Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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derSchorsch

#1035
Zitat von: eros in Heute um 08:29Guten Morgen in die Runde,

nun gehöre ich auch zum erlauchten Kreis. Mein Widerspruch wurde per Ablehnung bescheidet. Mir bleibt letztlich nur die Klage. Der Geldbeutel ist zur Zeit schon derart leer das es echt eine herausforderung darstellt eine klage einzureichen die dann auch noch erfolg haben kann. Wie mache ich das richtig? hier kusieren immer wieder verschiedenste vorlagen. Welche ist denn die beste? gibt es eine gemeinschaftliche vorlage? welche deathline habe ich denn? 4 wochen ab erhalt oder? also das Datum auf dem hübschen gelben brief?

Es gibt Vorlagen für die Klageerhebung vom BBB:
z.B. hier: https://www.bllv.de/vollstaendiger-artikel/news/ist-besoldung-verfassungsgemaess-bbb-klagt-nach-zahlreichen-widerpruechen-7141

Und vom BDK:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/und-taeglich-gruesst-das-murmeltier-alimentation-2026

Gerade auch noch entdeckt, vom GdP:
https://gdp.bayern/2026/10/29/amtsangemessene-alimentation-fristen-beachten/

Hier im Forum gibt es auch noch Vorschläge von Nutzern. Teilweise deutlich ausführlicher.

Der Gerichtskostenvorschuss beträgt in den meisten hier bekannten Fällen ca. 500 Euro und wird zeitnah fällig.

Die Mustertexte beantragen das Ruhen des Verfahrens. Daher wird deine Klage vsl. niemals verhandelt, sondern abgewartet, bis es Musterklagen bis an das Bundesverfassungsgericht geschafft haben. Wenn das fiktive Partnereinkommen und/oder andere Taschenspielertricks dort gekippt werden, muss der DH nachbessern und vsl. die Grundbesoldung (auch rückwirkend) anheben. Das kann noch ein paar Jahre dauern. Evtl. bringt die Popularklage des BBB Dynamik in die Sachen. Wie lange es dauern wird und wie viele Widersprüche und Klagen noch erforderlich werden, kann niemand seriös abschätzen.

Meier123

Bitte nochmal eine Unterstützung durch die Schwarmintelligenz: Wie seid ihr mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung umgegangen?
Auf der einen Seite würde ich mir gern offen halten, ggf. die Gerichtskosten zu verringern. Auf der anderen Seite hätte ich jetzt keinen Bock, wenn die mündliche Verhandlung zeitnah angesetzt werden würde. Verstehe ich das richtig, dass eine Reduzierung immer noch möglich ist, wenn das höchstrichterlich entschieden wurde und ich dann ggf. abhängig vom Ergebnis noch zeitnah die Klage zurücknehmen?

Vielleicht könnten die bisherigen Kläger mal posten, wie sie damit umgehen. Ich klage ohne anwaltliche Vertretung mit dem Muster des BDK. Vielen Dank für eure Hilfe!

Skeptiker

Zitat von: bodo in 29.10.2026 20:31Ja ich ... Bin bei ner Stadt in Oberfranken und die wussten mit meinem Widerspruch so gar nix anzufangen... Weiss nur nicht ob ich klagen soll, bin noch nicht aus befördert;)

Gehst du ernsthaft davon aus, dass das einen negativen Einfluss auf eventuelle Beförderungen haben wird? Hat hier irgendjemand so eine Erfahrung gemacht?
Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Pumpkin76

Zitat von: eros in Heute um 08:29Guten Morgen in die Runde,

nun gehöre ich auch zum erlauchten Kreis. Mein Widerspruch wurde per Ablehnung bescheidet. Mir bleibt letztlich nur die Klage. Der Geldbeutel ist zur Zeit schon derart leer das es echt eine herausforderung darstellt eine klage einzureichen die dann auch noch erfolg haben kann. Wie mache ich das richtig?
Habe einen Thread weiter hier im Bayernforum die Klageschrift eingestellt, die bei uns kursiert (kollege vom kollegen vom kollegen), ich denke ich werde die nehmen. Zinsen weiß ich nicht, ich denke, die werde ich wohl rauslassen.

Zitathier kusieren immer wieder verschiedenste vorlagen. Welche ist denn die beste? gibt es eine gemeinschaftliche vorlage?

Schau halt, wo sich die Vorlagen überschneiden und wenn sie sich widersprechen, schau dir die quellen an und entscheid dann. Du kannst dir ja auch eine eigene Klage zusammenstellen - wenn man sich selbst vertritt, muss man auch einfach selbst in Vorleistung gehen. Im krassesten Fall gehst du eben zum Verwaltungsgericht und reichst die Klage gemeinsam mit dem Rechtspfleger ein, dann kannst du schonmal formell überhaupt nicht scheitern.

Zitatwelche deathline habe ich denn? 4 wochen ab erhalt oder? also das Datum auf dem hübschen gelben brief?

Einen Monat. Hast du den Brief gestern am 2.11. bekommen, musst du mit Ablauf des 2.12. die Klage eingereicht haben.

ZitatIch lese ja schon lange mit, doch wie würde es denn weiterlaufen wenn das Bundesgericht sagt das Partnereinkommen ist quatsch oder es geht schon nur muss die realität berücksichtigt werden (was ein erheblicher aufwand wäre, doch das scheint mir am realistischten) oder das grundsätzlich die Besoldung so nicht funktionieren kann und weitere regel für den DH anzieht.... alles gut und schön doch wie geht das prozedere mit den klagen weiter? da habe ich ja noch immer keinen cent mehr in der Tasche? müssen wir dann alle klagen zu ende bringen oder reicht es wenn eine musterklage durchkommt, das kartenhaus fällt und ich ohne weiteres durch meine bereits erfolgte klage die ruhendgestellt wird (im besten fall) einfach der DH kommt und mir xy Euros überweist?

So wie ich das verstehe, muss ein Gericht, wenn es von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist, dem Bundesverfassungsgericht die Klage vorlegen und dann entscheidet das darüber. Und ja, wenn über deinen Anspruch noch nicht endgültig entschieden wurde (weil dein Verfahren ruht, zb), dann muss der Dienstherr dich, wenn er ein Reparaturgesetz gemacht hat, ebenfalls bedenken und dir was Nachzahlen.

ZitatUnd dann noch eine. Es ist ja bereits November. Wäre es nicht vorteilshaft gleich für 2026 mit zu klagen? es ist ja zu befürchten das das spiel noch lange anhält und nächstes jahr wieder Ablehungsbescheide vom DH herausgehen.

Du kannst natürlich auch ohne Widerspruch für das Jahr 2026 Klage erheben. Aber noch geschickter scheint es mir zu sein, wenn du die Feststellung der Verfassungswidrigkeit nicht nur für das Jahr 2025 beantragst, sondern seit (!) dem Jahr 2025. Dann sollten die Folgejahre mit erfasst sein.

ZitatEine totale Frechheit wie ich finde. Wenn es doch nichts zu befürchten gibt warum der aufwand. und ja ich sehe hier eine mögliche vorsätzliche Tat, allerdings ist das nur meine bescheidene bürgerliche meinung. AHO

Tja, das ist wohl leider so.

Pumpkin76

Zitat von: Meier123 in Heute um 09:17Bitte nochmal eine Unterstützung durch die Schwarmintelligenz: Wie seid ihr mit dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung umgegangen?
Auf der einen Seite würde ich mir gern offen halten, ggf. die Gerichtskosten zu verringern. Auf der anderen Seite hätte ich jetzt keinen Bock, wenn die mündliche Verhandlung zeitnah angesetzt werden würde. Verstehe ich das richtig, dass eine Reduzierung immer noch möglich ist, wenn das höchstrichterlich entschieden wurde und ich dann ggf. abhängig vom Ergebnis noch zeitnah die Klage zurücknehmen?

Vielleicht könnten die bisherigen Kläger mal posten, wie sie damit umgehen. Ich klage ohne anwaltliche Vertretung mit dem Muster des BDK. Vielen Dank für eure Hilfe!

Mir konnte bisher keiner erklären, welchen Vorteil es haben soll, wenn gleich zu beginn auf die mündliche Verhandlung verzichtet wird.

Denn: Du kannst dann ja auch auf die mündliche Verhandlung verzichten, wenn das Gericht diese terminiert, die Gegenseite wird dir da sicherlich nicht in die Suppe spucken, die wollen ja auch nicht extra zum Gericht fahren. Einen Grund hierfür sähe ich allerdings auch nicht, denn wir sprechen ja vom Fall, dass du die Klage ohnehin zurückziehen willst - und dann gibt es ja ohnehin keine mündliche Verhandlung mehr, die das Gericht abhalten wollen würde.

Kurz gesagt: ich sehe keinen Vorteil von vornherein auf die mündl. Verhandlung zu verzichten und keinen nachteil, das später zu machen, bzw. die Klage ganz zurückzuziehen.

eros

Der Bescheid kam aus Weiden, mein eigentliches VG ist Würzburg. Reiche ich dann in Würzburg ein?

Pumpkin76

Was steht denn in der Rechtsbehelfsbelehrung als VG drin?

Tota

Zitat von: KobayashiMaru in Gestern um 16:16wurden eigentlich in irgendwelchem fachjuristischem Schrifttum o.ä. oder hier im Forum bislang die Ausführungen des VG Hamburg gewürdigt, welches den besoldungsrechtlichen Leitbildwechsel auf die Mehrverdienerfamilie grundsätzlich für verfassungsgemäß hält?

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001601938 (soll übrigens auch ein BDK-Musterverfahren sein)

Meines Wissens nicht. Dann wäre aber das fiktive Partnereinkommen wohl okay.

Game over also. So wirds dann sicher auch in der Popularklage entschieden werden...

Pumpkin76

Zitat von: Tota in Heute um 10:37Meines Wissens nicht. Dann wäre aber das fiktive Partnereinkommen wohl okay.

Game over also. So wirds dann sicher auch in der Popularklage entschieden werden...

Das sicherlich nicht, einem so hohen fiktiven Partnereinkommen steht das VG nicht positiv gegenüber und ganz besonders nicht ohne Korrekturinstrument.

simon1979

Zitat von: Skeptiker in Heute um 09:21Gehst du ernsthaft davon aus, dass das einen negativen Einfluss auf eventuelle Beförderungen haben wird? Hat hier irgendjemand so eine Erfahrung gemacht?
Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Ich lege seit Jahren Widerspruch ein. Arbeite als Kommunalbeamter im Landratsamt. Bin auf meiner Stelle durchbefördert bis A9, mehr geht nicht. Wurde immer pünktlich befördert, ohne Probleme

Allgäuer

Zitat von: simon1979 in Heute um 11:19Ich lege seit Jahren Widerspruch ein. Arbeite als Kommunalbeamter im Landratsamt. Bin auf meiner Stelle durchbefördert bis A9, mehr geht nicht. Wurde immer pünktlich befördert, ohne Probleme

Ich konnte sogar meine modQ machen... 8)

bodo

Zitat von: simon1979 in Heute um 11:19Ich lege seit Jahren Widerspruch ein. Arbeite als Kommunalbeamter im Landratsamt. Bin auf meiner Stelle durchbefördert bis A9, mehr geht nicht. Wurde immer pünktlich befördert, ohne Probleme
Widerspruch ist ja das eine - klagen das andere,..