Ich habe keine Bedenken, wenn ein Außendienstmitarbeiter seine Pause grundsätzlich außerhalb der Betriebsstätte verbringen muss. Voraussetzung ist freilich, dass die Pause in vergleichbarer Qualität, wie innerhalb der Betriebsstätte, verbracht werden kann. Hier würde ich behelfsmäßig die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und allgemein die Regelungen zum Gesundheitsschutz heranziehen.
Ich denke hier im Wesentlichen an Wärme / Kälte und Lärm. Den Motor während der Pause zum Heizen oder Kühlen laufen zu lassen, würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Das wäre also keine Lösung.
Bei Rückkehr in die Betriebsstätte geht freilich die abzugsfähige Steuerpauschale verloren. Da kommen pro Jahr schonmal ~1.000 € mehr Steuern bzw. weniger Nettolohn raus (E5, Stufe 3, Steuerklasse I). Freilich profitiert man von einer geringeren Steuerlast nur, wenn überhaupt eine Steuererklärung mit Angabe entsprechender Pauschalen abgegeben wird.