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Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.

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MoinMoin:

--- Zitat von: Susa am 05.09.2024 11:53 ---Würde ich ja gerne wissen, wo das steht. Das passiert hier regelmäßig mehreren Bediensteten.

--- End quote ---
Es steht im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Wer es mit sich machen lässt, hat selber schuld.

--- Zitat ---Genauso wenn sie im Urlaub sind. Reichen Sie ab Tag 1 eine AU ein wird der Urlaub aber nicht gut geschrieben, da sie sich telefonisch nicht gemeldet haben.

--- End quote ---
Du meinst die AN melden sich im Urlaub nicht AU reichen dann aber nach dem Urlaub eine AU-Bescheinigung des Arzes nach?
Auch wenn man im Urlaub ist gilt:
1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
bzw.
(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

Tja, mal sehen was im §9 des BUrlG steht.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Aber wer es mit sich machen lässt.

--- Zitat ---Ich bezweifel auch das das rechtens ist, da ja meine Arbeitskraft sowieso nicht zur Verfügung stehen muss oder eingeplant ist.
Aber der Personalrat zieht da mit.

Was mir aber auch schon passiert ist...ich melde mich krank morgens und die Zuständige hat vergessen das ich angerufen habe und somit galt das erstmal als nicht gemeldet. Ich konnte dann nur darlegen, das ich ein Anrufprotokoll habe. Dann ist doch eine Lesebestätigung per Mail doch sicherer oder nicht?

--- End quote ---
die Darlegungs- und Beweislast für die Übermittlung der Krankmeldung trägt der Arbeitnehmer.
Was dafür ausreicht kann dir nur der Richter sagen.

Susa:
Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.


Ruft man nicht an, bekommt man nix gut geschrieben. Mail zählt nicht, da es nur telefonisch erlaubt ist.
Aber da ich doch Urlaub habe wird meine Arbeitskraft doch sowieso nicht benötigt oder sonst wie eingeplant. Da muss es doch unwichtig sein ob ich anrufe oder direkt eine AU einreiche für die 2 Tage z.B.

KlammeKassen:

--- Zitat von: Alien1973 am 05.09.2024 12:49 ---Deswegen gehören Krankmeldungen per Telefon in ein Sekretariat und nicht direkt zum Chef. Bei uns sind da in der Regel zwei Damen, die sich gegenseitig vertreten. Also eine ist zu 99% immer da und erreichbar, damit hat es sich mit den 2 Stunden am Telefon sitzen und versuchen den Chef zu erreichen.

Wenn man den Damen dann nicht traut, dass sie die telefonische Info (das man Krank ist) ins System eingeben, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Denn "vergessen" wird sowas ja wohl kaum. Zusätzlich wird von den Damen die Amtsleitung informiert, also weis auch der direkte Vorgesetzte Bescheid.

Wenn das nicht reicht und die deutsche Paranoia mal wieder um sich greift und jedes und alles felsenfest nachweisbar sein soll/muss/darf....dann sollte man sich überlegen den AG zu wechseln. Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...

--- End quote ---

So ein Sekretariat besitzen wir nicht mal.... wir sollen uns auch beim Vorgesetzten abmelden. Es gibt im Winter so Tage, da wacht man nachts schon mit Halsschmerzen auf und weiß, was kommt (Erkältung bzw. Corona), dann habe ich auch direkt mit dem Handy morgens per Email um 6.00 Uhr oder so (als ich gerade wach war) eine Email mit Krankmeldung versendet.
Da mein unmittelbarer VG immer den Gleitzeitrahmen voll ausschöpft und erst zur letztmöglichen Minute beginnt, müsste ich mir dann noch einen Wecker stellen, stattdessen ist schlafen in so einer Situation meiner Meinung nach sinnvoller.

Deshalb schicke ich dann auch immer direkt eine Email und setze den Stellvertreter als Sicherheit auch noch mit in den CC.

Wenn ich dann genaueres weiß (weil ich beim Arzt war oder ähnliches), rufe ich danach nochmal durch; falls gerade nicht erreichbar, zweite Mail.

Wenn es eh nur für einen Tag ist (Durchfall, Verdauungsprobleme, Übelkeit, heftige Kopfschmerzen oder so) schreibe ich direkt "wahrscheinlich nur für heute, ggf. noch morgen"

Die Zeit, die ohne Attest möglich ist (3 Kalendertage) können unsere Vorgesetzten auch direkt in das System bei uns eintragen; ab Attestzeit geben sie es selbst nur an die Personalabteilung weiter.

McOldie:

--- Zitat von: Susa am 05.09.2024 13:52 ---Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.



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Dann wehr dich gegen diese Praxis

MoinMoin:

--- Zitat von: Susa am 05.09.2024 13:52 ---Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.


Ruft man nicht an, bekommt man nix gut geschrieben. Mail zählt nicht, da es nur telefonisch erlaubt ist.
Aber da ich doch Urlaub habe wird meine Arbeitskraft doch sowieso nicht benötigt oder sonst wie eingeplant. Da muss es doch unwichtig sein ob ich anrufe oder direkt eine AU einreiche für die 2 Tage z.B.

--- End quote ---
Da du nicht unverzüglich deine Krankheit gemeldet hat, ist es unter Umständen formal korrekt, denn du bist deiner Verpflichtung nach dem Entgfortzahlungsgestz nicht nachgekommen.
Ob da das BUrlG das übertüncht, kannst du jederzeit von einem Gericht prüfen lassen.
Wenn die Au ab Donnerstag ausgestellt ist, dürften die Chancen gross sein, das der Urlaub gutgeschrieben werden muss.

Und ob dir vorgeschrieben werden kann, wie du dich zu melden hast, kann auch überprüft werden.

Also wehre dich

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