Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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bodo

Zitat von: untersterDienst in 29.10.2026 13:24Kann es sein, dass die WS- Bescheide kommen, um die Nachzahlungsansprüche zu minimieren, also für die die Klagen oder offene WS haben langsam aber doch untrüglich etwas passiert?

Sind hier auch Kollegen die in kleinen Kommunen sind und bei denen die WS einfach angenommen wurden und fertig, also nie etwas vom DH unternommen wurde?

Ja ich ... Bin bei ner Stadt in Oberfranken und die wussten mit meinem Widerspruch so gar nix anzufangen... Weiss nur nicht ob ich klagen soll, bin noch nicht aus befördert;)

Unlucky

Zitat von: magnesior in 29.10.2026 16:49Ich habe heute den Widerspruchsbescheid für 2025 erhalten. Klage läuft für Widersprüche von 2020 bis 2022 sowie 2023. Mein Widerspruch für 2024 wurde nicht beschieden. Damals habe ich an das VG München geschrieben mit der Bitte um Erweiterung meiner Klage. Die Antwort des VG war, "dass aus Sicht des Beklagten keine (weitere) Klageerhebung oder -erweiterung für das Jahr 2024 (und evtl. Folgejahre) erforderlich ist, da der Antrag des Klägers vom XX.XX.23 nach hiesiger Auffassung bereits Folgejahre umfasst [...] Dieser Antrag wurde mit Widerspruchsbescheid vom XX.XX.24 vollumfänglich beschieden, wogegen Klage erhoben wurde. Daher umfasst der hiesige Streitgegenstand nach Auffassung des Beklagten etwaige Ansprüche aus Folgejahren."

Ein Anruf beim VG hat erbracht, dass der Sachbearbeiter ziemlich rumgeirrt hat. Ohne Rechtsverbindlichkeit meinte er allerdings, dass die Rechtsauffassung des Gerichts schon so sein müsste, dass die Folgejahre mit der Klage umfasst sein sollten... Er meinte dann noch, dass es auf der Seite der BBB-Nachrichten eine aktuelle Stellungnahme gäbe, die eine solche Rechtsauffassung unterstützen würde (er meinte wortwörtlich auf der Seite 21 [?])... Ich konnte allerdings nichts finden.. Weiß hier eventuell jemand zufällig etwas Näheres.. Ich würde gerne um jeden Preis vermeiden erneut 500 für ein weiteres Klageverfahren aufzubringen..

Gestern auch den WS Bescheid für 2025 erhalten, 2024 haben die ausgelassen. Meine RS Versicherung hat mir letztens meinen Vertrag geändert, habe nun 500 Eus Selbstbeteiligung, vorher keine, nach 30 Jahren, sonst hätten die mir gekündigt...war wohl doch bissl viel die letzten Jahre, nachdem ich auch hier im Haus klage und privat auch etwas war.
Nachdem ich mit der Klage für die Jahre 2020-2023 schon bei einer Kanzlei bin gebe ich es einfach dahin ab. Oder was meint die ihr? Würde mir auch gern die 500 Eus sparen nachdem die ja nicht einfach so rumliegen in A 8.

Muenchner92

Wie sieht es denn in diesem Zusammenhang mit der Erweiterung einer bestehenden Klage aus? Sollte das nicht möglich sein?

Olfri

Guten Morgen zusammen,

ich lese hier schon lange mit, jetzt grätsche ich mal kurz dazwischen und bin so dreist, per Copy&Paste auf ne Veranstaltung hinzuweisen, die zum Thema passt. Würde mich sehr freuen, den ein oder anderen von Euch am 12.11. in München zu sehen. :)

Schon mal darüber nachgedacht, dass Bayern seine Beamtinnen und Beamten nicht verfassungskonform besoldet? Oder hast du Widerspruch eingelegt, vielleicht auch im Jahr 2025, und deinen Ablehnungsbescheid bereits erhalten, vielleicht auch schon Klage eingereicht - oder stehst du vor der Frage, ob sich das lohnt und wie das überhaupt geht? Oder würdest du generell mal erfahren, was das mit der "Amtsangemessenheit" eigentlich bedeutet?

Dann laden wir dich herzlich ein zu Vortrag und Diskussion mit Dr. Schwan, Experte für die Amtsangemessene Alimentation, der das bayerische System analysiert. Denn Besoldung und Alimentation bayerischer Beamt*innen stehen auf dem Prüfstand. Das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur Berliner Besoldung setzt neue Maßstäbe – mit deutlichen Signalen an den Freistaat Bayern.

In seinem Vortrag analysiert Dr. Torsten Schwan die aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben und wendet sie direkt auf das bayerische Besoldungsrecht an.

Das erwartet Euch:

  • Rechtslage aktuell: Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG für die Besoldung in Bayern?

  • Systematische Unteralimentation: Warum das bisherige Handeln des Freistaats mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und rechtsstaatlich bedenklich ist.

  • Blick auf die Praxis: Welche Konsequenzen ergeben sich für Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Besoldungsgruppen?

Wann?
12.11.2026, 17:30 - 19:30 Uhr

Wo?
Gewerkschaftshaus München, Raum "Solidarität" im Erdgeschoss
Schwanthalerstraße 64
80336 München

Es wird um eine Anmeldung gebeten, die Plätze sind begrenzt - Stand jetzt ist die Anmeldung aber nicht unbedingt notwendig, wir haben noch ca. 80 Plätze frei. Bring ein paar Kollegen mit!

Für weitere Infos und zur Anmeldung hier klicken!

Beamtenhustler

Zitat von: Tommy82 in 29.10.2026 19:35Der bayerische Richterverein hat zum neuen Entwurf des GEsetzes über die Besoldung eine Stellungnahme abgegeben. Ich finde, sie ist (für den Freistaat) ziemlich vernichtend ausgefallen. Zitat aus Satz 2:

"Aus Sicht des Bayerischen Richtervereins e. V. hält dieser schon in rein tatsächlicher Hinsicht
keiner Überprüfung stand."

https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/26-01_Stellungnahme_BRV_Bezuegeanpassung.pdf

Wann immer ich mich schlecht fühle, lese ich mir diese schallende Ohrfeige durch und fühle mich danach noch schlechter, weil ich weiß, dass es dem DH auf gut Deutsch am Arsch vorbei geht  :'(

Grisupoli

Zitat von: Olfri in Gestern um 07:48Guten Morgen zusammen,

ich lese hier schon lange mit, jetzt grätsche ich mal kurz dazwischen und bin so dreist, per Copy&Paste auf ne Veranstaltung hinzuweisen, die zum Thema passt. Würde mich sehr freuen, den ein oder anderen von Euch am 12.11. in München zu sehen. :)

Schon mal darüber nachgedacht, dass Bayern seine Beamtinnen und Beamten nicht verfassungskonform besoldet? Oder hast du Widerspruch eingelegt, vielleicht auch im Jahr 2025, und deinen Ablehnungsbescheid bereits erhalten, vielleicht auch schon Klage eingereicht - oder stehst du vor der Frage, ob sich das lohnt und wie das überhaupt geht? Oder würdest du generell mal erfahren, was das mit der "Amtsangemessenheit" eigentlich bedeutet?

Dann laden wir dich herzlich ein zu Vortrag und Diskussion mit Dr. Schwan, Experte für die Amtsangemessene Alimentation, der das bayerische System analysiert. Denn Besoldung und Alimentation bayerischer Beamt*innen stehen auf dem Prüfstand. Das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur Berliner Besoldung setzt neue Maßstäbe – mit deutlichen Signalen an den Freistaat Bayern.

In seinem Vortrag analysiert Dr. Torsten Schwan die aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben und wendet sie direkt auf das bayerische Besoldungsrecht an.

Das erwartet Euch:

  • Rechtslage aktuell: Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG für die Besoldung in Bayern?

  • Systematische Unteralimentation: Warum das bisherige Handeln des Freistaats mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und rechtsstaatlich bedenklich ist.

  • Blick auf die Praxis: Welche Konsequenzen ergeben sich für Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Besoldungsgruppen?

Wann?
12.11.2026, 17:30 - 19:30 Uhr

Wo?
Gewerkschaftshaus München, Raum "Solidarität" im Erdgeschoss
Schwanthalerstraße 64
80336 München

Es wird um eine Anmeldung gebeten, die Plätze sind begrenzt - Stand jetzt ist die Anmeldung aber nicht unbedingt notwendig, wir haben noch ca. 80 Plätze frei. Bring ein paar Kollegen mit!

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Ich bin da übrigens auch da 😊
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

derSchorsch

Zitat von: Muenchner92 in Gestern um 07:39Wie sieht es denn in diesem Zusammenhang mit der Erweiterung einer bestehenden Klage aus? Sollte das nicht möglich sein?

Frag am besten direkt bei deinem Gericht nach.
Das VG Augsburg ist der Auffassung, dass eine separate Klage erforderlich ist.

Hat hier schon jemand aus Bayern eine Klageerweiterung erreicht? Wenn ja, mit welcher Argumentation?

baysys

Mein Verfahren wurde ruhend gestellt, dann Widerspruchsbescheid 2024 der Klage hinzugefügt.
Anbei die Gründe hierfür vom VG Regensburg vom Jan. 2025:
"G r ü n d e :
Das ruhende Verfahren wurde wegen einer Erweiterung der Klage von Klägerseite fortgeführter
und zugleich das weitere Ruhen beantragt. Der Beklagte hat dem zugestimmt.
Gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 Satz 1 ZPO war das Ruhen des Verfahrens anzuordnen,
weil dies auch dem Gericht zweckmäßig erscheint."

Für das Jahr 2025 habe ich erst am Mi. diese Woche meinen W-Bescheid erhalten und werde diesen ebenfalls meiner Klage hinzufügen lassen.

derSchorsch

Zitat von: baysys in Gestern um 18:53Mein Verfahren wurde ruhend gestellt, dann Widerspruchsbescheid 2024 der Klage hinzugefügt.
Anbei die Gründe hierfür vom VG Regensburg vom Jan. 2025:
"G r ü n d e :
Das ruhende Verfahren wurde wegen einer Erweiterung der Klage von Klägerseite fortgeführter
und zugleich das weitere Ruhen beantragt. Der Beklagte hat dem zugestimmt.
Gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 Satz 1 ZPO war das Ruhen des Verfahrens anzuordnen,
weil dies auch dem Gericht zweckmäßig erscheint."

Für das Jahr 2025 habe ich erst am Mi. diese Woche meinen W-Bescheid erhalten und werde diesen ebenfalls meiner Klage hinzufügen lassen.

Danke für die Infos!
Kannst du uns auf dem Laufenden halten, ob die Erweiterung auch dieses Mal zugelassen wird.

Ist schon bemerkenswert, dass die Gerichte so unterschiedlich mit der Möglichkeit der Klageerweiterung umgehen. Die Folgen sind ja gravierend. Alleine schon die Akkumulation der Gerichtskostenvorschüsse und ggf. auch der Anwaltskosten.
Für das Gericht selber ist es ja auch ein viel höherer Aufwand, wenn jedes Mal eine neue Klage fällig wird.

Tommy82

Zitat von: bodo in 29.10.2026 20:31Ja ich ... Bin bei ner Stadt in Oberfranken und die wussten mit meinem Widerspruch so gar nix anzufangen... Weiss nur nicht ob ich klagen soll, bin noch nicht aus befördert;)

jetzt ganz ehrlich, was bringt dir eine Beförderung mit 150€ Mehrgehalt, wenn du jährlich 14000€ Partnereinkommen angerechnet bekommst?

Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir wurde heute von einem anonymen Follower des Channels ein Link zu einem öffentlich im Internet einsehbaren Dokument des Bayerischen Finanzministeriums gesendet. Das Dokument lässt mich sprachlos zurück. Aus dem vorletzten Absatz des Schreibens auf der Seite 2 wird ganz klar, dass wir für das Finanzministerium ein "haushalterisches Riskio" sind, das bereinigt werden muss. Aber lest es selbst. Wer jetzt noch nicht davon überzeugt ist, dass man widersprechen und klagen sollte, den wird davon vermutlich nie etwas überzeugen. Hier der Link zum Dokument:

https://www.bay-landkreistag.de/media/109482/vwi-14092026-rechtsprechung-des-bverfg-zur-amtsangemessenen-.pdf
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hf4om

Zitat von: untersterDienst in 29.10.2026 13:24Kann es sein, dass die WS- Bescheide kommen, um die Nachzahlungsansprüche zu minimieren, also für die die Klagen oder offene WS haben langsam aber doch untrüglich etwas passiert?

Sind hier auch Kollegen die in kleinen Kommunen sind und bei denen die WS einfach angenommen wurden und fertig, also nie etwas vom DH unternommen wurde?


Wie bereits geschrieben, bei uns, kleine Kommune, wurde festgelegt, es sind nicht jährlich Widerspruch und klage notwendig. Können an der Besoldung eh nichts drehen und wenn sich herausstellt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, muss man sich dem als DH eben fügen. Man trägt aber auch kein Prozessrisiko

hf4om

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 21:22Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir wurde heute von einem anonymen Follower des Channels ein Link zu einem öffentlich im Internet einsehbaren Dokument des Bayerischen Finanzministeriums gesendet. Das Dokument lässt mich sprachlos zurück. Aus dem vorletzten Absatz des Schreibens auf der Seite 2 wird ganz klar, dass wir für das Finanzministerium ein "haushalterisches Riskio" sind, das bereinigt werden muss. Aber lest es selbst. Wer jetzt noch nicht davon überzeugt ist, dass man widersprechen und klagen sollte, den wird davon vermutlich nie etwas überzeugen. Hier der Link zum Dokument:

https://www.bay-landkreistag.de/media/109482/vwi-14092026-rechtsprechung-des-bverfg-zur-amtsangemessenen-.pdf

Die dame ist ja schon mehrfach "positiv" in Erscheinung getreten.
Auf den richterlichen arschtritt bin ich gespannt. Unterhalte mich mit vielen kollegen, die leider nicht kapieren, um was es geht. "Ach, mir gehts doch gut..."

bodo

Zitat von: Tommy82 in Gestern um 20:56jetzt ganz ehrlich, was bringt dir eine Beförderung mit 150€ Mehrgehalt, wenn du jährlich 14000€ Partnereinkommen angerechnet bekommst?
Das stimmt schon...
Aber bissl mehr wäre ist mit A15 dann schon... Weiss einfach nicht ob die Stadt die Problematik überhaupt versteht...

derSchorsch

Zitat von: derSchorsch in Heute um 05:24Spannend finde ich die zwei Sätze davor:

Zeitnah abschließen, da bald eine rechtliche Konkretisierung ins Haus steht, die die Ansprüche bestätigen würde?

Offenbar ist man über die die große Anzahl an Widersprüchen nicht so erfreut. Das ist gut zu wissen!
Zitat von: derSchorsch in Heute um 08:33Jetzt muss dem Finanzministerium aber mal jemand die Frage stellen, wieso auf der einen Seite in Bayern angeblich absolut verfassungskonform besoldet wird (ich erinnere an den im Mitarbeiterportal zum Jahresende 2025 eingeblendeten Text!), auf der anderen Seite aber haushalterische Risiken vorhanden sind und möglichst zeitnah offene Widersprüche negativ zu verbescheiden sind.

Werden die Beamtinnen und Beamten in Bayern hier vorsätzlich getäuscht?