Autor Thema: [RP] amtsangemessene Alimentation - Landesregierung scheut Urteil  (Read 18406 times)

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Geht das mit einer verfassungskonformen Besoldung zusammen?

"Liebe Kunden, Kasse Zwei eröffnet in Kürze. Legen Sie bereits jetzt ihre Ware aufs Kassenband" ... und so schreitet Jungspund Gregor Glücklich seitwärts kommend als erstes an die Kasse Zwei, während Walter Wachtmeister an Kasse Eins ihn ankeift: "Ich warte hier schon sieben Minuten in dieser Schlange. Stellen Sie sich gefälligst so hin, um die entsprechende Zeit ebenfalls abzubummeln."

LehrerinRLP

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Genau darauf zielte meine Frage ab. Alle, die vor dem 01.07.2024 in Stufe 4 waren, haben sich dies mit Erfahrung verdient, alle anderen bekommen eine Stufe, oder 2 Jahre in der entsprechenden "Erfahrungs"stufentabelle, geschenkt.
Das soll "amtsangemessen" sein? Was sagen die Verbände  und/oder Gerichte dazu? Gibt es aus anderen Ländern Präzedenzfälle?
[/quote]

Na, wir sind in RLP - nicht in Hessen oder NRW. Der DBB RLP lobt sich lieber selbst (vom besprochenen Thema weit und breit keine Stellungnahme): https://www.dbb-rlp.de
Die GdP RLP ist ziemlich gut was das Thema anbelangt: https://www.gdp.de/rheinland-pfalz/de/stories/2024/06/lff-hat-widersprueche-zur-alimentation-2023-beschieden

Präzedenzfälle gibt es nicht, dass es wüsste, allerdings kann man sich - wie so oft - in Hessen etwas abschauen: Die haben mal schnell 2 x 3 % für ALLE draufgesattelt und nicht die pfälzische Winzersolidarität beschworen!

stressinger

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Hast du auch eine Verjährungsverzichtserklärung vom Land verlangt?

Habe mittlerweile auch Klage eingereicht...
Ja, die habe ich.

LehrerinRLP

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Kurzer Nachtrag: Auch der DGB RLP/Saar hat sich im April zum Thema positioniert/geäußert: https://rheinland-pfalz-saarland.dgb.de/presse/++co++943ac714-fc90-11ee-9626-f7e0fffd9e88
Eigentlich irre, dass der DBB dazu nicht einmal eine Stellungnahme abgibt!

LehrerinRLP

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Man gibt sich betont bedeckt - auch bei der GdP RLP. Post vom 15.07.24 zum Treffen mit der Finanzministerin Ahnen, die auch nicht zum Thema zitiert wird über das allerdings gesprochen wurde: https://www.gdp.de/rheinland-pfalz/de/stories/2024/07/besuch-bei-doris-ahnen

Gleichzeitig zur verfassungswidrig zu niedrigen Alimentation versucht die Regierung die Rechtsstaatlichkeit zu loben: https://www.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-als-unsere-verfassung-sichert-das-grundgesetz-demokratie-und-rechtsstaat

Pfälzische Realsatire!?

LehrerinRLP

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Hier wurde eine interessante Anfrage an das Finanzministerium des Landes RLP gestellt, deren Weiterverfolgung interessant werden könnte: https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/

Es geht um die Vergleiche der Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in den Besoldungsgruppen A4 und A6, auf die auch das OVG Koblenz in seinen Stellungnahmen zu den Verfahren, die an das BVerfG weitergeleitet wurden, verwies.

AlxN

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Hier die Antwort des Finanzministeriums, wie erwartet:

Zitat
Sehr << Antragsteller:in >>

Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 20. August 2024 wird gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 sowie § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LTranspG abgelehnt, denn die konkrete Ausgestaltung der geschlossenen Vergleiche hat einerseits Auswirkungen auf eine ganze Reihe anhängiger, noch nicht abgeschlossener Gerichtsverfahren zur amtsangemessenen Alimentation in Rheinland-Pfalz und andererseits könnte auch eine anonymisierte Abschrift Rückschlüsse auf die höchstpersönlichen Verhältnisse der jeweils betroffenen Klägerseite ermöglichen. Darüber hinaus geht es um Belange des behördlichen Entscheidungsprozesses gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG, so dass im Wege einer Gesamtabwägung Ihr Informationsinteresse hier zurücksteht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Für die formgebundene, rechtsverbindliche elektronische Kommunikation hat die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz einen Zugang eröffnet, den Sie ebenfalls verwenden können, den Online-Dienst Virtuelle Poststelle (VPS). Bitte registrieren Sie sich hierfür vorab im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz (https://nutzerkonto.service.rlp.de/public/start.html?oe=00.00).
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen (§ 12 Abs. 4 LTranspG). Wir weisen darauf hin, dass die Anrufung keinen Einfluss auf die vorstehende Widerspruchsfrist hat. Die Adresse: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz.

Mit freundlichen Grüßen

summie99

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https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9696-18.pdf

Die Anfrage sollte explizit für 2024 nochmal gestellt werden ...

LehrerinRLP

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https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9696-18.pdf

Die Anfrage sollte explizit für 2024 nochmal gestellt werden ...

Interessant - Danke für den Link zum Dokument!

xap

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Hat es tatsächlich keine Zahlungen gegeben oder ist das gelogen? Weshalb wurden die Klagen dann zurückgezogen? Oder betrifft der neuere Sachverhalt (der in den News kommunizierten Vergleiche) nur das Jahr 2024?

LehrerinRLP

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Hat es tatsächlich keine Zahlungen gegeben oder ist das gelogen? Weshalb wurden die Klagen dann zurückgezogen? Oder betrifft der neuere Sachverhalt (der in den News kommunizierten Vergleiche) nur das Jahr 2024?

Auch wenn ich mit dem Vorgehen des Finanzministeriums bei dem Thema nicht einverstanden bin, kann ich mir kaum vorstellen, dass auf Anfragen im Landtag gelogen wird. Warum die Klagen zurückgezogen wurden, interessiert mich natürlich auch. Da müsste dann wohl eine Landtagsfraktion nochmal nachfragen ... !

Goldene Vier

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Hat es tatsächlich keine Zahlungen gegeben oder ist das gelogen? Weshalb wurden die Klagen dann zurückgezogen? Oder betrifft der neuere Sachverhalt (der in den News kommunizierten Vergleiche) nur das Jahr 2024?

Weil die Vergleiche offenbar die Stadt Koblenz betroffen haben… insoweit kann das Land mangels Kenntnissen in den Kommunen nicht für diese antworten

LehrerinRLP

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Auch bei der nächsten Ausschusssitzung steht das Thema (natürlich, wie könnte es anders ein) nicht auf der Tagesordnung: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/haushaltsa-e-54-18.pdf