Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch / Übertragung Urlaub vom alten auf den neuen Arbeitgeber
Organisator:
--- Zitat von: Marina am 20.08.2024 08:50 ---Also muss mir der alte AG den Urlaub ausbezahlen und beim neuen gibt's 4/12 vom normalen Jahresurlaub für das restliche Jahr?
--- End quote ---
Ja. So wie in meinem ersten Post geschrieben.
Gewerbler:
--- Zitat von: Marina am 20.08.2024 09:11 ---Ok. Aber dann hätte ich ja für dieses Jahr den ganzen Jahresurlaub vom alten AG plus die 10 Tage vom neuen AG?
Mein jetziger AG meint, der neue AG muss den Urlaub übernehmen. Aber wie hier schon geschrieben wurde - wieso soll der mir 14 Tage Urlaub gewähren, wenn ich da nur 10 bekommen würde...
Im Netz hab ich nicht wirklich was Hilfreiches gefunden. Außer, dass die Differenz Urlaubsanspruch alter AG abzgl. Urlaubsanspruch neuer AG = Differenz vom alten AG ausbezahlt werden muss/soll/kann.
--- End quote ---
Na das ist doch jetzt eine ganz andere Situation. Du hast natürlich beim alten AG auch nur Anspruch auf 8/12 von deinem Jahresurlaub... Dann bleiben ja evtl. gar keine 14 Tage übrig.
Manchmal verlangt der neue AG eine Bescheinigung vom alten, wie viel Urlaub bereits gewährt wurde.
Marina:
Aber ich bin länger als 6 Monate dort beschäftigt und scheide erst Ende August aus. Also ist doch der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.
Organisator:
--- Zitat von: Marina am 20.08.2024 09:21 ---Aber ich bin länger als 6 Monate dort beschäftigt und scheide erst Ende August aus. Also ist doch der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entstanden.
--- End quote ---
Woraus ergibt sich diese Schlussfolgerung?
Marina:
Aus dem Gesetz?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version