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Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.

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UNameIT:

--- Zitat von: Susa am 05.09.2024 13:52 ---Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.


Ruft man nicht an, bekommt man nix gut geschrieben. Mail zählt nicht, da es nur telefonisch erlaubt ist.
Aber da ich doch Urlaub habe wird meine Arbeitskraft doch sowieso nicht benötigt oder sonst wie eingeplant. Da muss es doch unwichtig sein ob ich anrufe oder direkt eine AU einreiche für die 2 Tage z.B.

--- End quote ---


Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....

NelsonMuntz:

--- Zitat von: UNameIT am 06.09.2024 08:50 ---Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....

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Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?

Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?

UNameIT:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 09:24 ---
--- Zitat von: UNameIT am 06.09.2024 08:50 ---Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....

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Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?

Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?

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Kommt drauf an - bei einem Autounfall kann sogar selbstverschuldete Krankheit der Fall sein . Da gibt es dann gar keine Urlaubstage zurück......

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 09:24 ---
--- Zitat von: UNameIT am 06.09.2024 08:50 ---Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....

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Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?

Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?

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unverzüglich heißt eben unverzüglich, also so schnell es geht und wenn du nach einer Woche aus dem Koma aufwachst und dich dann meldest ist es eben auch unverzüglich

MoinMoin:

--- Zitat von: UNameIT am 06.09.2024 10:18 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 06.09.2024 09:24 ---
--- Zitat von: UNameIT am 06.09.2024 08:50 ---Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....

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Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?

Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?

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Kommt drauf an - bei einem Autounfall kann sogar selbstverschuldete Krankheit der Fall sein . Da gibt es dann gar keine Urlaubstage zurück......

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wo steht das?
im BUrlG §9 steht es klipp und klar, dass die mit einer AUB nachgewiesene Urlaubstage gut geschrieben werden müssen!
Und der AG muss für diese Krankheitstage, für die er eine gesetzliche Pflicht der Entgeltfortzahlung hat auch entlohnen.
Ob er hinterher den dadurch entstanden Schaden beim AN einklagt, steht dem nicht entgegen.

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