. Damals habe ich an das VG München geschrieben mit der Bitte um Erweiterung meiner Klage. Die Antwort des VG war, "dass aus Sicht des Beklagten keine (weitere) Klageerhebung oder -erweiterung für das Jahr 2024 (und evtl. Folgejahre) erforderlich ist, da der Antrag des Klägers vom XX.XX.23 nach hiesiger Auffassung bereits Folgejahre umfasst [...] Dieser Antrag wurde mit Widerspruchsbescheid vom XX.XX.24 vollumfänglich beschieden, wogegen Klage erhoben wurde. Daher umfasst der hiesige Streitgegenstand nach Auffassung des Beklagten etwaige Ansprüche aus Folgejahren."

Ein Anruf beim VG hat erbracht, dass der Sachbearbeiter ziemlich rumgeirrt hat. Ohne Rechtsverbindlichkeit meinte er allerdings, dass die Rechtsauffassung des Gerichts schon so sein müsste, dass die Folgejahre mit der Klage umfasst sein sollten... Er meinte dann noch, dass es auf der Seite der BBB-Nachrichten eine aktuelle Stellungnahme gäbe, die eine solche Rechtsauffassung unterstützen würde (er meinte wortwörtlich auf der Seite 21 [?])... Ich konnte allerdings nichts finden.. Weiß hier eventuell jemand zufällig etwas Näheres.. Ich würde gerne um jeden Preis vermeiden erneut 500 für ein weiteres Klageverfahren aufzubringen..

Gestern auch den WS Bescheid für 2025 erhalten, 2024 haben die ausgelassen. Meine RS Versicherung hat mir letztens meinen Vertrag geändert, habe nun 500 Eus Selbstbeteiligung, vorher keine, nach 30 Jahren, sonst hätten die mir gekündigt...war wohl doch bissl viel die letzten Jahre, nachdem ich auch hier im Haus klage und privat auch etwas war.
Nachdem ich mit der Klage für die Jahre 2020-2023 schon bei einer Kanzlei bin gebe ich es einfach dahin ab. Oder was meint die ihr? Würde mir auch gern die 500 Eus sparen nachdem die ja nicht einfach so rumliegen in A 8.

Muenchner92

Wie sieht es denn in diesem Zusammenhang mit der Erweiterung einer bestehenden Klage aus? Sollte das nicht möglich sein?

Olfri

Guten Morgen zusammen,

ich lese hier schon lange mit, jetzt grätsche ich mal kurz dazwischen und bin so dreist, per Copy&Paste auf ne Veranstaltung hinzuweisen, die zum Thema passt. Würde mich sehr freuen, den ein oder anderen von Euch am 12.11. in München zu sehen. :)

Schon mal darüber nachgedacht, dass Bayern seine Beamtinnen und Beamten nicht verfassungskonform besoldet? Oder hast du Widerspruch eingelegt, vielleicht auch im Jahr 2025, und deinen Ablehnungsbescheid bereits erhalten, vielleicht auch schon Klage eingereicht - oder stehst du vor der Frage, ob sich das lohnt und wie das überhaupt geht? Oder würdest du generell mal erfahren, was das mit der "Amtsangemessenheit" eigentlich bedeutet?

Dann laden wir dich herzlich ein zu Vortrag und Diskussion mit Dr. Schwan, Experte für die Amtsangemessene Alimentation, der das bayerische System analysiert. Denn Besoldung und Alimentation bayerischer Beamt*innen stehen auf dem Prüfstand. Das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur Berliner Besoldung setzt neue Maßstäbe – mit deutlichen Signalen an den Freistaat Bayern.

In seinem Vortrag analysiert Dr. Torsten Schwan die aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben und wendet sie direkt auf das bayerische Besoldungsrecht an.

Das erwartet Euch:

  • Rechtslage aktuell: Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG für die Besoldung in Bayern?

  • Systematische Unteralimentation: Warum das bisherige Handeln des Freistaats mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und rechtsstaatlich bedenklich ist.

  • Blick auf die Praxis: Welche Konsequenzen ergeben sich für Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Besoldungsgruppen?

Wann?
12.11.2026, 17:30 - 19:30 Uhr

Wo?
Gewerkschaftshaus München, Raum "Solidarität" im Erdgeschoss
Schwanthalerstraße 64
80336 München

Es wird um eine Anmeldung gebeten, die Plätze sind begrenzt - Stand jetzt ist die Anmeldung aber nicht unbedingt notwendig, wir haben noch ca. 80 Plätze frei. Bring ein paar Kollegen mit!

Für weitere Infos und zur Anmeldung hier klicken!

Beamtenhustler

Zitat von: Tommy82 in Gestern um 19:35Der bayerische Richterverein hat zum neuen Entwurf des GEsetzes über die Besoldung eine Stellungnahme abgegeben. Ich finde, sie ist (für den Freistaat) ziemlich vernichtend ausgefallen. Zitat aus Satz 2:

"Aus Sicht des Bayerischen Richtervereins e. V. hält dieser schon in rein tatsächlicher Hinsicht
keiner Überprüfung stand."

https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/26-01_Stellungnahme_BRV_Bezuegeanpassung.pdf

Wann immer ich mich schlecht fühle, lese ich mir diese schallende Ohrfeige durch und fühle mich danach noch schlechter, weil ich weiß, dass es dem DH auf gut Deutsch am Arsch vorbei geht  :'(