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Neue Stellenbewertung & Rückgruppierung
Organisator:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 12.08.2024 08:53 ---...
--- End quote ---
Danke!
katharinakarenina:
Guten Morgen und danke!!
Ich schaue mir das nachher mal in Ruhe an und sollte ich weitere Fragen haben, komme ich gerne auf euch zu. Aber sehr gerne noch weitere Meinungen!!
Und sorry ich meinte natürlich die ganze Zeit "Tätigkeit" und nicht "Stelle".
Naja, das Ganze ist doch recht verwirrend für mich und ich wurstel mich so langsam durch.
LG!
katharinakarenina:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.08.2024 09:09 ---
--- Zitat von: clarion am 12.08.2024 06:50 ---Hallo,
der Arbeitgeber müsste eine Änderungskündigung aussprechen, wenn ihr nicht freiwillig zustimmt. Ob er das überhaupt wagt, bliebe abzuwarten. Manchmal sind solche Gerüchte auch einfach hohles Geschwätz von Leuten, die zu viel Zeit haben.
--- End quote ---
Nicht bei einer Korrektur seiner Rechtsmeinung.
Es sieht natürlich anders aus, wenn man einen AV hat, in dem einem zugesichert wird, dass man Tätigkeiten übertragen bekommt die zur Eingruppierung X führen.
--- End quote ---
Hallo MoinMoin, was meinst du damit? :)
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: katharinakarenina am 12.08.2024 10:31 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.08.2024 09:09 ---
--- Zitat von: clarion am 12.08.2024 06:50 ---Hallo,
der Arbeitgeber müsste eine Änderungskündigung aussprechen, wenn ihr nicht freiwillig zustimmt. Ob er das überhaupt wagt, bliebe abzuwarten. Manchmal sind solche Gerüchte auch einfach hohles Geschwätz von Leuten, die zu viel Zeit haben.
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Nicht bei einer Korrektur seiner Rechtsmeinung.
Es sieht natürlich anders aus, wenn man einen AV hat, in dem einem zugesichert wird, dass man Tätigkeiten übertragen bekommt die zur Eingruppierung X führen.
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Hallo MoinMoin, was meinst du damit? :)
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Kurz zusammengefasst:
Änderungskündigung: AG kommt heute auf die Idee, dir niedrigere Tätigkeiten zu übertragen und dir dafür niedrigeres Entgelt zu zahlen - du musst dieser Änderung jedoch (am Ende) zustimmen (z.B. durch einvernehmliche Vertragsänderung), selbst beim Ausspruch Änderungskündigung geht dies nicht ohne Deine Zustimmung (bei Nichtzustimmung Deinerseits endet dann aber das Arbeitsverhältnis).
korrigierende Rückgruppierung: AG hat sich geirrt, da er dachte, die dir übertragenen Tätigkeiten entsprechen einer höherer EG-Gruppe, bemerkt seinen Fehler und korrigiert ihn für die Zukunft. Die übertragenen Tätigkeiten ändern sich jedoch nicht (weder für die Vergangenheit, noch für die Zukunft). Eine Änderungskündigung muss er nicht aussprechen, d.h. er braucht Deine Zustimmung nicht. Er korrigiert seinen Fehler für die Zukunft, in dem er Dir das niedrigere Entgelt zahlt, was seiner Meinung nach der richtigen Eingruppierung entspricht.
Eine korrigierende Rückgruppierung wäre jedoch nicht möglich, wenn es eine bewusste Entscheidung bei Vertragsunterzeichnung gewesen wäre, die ein höheres Entgelt zu zahlen, als das, was tariflich möglich (gewesen) ist. D.h. er hätte in den Vertrag eine entsprechende Klausel aufnehmen müssen. Diese Klausel könnte er auch nur mit einer Änderungskündigung (s.o.) oder Vertragsänderung beseitigen - also nur mit Deiner Zustimmung. (Das hier dargestellte wird aber eher die Ausnahme sein, als die Regel, da in der Regel die Eingruppierung nur "deklaratorisch" im AV aufgenommen wird, d.h. der AG gibt seine Rechtsmeinung wieder und sichert dir keine "Übertarifliche" Bezahlung zu).
MoinMoin:
Muss ja nicht "ein höheres Entgelt zu zahlen, als das, was tariflich möglich (gewesen) ist" sein.
Es kann auch einfach die Vertragliche Zusicherung sein, dass du Tätigkeiten übertragen bekommst, die mindestens einer bestimmten EG entsprechen.
Das wäre dann nicht übertariflich.
Und auch bei einer Änderung bei höherwertige Tätigkeiten müssen beide zustimmen.
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