Hallo,
ich bin auch über die Öffnungsaktion versichert.
Was bedeutet "nur" den beihilfekonformen Tarif? Ich habe z. B. auch das Einbettzimmer versichert, jedoch kein Krankenhaustagegeld. Aber wsl. braucht man das eh nicht unbedingt. Habe zwar mal angefragt, aber das müsste ich jetzt extra beantragen mit aktuellen Angaben zum Gesundheitsstand.
Hat denn einer ohne Öffnungsaktion andere Leistungsbausteine? Habe gelesen bei manchen Versicherungen bekommt man auch die Eigenanteile der Beihilfe erstattet (z. B. Abzug Rezeptgebühr, Abzug Inanspruchnahme Wahlleistung). Das bieten aber nicht alle Versicherer an, oder?
Gruß
King
Das bedeutet, dass dir nur die Tarife angeboten werden (müssen?), die deinen Beihilfeanspruch auf 100 % ergänzen (i.d.r. also 50 % Beihilfe, 50 % PKV bzw. 70/30). Alle weiteren Tarifbausteine ("Beihilfeergänzung", d.h. Tarife die Leistungsausschlüsse oder -kürzungen bei der Beihilfe auffangen) stehen dir eigentlich nicht zur Verfügung. Kann natürlich sein, dass eine Versicherung es trotzdem anbietet - habe ich bei meiner ehrlich gesagt nicht gefragt.
Beispiel: Soweit ich weiß, zahlt das Saarland keine Beihilfe für Wahlleistungen im Krankenhaus. Diesen Baustein müsste ich in der PKV also zu 100 % absichern. Das würde - nach meinem Verständnis - nicht über die Öffnungsaktion gehen oder zumindest kein Anspruch darauf bestehen.
Edit: Ich zitiere mal aus der Broschüre:
https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf"Werden durch die jeweilige Beihilfestelle auch Kosten für Wahlleistungen – wie zum Beispiel Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung – erstattet, so sind diese Wahlleistungen auch Bestandteil des Versicherungsschutzes. Umfasst jedoch die Beihilfe nur die allgemeinen Krankenhausleistungen ohne diese
Wahlleistungen, so beziehen sich auch die Öffnungsaktionen auf einen Versicherungsschutz ohne Wahlleistungen.
[...]
Unabhängig von den Öffnungsaktionen haben die Beihilfeberechtigten und ihre Angehörigen die Möglichkeit, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Ein solcher Tarif bietet Versicherungsschutz für Leistungen, die nicht von der Beihilfe erstattet werden, so zum Beispiel für zusätzliche Wahlleistungen oder verbesserten Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen. Die Öffnungsaktionen gelten für Beihilfeergänzungstarife allerdings nicht."
Also es ist nicht ausgeschlossen, dass man bessere/weitere Tarife bekommt, aber Anspruch hat man nicht.