Danke für Eure Antworten.
Ich war gestern nochmal dort und es hieß ich würde in EG10 Stufe 2 Starten.
Da weise sie darauf hin, dass du der Meinung bist das du einschlägige Berufserfahrung von mehr als einem Jahr hast und somit die Stufe 3 korrekt wäre.
Sofern sie dir nur förderliche Zeiten anerkennen wollen, könntest du natürlich (auch im Nachgang) dieses gerichtlich überprüfen lassen, ob du eB hast.
Wenn sie also dir , via förderliche Zeiten, nur 1 Jahr anerkennen wollen, dann kannst du sie darauf hinweisen, dass du 11 Jahre förderliche Zeiten hast und du damit nicht einverstanden bist, dass sie davon nur 1 Jahr anerkennen, du aber ihnen entgegen kommst und für Stufe 3 (und nicht Stufe 5 was möglich wäre) kommen würdest.
Das ist jetzt allerdings weniger als ich an Gehalt in meiner Bewerbung gefordert habe. Und fast genauso viel wie ich jetzt in meinem aktuellen Job habe.
Stufe 3 wiederrum wäre arg darüber.
Sie meinte gestern zudem, ich wäre ja „Branchenfremd“. Was in meinen Augen nicht korrekt ist, schließlich arbeite ich seit 8 Jahren in genau so einer Position, habe fast die gleichen Aufgaben nur eben für ein anderes Produkt/Anderer Fachbereich. Der neue Beruf wäre zudem ein Tick technischer.
Ich weis aktuell nicht ob die mich untererschätzen oder ich die :-D
Sie erkennen förderliche Zeiten an, also können sie auch mehr förderliche Zeiten als nur 1 Jahr anerkennen!
Gibt es da im TvÖD irgendwie noch Verhandlungsspielraum das ich sage ich will zB nach einem Jahr schon in die Stufe 3 oder irgendwas anderes zum aushandeln damit ich zumindest nicht weniger Geld bekomme als gefordert?
Nein, das ist tariflich nicht möglich, dass man dir nach einem Jahr in Stufe 2 in die Stufe 3 anhebt.
Also du musst jetzt darauf beharren und die 3 einfordern oder den sauren Apfel nehmen.
bzw. auf einen gerichtliche Feststellung hoffen, die da besagt, dass du ein Anrecht auf die Stufe 3 hast, da du eB hast.
Man soll ja idR auch nicht das erste "Angebot" annehmen, Aber ist das im ÖD auch so oder nur in der freien Wirtschaft?
Der einzige Unterschied ist, dass im öD die Rahmenbedingungen in denen Verhandelt werden kann enger sind.