Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
MoinMoin:
Der AG kann die Form der Mitteilung nicht bestimmen, da sie nicht gesetzlich vorgegeben ist.
Man muss nicht vor Arbeitsbeginn, sondern "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Soweit die gesetzliche Grundlage.
Wenn man also per Email, Brief oder Fax oder berittenen Boten seine Mitteilung gemacht hat, dann kann der AG dir keinen Urlaub abziehen (das darf er sowieso nicht einfach so, er könnte maximal dir Fehlstunden aufschreiben oder für den Tag das Entgelt kürzen, behaupte ich mal), sofern du nachweisen kannst, dass du dein AU unverzüglich mitgeteilt hast.
Denn die Darlegungs- und Beweislast für die Übermittlung der Krankmeldung trägt der Arbeitnehmer.
Wenn man es per email gemacht hat, dann hat man unter Umständen das Problem eben nachzuweisen, dass es unverzüglich beim AG angekommen ist, ob da der Nachweis des Einganges in dem Postfach des AGs reicht, möge dann das Gericht entscheiden (hat da jemand Infos zu??)
Susa:
Würde ich ja gerne wissen, wo das steht. Das passiert hier regelmäßig mehreren Bediensteten.
Genauso wenn sie im Urlaub sind. Reichen Sie ab Tag 1 eine AU ein wird der Urlaub aber nicht gut geschrieben, da sie sich telefonisch nicht gemeldet haben.
Ich bezweifel auch das das rechtens ist, da ja meine Arbeitskraft sowieso nicht zur Verfügung stehen muss oder eingeplant ist.
Aber der Personalrat zieht da mit.
Was mir aber auch schon passiert ist...ich melde mich krank morgens und die Zuständige hat vergessen das ich angerufen habe und somit galt das erstmal als nicht gemeldet. Ich konnte dann nur darlegen, das ich ein Anrufprotokoll habe. Dann ist doch eine Lesebestätigung per Mail doch sicherer oder nicht?
McOldie:
Wegen der Auswirkungen auf den Betriebsablauf habe der Arbeitgeber in aller Regel ein größeres Interesse an einer schnellen Unterrichtung über die Arbeitsunfähigkeit als an einem ärztlichen Nachweis. Es werde daher zu Recht verlangt, es müsse sichergestellt sein, dass der Arbeitgeber jedenfalls am ersten Tag unterrichtet werde, und zwar durch Zugang der Anzeige, sodass das bloße Absenden einer Erklärung nicht genügt.
Die briefliche Mitteilung ist nicht ausreichend, weil es zu lange dauert, bis die Information bei dem AG ankommt! Gefordert ist vielmehr eine sofortige mündliche, telefonische, gegebenenfalls per Fax, SMS oder E-Mail zugesandte Nachricht, die auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen kann. Der Arbeitgeber kann die Form der Anzeigepflicht vorgeben. Dies muss dann durch die zuständige Stelle beim Arbeitgeber vorgegeben werden. Möglicherweise unterliegt eine derartige Anweisung dem Beteiligungsrecht des Personalrates. Wenn es nur der unmittelbare Vorgesetzte verlangt, dürfte eine derartige Anweisung nicht zulässig sein.
Ist nichts vorgegeben, kann sie in jeder Form erfüllt werden.
Alien1973:
Deswegen gehören Krankmeldungen per Telefon in ein Sekretariat und nicht direkt zum Chef. Bei uns sind da in der Regel zwei Damen, die sich gegenseitig vertreten. Also eine ist zu 99% immer da und erreichbar, damit hat es sich mit den 2 Stunden am Telefon sitzen und versuchen den Chef zu erreichen.
Wenn man den Damen dann nicht traut, dass sie die telefonische Info (das man Krank ist) ins System eingeben, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Denn "vergessen" wird sowas ja wohl kaum. Zusätzlich wird von den Damen die Amtsleitung informiert, also weis auch der direkte Vorgesetzte Bescheid.
Wenn das nicht reicht und die deutsche Paranoia mal wieder um sich greift und jedes und alles felsenfest nachweisbar sein soll/muss/darf....dann sollte man sich überlegen den AG zu wechseln. Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...
DerLustigeOpa:
--- Zitat von: Alien1973 am 05.09.2024 12:49 ---Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...
--- End quote ---
Da bin ich bei dir.
Wenn man sich manche Schilderungen hier durchliest, z. B. von Susa, reibt man sich aber die Augen.
Immerhin weiß man es dann einmal mehr zu schätzen, bei einem normalen und anständigen AG im öD zu sein und nicht bei einem diesen verhaltensauffälligen, die es scheinbar im öD regelmäßig gibt.
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