Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I

Begonnen von E15TVL, 09.10.2024 18:47

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KurzeFrage

Man kann nur hoffen, dass die Arbeitgeberseite sich durchsetzt bei der Verteilung der Entgelterhöhung.
Die haben immerhin verstanden, dass die oberen EGs mehr Geld brauchen - wenngleich die ins Spiel gebrachten 2% natürlich lächerlich sind.

https://www.vka.de/pressemitteilungen/2024-10-09-vka-gewerkschaften-gefaehrden-mit-ihren-ueberzogenen-forderungen-die-handlungsfaehigkeit-der-kommunen-2475

Hier stellt sich mir allerdings die Frage: Ab welcher EG fangen denn die ,,oberen" EGs an? Ab EG10/11 oder erst ab EG13?

BAT

Die Grenze liegt im TVÖD öfters eher bei Stufe und JSZ als bei der Entgeltgruppe ;)

Tarifgeist

Zitat von: KurzeFrage in 11.10.2024 17:20
Man kann nur hoffen, dass die Arbeitgeberseite sich durchsetzt bei der Verteilung der Entgelterhöhung.
Die haben immerhin verstanden, dass die oberen EGs mehr Geld brauchen - wenngleich die ins Spiel gebrachten 2% natürlich lächerlich sind.

https://www.vka.de/pressemitteilungen/2024-10-09-vka-gewerkschaften-gefaehrden-mit-ihren-ueberzogenen-forderungen-die-handlungsfaehigkeit-der-kommunen-2475

Hier stellt sich mir allerdings die Frage: Ab welcher EG fangen denn die ,,oberen" EGs an? Ab EG10/11 oder erst ab EG13?

Für mein dafürhalten sollte dies ab der E9b der Fall sein, aber eventuell sieht Karin ja ausschließlich die überschaubare Anzahl der 15er am Hungertuch nagen ;D

Was mich aber viel mehr verwundert:
Zum einen fordert Karin sachliche und faire Argumentation, behauptet aber im Halbsatz zuvor bereits bei der letzten Tarifrunde "ans Limit gegangen zu sein" - Das glaube ich ihr bei dem Abschluss von im Schnitt 11,2%, sehe aber auch, dass dann das erste Angebot von 5% und 27 Monaten alles andere als Limit gewesen sein muss....demnach Versuch des übertölpelns

Oikos

Zitat von: Tarifgeist in 11.10.2024 12:25
Zitat von: SamFisher in 11.10.2024 12:14
Zitat von: Tarifgeist in 11.10.2024 12:00Ich habe auch meine
Die sehen einfach, dass sie beispielsweise 2,5 Stellen besetzen müssen und wenn jetzt z.B. 20 Bestandsmitarbeiter jeweils auf 40h gingen, dann müssten halt nur noch 2 Stellen besetzt werden, unabhängig ob die jetzt alle länger frühstücken oder nicht....

Weil sie leider nicht verstanden haben, dass die Leitungsfähigkeit von Menschen nicht 1:1 mit der Stundenanzahl skaliert.

Aber dann wunder man sich, warum der Krankenstand so hoch ist.
Der Staat ist und bleibt halt ein lausiger Unternehmer.
Den Leuten jedoch die Option auf mehr Geld zu bieten (für wahrscheinlich sowieso schon anfallende Stunden) halte ich für eine super Lösung. Gerade auch weil es ja freiwillig ist

Ich fände eine freiwillige Stundenaufstockung "Vollzeit +" auch sehr gut, würde es aber auch nach oben hin bis 48 Stunden/W. öffnen.
Ganz optimal wäre es in der heutigen Zeit, wenn vom Staat diese Zusatzstunden auch gewürdigt werden, z. B. dadurch, dass hierfür keine Steuerprogression mehr gilt oder sogar eine fixe Pauschalversteuerung (z. B. 25 %) gelten würde.

Ich glaube allerdings weder an das eine noch an das andere...

KlammeKassen

Zitat von: BAT in 11.10.2024 16:01
Zitat von: monkey in 11.10.2024 15:37

Ich bin selber freiwillig auf 80%, netto ist der Unterschied gar nicht groß, aber bei mir der Schichtplan absolut entzerrt. Ganz anderes Leben. Ab Montag habe ich z.B. einfach mal 12 Tage am Stück frei, ohne Frei-Wünsche, ohne Überstundenabbau, ohne Urlaub. Dafür muss ich jetzt aber am Wochenende ran.

Da ist natürlich vieles an subjektiven Gründen dabei, geschenkt. Kann man ewig diskutieren, bei mir war es seinerzeit die Steuer- und Abgabenlast.

Objektiv finde ich es viel wichtiger, in Bezug auf die Arbeitszeit einen attraktiven und modernen Tarifvertrag auf die Füsse zu stellen.

ja natürlich habt ihr da Recht; in der Pflege bekommst du durch die Zulagen ja auch noch etwas mehr netto (Zuschläge Wochenende und Nacht), als Berufsanfänger (das ist dann ja auch Stufe 1 i.d.R. wäre das meiner Meinung nach finanziell aber schwierig), hier ging es ja glaube ich um diese Gruppe.

Einig sind wir uns aber glaube ich, dass die Abgaben einfach zu hoch sind...... und leider, da muss man ehrlich sein, werden sie noch weiter steigen - ab 1.1. ja direkt KV und PV, die RV wird spätestens 2027 oder 2028 auch nachziehen

KlammeKassen

Zitat von: KurzeFrage in 11.10.2024 17:20
Man kann nur hoffen, dass die Arbeitgeberseite sich durchsetzt bei der Verteilung der Entgelterhöhung.
Die haben immerhin verstanden, dass die oberen EGs mehr Geld brauchen - wenngleich die ins Spiel gebrachten 2% natürlich lächerlich sind.

https://www.vka.de/pressemitteilungen/2024-10-09-vka-gewerkschaften-gefaehrden-mit-ihren-ueberzogenen-forderungen-die-handlungsfaehigkeit-der-kommunen-2475

Hier stellt sich mir allerdings die Frage: Ab welcher EG fangen denn die ,,oberen" EGs an? Ab EG10/11 oder erst ab EG13?

Normalerweise ist damit ab EG9b gemeint, da du ab da in der Regel (ja, es gibt Ausnahmen z. B. als "sonstiger Beschäftgter"; aber im Normalfall ist es so) eine höhere Qualifikation für die Ausübung benötigst;
Bis einschließlich EG9a kannst du die Tätigkeiten problemlos als "normaler" Verwaltunsgfachangestellter übernehmen und wirst auch als solcher dafür eingestellt.

Regelfall:
Ab EG9b Bachelor
Ab EG12 Master (oder 2. Staatsexamen bei Medizin, Jura)
Oder "sonstiger Beschäftigter", was aber oft kaum leistbar ist
Oder manchmal auch durch spezielle Tätigkeitsmerkmale oder Connections zum BGM oder so....

Da sich im öffentlichen Dienst aufgrund des "schwierigen Gehalts" weder Bachelor- noch Masterabsolventen bewerben, fängt ab EG9b die Gruppe an, die die VKA primär bevorzugen möchte. Im kommunalen Bereich sind auch zwischen EG9b und EG12 deutlich mehr Stellen angesiedelt als ab EG13 aufwärts.
EG13 aufwärts ist für die VKA daher eher die "Kirsche auf der Sahnetorte", ab EG9b aufwärts ist alles relevant

KlammeKassen

Zitat von: Oikos in 11.10.2024 19:12
Zitat von: Tarifgeist in 11.10.2024 12:25
Zitat von: SamFisher in 11.10.2024 12:14
Zitat von: Tarifgeist in 11.10.2024 12:00Ich habe auch meine
Die sehen einfach, dass sie beispielsweise 2,5 Stellen besetzen müssen und wenn jetzt z.B. 20 Bestandsmitarbeiter jeweils auf 40h gingen, dann müssten halt nur noch 2 Stellen besetzt werden, unabhängig ob die jetzt alle länger frühstücken oder nicht....

Weil sie leider nicht verstanden haben, dass die Leitungsfähigkeit von Menschen nicht 1:1 mit der Stundenanzahl skaliert.

Aber dann wunder man sich, warum der Krankenstand so hoch ist.
Der Staat ist und bleibt halt ein lausiger Unternehmer.
Den Leuten jedoch die Option auf mehr Geld zu bieten (für wahrscheinlich sowieso schon anfallende Stunden) halte ich für eine super Lösung. Gerade auch weil es ja freiwillig ist

Ich fände eine freiwillige Stundenaufstockung "Vollzeit +" auch sehr gut, würde es aber auch nach oben hin bis 48 Stunden/W. öffnen.
Ganz optimal wäre es in der heutigen Zeit, wenn vom Staat diese Zusatzstunden auch gewürdigt werden, z. B. dadurch, dass hierfür keine Steuerprogression mehr gilt oder sogar eine fixe Pauschalversteuerung (z. B. 25 %) gelten würde.

Ich glaube allerdings weder an das eine noch an das andere...

Das ist das, was eigentlich mit Lindners Reform kommen soll.......... Frage ist nur, ob das (noch) kommen wird.... die können sich ja auf gar nichts mehr einigen in der Koalition

Aber Hauptsache die KK und PV werden ab 1.1. erstmal wieder schön teurer

Tarifgeist

Zitat von: KlammeKassen in 11.10.2024 19:41
Zitat von: KurzeFrage in 11.10.2024 17:20
Man kann nur hoffen, dass die Arbeitgeberseite sich durchsetzt bei der Verteilung der Entgelterhöhung.
Die haben immerhin verstanden, dass die oberen EGs mehr Geld brauchen - wenngleich die ins Spiel gebrachten 2% natürlich lächerlich sind.

https://www.vka.de/pressemitteilungen/2024-10-09-vka-gewerkschaften-gefaehrden-mit-ihren-ueberzogenen-forderungen-die-handlungsfaehigkeit-der-kommunen-2475

Hier stellt sich mir allerdings die Frage: Ab welcher EG fangen denn die ,,oberen" EGs an? Ab EG10/11 oder erst ab EG13?

Normalerweise ist damit ab EG9b gemeint, da du ab da in der Regel (ja, es gibt Ausnahmen z. B. als "sonstiger Beschäftgter"; aber im Normalfall ist es so) eine höhere Qualifikation für die Ausübung benötigst;
Bis einschließlich EG9a kannst du die Tätigkeiten problemlos als "normaler" Verwaltunsgfachangestellter übernehmen und wirst auch als solcher dafür eingestellt.

Regelfall:
Ab EG9b Bachelor
Ab EG12 Master (oder 2. Staatsexamen bei Medizin, Jura)
Oder "sonstiger Beschäftigter", was aber oft kaum leistbar ist
Oder manchmal auch durch spezielle Tätigkeitsmerkmale oder Connections zum BGM oder so....

Da sich im öffentlichen Dienst aufgrund des "schwierigen Gehalts" weder Bachelor- noch Masterabsolventen bewerben, fängt ab EG9b die Gruppe an, die die VKA primär bevorzugen möchte. Im kommunalen Bereich sind auch zwischen EG9b und EG12 deutlich mehr Stellen angesiedelt als ab EG13 aufwärts.
EG13 aufwärts ist für die VKA daher eher die "Kirsche auf der Sahnetorte", ab EG9b aufwärts ist alles relevant

Ich glaube mit dem Bachelor ist bis EG12 alles möglich. Ab E13 ist l, wenn ich mich nicht irre ein wissenschaftliches Hochschulstudium notwendig also Master oder äquivalent

monkey

Zitat von: KlammeKassen in 11.10.2024 19:35

ja natürlich habt ihr da Recht; in der Pflege bekommst du durch die Zulagen ja auch noch etwas mehr netto (Zuschläge Wochenende und Nacht), als Berufsanfänger (das ist dann ja auch Stufe 1 i.d.R. wäre das meiner Meinung nach finanziell aber schwierig), hier ging es ja glaube ich um diese Gruppe.

Offiziell gibt es in der P-Tabelle bei P7 (Eingruppierung für examinierte Pfleger) gar keine keine Stufe 1. ;) Natürlich macht macht es dann Stufe 2 zur "Anfängerstufe".

Kubus

Zitat von: Tarifgeist in 11.10.2024 20:06
Zitat von: KlammeKassen in 11.10.2024 19:41
Zitat von: KurzeFrage in 11.10.2024 17:20
Man kann nur hoffen, dass die Arbeitgeberseite sich durchsetzt bei der Verteilung der Entgelterhöhung.
Die haben immerhin verstanden, dass die oberen EGs mehr Geld brauchen - wenngleich die ins Spiel gebrachten 2% natürlich lächerlich sind.

https://www.vka.de/pressemitteilungen/2024-10-09-vka-gewerkschaften-gefaehrden-mit-ihren-ueberzogenen-forderungen-die-handlungsfaehigkeit-der-kommunen-2475

Hier stellt sich mir allerdings die Frage: Ab welcher EG fangen denn die ,,oberen" EGs an? Ab EG10/11 oder erst ab EG13?

Normalerweise ist damit ab EG9b gemeint, da du ab da in der Regel (ja, es gibt Ausnahmen z. B. als "sonstiger Beschäftgter"; aber im Normalfall ist es so) eine höhere Qualifikation für die Ausübung benötigst;
Bis einschließlich EG9a kannst du die Tätigkeiten problemlos als "normaler" Verwaltunsgfachangestellter übernehmen und wirst auch als solcher dafür eingestellt.

Regelfall:
Ab EG9b Bachelor
Ab EG12 Master (oder 2. Staatsexamen bei Medizin, Jura)
Oder "sonstiger Beschäftigter", was aber oft kaum leistbar ist
Oder manchmal auch durch spezielle Tätigkeitsmerkmale oder Connections zum BGM oder so....

Da sich im öffentlichen Dienst aufgrund des "schwierigen Gehalts" weder Bachelor- noch Masterabsolventen bewerben, fängt ab EG9b die Gruppe an, die die VKA primär bevorzugen möchte. Im kommunalen Bereich sind auch zwischen EG9b und EG12 deutlich mehr Stellen angesiedelt als ab EG13 aufwärts.
EG13 aufwärts ist für die VKA daher eher die "Kirsche auf der Sahnetorte", ab EG9b aufwärts ist alles relevant

Ich glaube mit dem Bachelor ist bis EG12 alles möglich. Ab E13 ist l, wenn ich mich nicht irre ein wissenschaftliches Hochschulstudium notwendig also Master oder äquivalent
Ich bin 14 und habe auch nur Bachelor, mit Zulage.
Meine Kollegen sind von 9b bis 15 dabei. Die meisten fangen mit ner 11er Stelle nach dem Bachelor an. Bund..

Ich war frueher mal VKA, da gebe ich dir recht. Hatte dort aber auch eine 11er nach dem Bachelor (waehrend des Studiums 9b mit Zulage auf 11). Aber da hatten die Kollegen idR 8-10.

UNameIT

Zitat von: KlammeKassen in 11.10.2024 10:59
Zitat von: SamFisher in 11.10.2024 10:23
Es gibt verschiedene Teilzeitmodelle. Ich kenne auch Modelle, an denen die Stunden auf feste Tage (Mo, Di, Mi) aufgeteilt worden sind. Mit Auswirkungen durch Feiertage, die mal Auswirkungen auf die zu leistenden Stunden haben (Feiertag an einem Urlaubstag) und mal nicht (Feiertag an einem freien Tag).

Dementsprechend verteilen sich dann auch Urlaubstage unterschiedlich.

Um dies mit den "Ungerechtigkeiten" der Feiertage zu regeln (beispielsweise immer KarFREITAG, OsterMONTAG, PfingstMONTAG, Christi Himmelfahrt (DONNERSTAG)), war es zumindest bei meinem vorherigen Arbeitgeber üblich, die Tage über die Sollzeiten auf 5 Tage zu regeln, weil sonst montags-arbeitende überproportional profitieren würden (die anderen Feiertage sind ja beweglich mit dem Wochentag). So bekommt man alle Feiertage, die zwischen Mo und Fr fallen, nämlich immer "mit". Individuell konnte aber geregelt werden, seine Stunden auf 2,3,4 Tage zu verteilen, was jedoch nichts mit der Verteilung der Sollzeit zu tun hatte.

Ne die Tage sind fest gesetzt.  Bsp 4 Tage Woche immer Mo-Do. , Freitag darf aus Versicherungstechnischen Gründen gar nicht gearbeitet werden.  D.h. wenn n Feiertag auf nen Freitag fällt hat man Pech gehabt, wenn auf einen Donnerstag "Glück", weil man den Brückenbau quasi immer mitnimmt. Ein anderes System kenne ich nicht.
Und es wäre nunmal krass unfair wenn die 2- Tage- Woche (1.2), die 3- Tage(1.8) und die 4- Tage(2.4) alle 2 Tage freikriegen würden. Aber halbe Urlaubstage gibt es nunmal nicht.

JC83

#221
EDIT.


monkey

Ich konnte nochmal über die Forderung nach einer bezahlten Pause in der Wechselschicht nachdenken, weil mir insgesamt die Erleichterungen in der Arbeit bei den Forderungen fehlen. Im Prinzip habe ich die bezahlte Pause schon. Wenn ich sie nicht nehmen konnte, dann darf ich mir +0,5 Stunden in den Dienstplan eintragen.

Werde ich auch bei erfolgreicher Durchsetzung dieser Forderung noch +0,5h eintragen dürfen, wenn ich die bezahlte Pause nicht nehmen konnte? Ich bezweifle es.

BAT

Zitat von: KlammeKassen in 11.10.2024 19:35

Einig sind wir uns aber glaube ich, dass die Abgaben einfach zu hoch sind...... und leider, da muss man ehrlich sein, werden sie noch weiter steigen - ab 1.1. ja direkt KV und PV, die RV wird spätestens 2027 oder 2028 auch nachziehen

Abgaben und Steuern sind für sich gesehen absolut im Rahmen, die Kombination aus beiden ist jedoch - zumindest ab einem gewissen Gehalt - völlig überzogen.

NelsonMuntz

Zitat von: BAT in 12.10.2024 10:46
Zitat von: KlammeKassen in 11.10.2024 19:35

Einig sind wir uns aber glaube ich, dass die Abgaben einfach zu hoch sind...... und leider, da muss man ehrlich sein, werden sie noch weiter steigen - ab 1.1. ja direkt KV und PV, die RV wird spätestens 2027 oder 2028 auch nachziehen

Abgaben und Steuern sind für sich gesehen absolut im Rahmen, die Kombination aus beiden ist jedoch - zumindest ab einem gewissen Gehalt - völlig überzogen.

Das stimmt - aber was passiert, wenn alle deswegen in TZ gehen? Richtig: Die Einnahmen bei Steuern und Abgaben sinken, worauf hin man zur Deckung aller Kosten hier die Sätze erhöhen muss. Ein Teufelskreis! ;)