Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1085552 times)

Brownyy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 209
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #630 am: 20.10.2024 22:32 »

Witzig, dass du das mit den Stufen ansprichst, da habe ich vorgestern erst mit einer Kollegin drüber gesprochen. Die sieht es definitiv anders als du. Wenn man 15 Jahre in der höchsten Stufe sitzt und die Berufserfahrung steigt und steigt, dann kann ich ihren Wunsch nach mehr Stufen sehr gut nachvollziehen. Bezogen ist es auf die P-Tabelle.

Nunja, ich habe ja die Ansicht geäußert, dass man nach 5 Jahren alles kann. Was es danach noch gibt, ist lediglich dem regulatorischen und technischen Fortschritt geschuldet, dem sich jeder stellen muss. Wie man eine Rohrpost oder ein Telefax bedient, ist heute hingegen nicht mehr gefragt. Von daher "steigt und steigt" die >>relevante<< Berufserfahrung eben nicht dergestalt. Wer 20 Jahre auf derselben Stelle klebt, ist nicht wertvoller für das Unternehmen als jemand, der 10 Jahre auf der Stelle klebt. Aufstieg durch Bewerbung ist dann die Lösung, aber kein Stufenautomatismus, ohne einen Mehrwert für das Unternehmen zu bieten.

Der große Wurf wäre m. E. die Streichung der ungeraden Entgeltstufen (Laufzeit ES1-neu 1 Jahr, ES2-neu 4 Jahre).

Ja gut, die Ansicht halte ich bei der Krankenpflege schon für Quatsch. Außerdem ist es weniger ein "an der Stelle kleben", mehr ein "fehlende Alternative", da es nur wenige höhergruppierte Stellen gibt. Und für Leitungsaufgaben ist nicht jeder geeignet oder dazu gewillt.
P7 ist das was jeder Pfleger bekommt, dann gibt ein paar P8-Bereiche und dann wird es schon dünn mit Stellen im Krankenhaus.

Und wessen Schuld ist das? Wenn man nicht bereit ist über den Fachkraftbereich hinauszugehen, wird man eben bei max. p8 bleiben. Und das vollkommen zu Recht.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,172
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #631 am: 21.10.2024 08:55 »
Das ist doch mal ein Wort :) - In diesem Sinne!

Nahezu alle Fragen, mit denen wir uns hier beschäftigen, wurden übrigens auch schon vor 100 Jahren (!) diskutiert:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg375047.html#msg375047

Damals vermutlich eher per Brieftaube statt im Forum..  ;)

Ja, durchaus spannend - dazu aber 2 kleine Anmerkungen:

Wenn wir historische Texte und Argumente bezüglich unzureichender Bezahlung oder eben Besoldung lesen, werden sich die dort formulierten Thesen und Klagelieder sicher immer irgendwie ähneln. Schließlich geht es bei Beamten und auch Tarifbeschäftigten am Ende immer nur darum, dass man zu wenig Bonbons bekommt - Ich denke, hier sollten wir uns alle ein Stück weit ehrlich machen ;). Nur die entsprechenden Hebel zur Beseitigung der Missstände sind eben andere: Hier sind es Verhandlungen und Arbeitskampf, bei Euch ist es der Rechtsstreit.

Interessant sind aber Deine genannten Beispiele zu den Höhen der historischen Bezüge und der Relation derselben zueinander. Hier lässt sich tatsächlich ein enormer Unterschied zur heutigen Besoldungsmatrix erkennen. Dieses Problem der zu geringen Tabellenabstände wird ja ebenfalls im TB-Bereich beklagt und findet sich auch außerhalb des öD (insbesondere im Vergleich mit dem Existenzminimum). Ohne das jetzt weiter zu beleuchten (das führt ganz sicher zu weit): Ich halte eine konkrete Adressierung dieses Problems für durchaus richtig und wichtig. Gleichzeitig müssen wir hier maßvoll vorgehen, um den ohnehin bereits beschädigten, sozialen Frieden nicht weiter zu gefährden. Dabei sind mitunter kreative Lösungen (wie zum Beispiel die Erhöhung des Kindergelds) gefragt, um das individuelle Gefühl der Fairness wieder in der Breite zu stärken. Wenn die Menschen aus ihrer wahrgenommenen Enttäuschung aber gar nicht mehr herauskommen, fangen sie an, Blödsinn zu machen. Das können wir dann z.B. am 5. November in den USA beobachten.

Die Besoldung der Beamten hat in diesem ganzen Prozess eine nicht unerhebliche Signalwirkung, denn final definiert der Staat (und damit letztlich die Gesellschaft) über das Recht, wie eine angemessene Bezahlung auszusehen hat. Entkoppelt sich diese aber zu stark von den Salären der Bürger, dann schwindet bei letzteren das Vertrauen in Staat und Verfassung. Es sollte in unser aller Interesse sein, dies zu verhindern.

... So, und jetzt muss ich über Paschulkes Worte nachdenken: Wie kann man Klöten graulen? Kann da nur sehr verstörende Bilder zu generieren. ;)

Philipp

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 431
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #632 am: 21.10.2024 09:31 »
Zu den Beamten: Dann wird es noch makaberer, wenn die ihre 37 % bekommen und uns wird gesagt, 8 % sind dreist. Nelson hat die Diskussion aber glaube ich noch etwas intensiver verfolgt als ich; ich steige da auch nicht durch mit den ganzen Zuschlägen für Miete, Wohnraum, Gegend, etc. etc.
Grundlegend war es früher wohl mal so, dass sie recht wenig verdient haben, dafür eine hohe Pension erhalten haben. Wenn man heute die Nettogehälter von Tarifbeschäftigten und Beamten vergleicht, passt das aber nicht mehr. Die Beamten beschweren sich im Übrigen auch über das zu hohe Bürgergeld bzw. leiten daraus ab, dass sie wesentlich mehr verdienen müssen. Also warum sollte man das als Tarifbeschäftigter nicht dürfen; die verrichtete Arbeit ist die gleiche, also sollten auch passable Erhöhungen drinsein.

Es ist gar nicht so kompliziert.

- Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen (u.a. 2012, 2015, 2017 und 2020) verschiedene Bedingungen für die Beamtenbesoldung konkretisiert.
- Eine dieser Bedingungen lautet, dass eine vierköpfige Beamtenfamilie netto mindestens 15% mehr als eine vierköpfige Bürgergeldfamilie bekommen muss.
- Der entsprechende Grundsicherungsbedarf beträgt aktuell bis zu 3.860 €, also hat eine vierköpfige Beamtenfamilie im Bund einen Anspruch auf mindestens 4.440 € Nettoalimentation (inklusive 500 € Kindergeld).
- Dieser verfassungsrechtliche Anspruch wird zurzeit weder im Bund noch in den Ländern auch nur annähernd erfüllt.
- Manche Bundesländer (NRW, etc.) haben versucht, die Bedingung mit exorbitanten Kinderzuschlägen zu erfüllen. Dies widerspricht jedoch aus diversen Gründen (Stichwort Leistungsprinzip, Ämterwertigkeit, etc.) den Vorgaben aus Karlsruhe.
- Andere haben erste Schritte in die richtige Richtung unternommen. So wurde z.B. das monatliche A15 Endstufen-Grundgehalt in Sachsen von 7.280 € (Dez 2023) auf 8.380 € (Feb 2025) sowie in Hessen von 7.270 € (Jul 2023) auf 8.440 € (Aug 2025) angehoben.
- Insgesamt besteht die einzige Lösung zur Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung in einer signifikanten Anhebung aller leistungsbezogenen Grundgehälter, flankiert von in der Höhe begrenzten leistungslosen Zuschlägen, beispielsweise für Kinder oder auch den Wohn/Dienstort.

Die Besoldungsgesetzgeber wehren sich jedoch mit Händen und Füßen gegen die verfassungsrechtlich geschuldete Anhebung der (Grund-)Gehälter. Somit stellt sich aus Beamtensicht die aktuelle Lage wie folgt dar:
1.) Es besteht berechtigte Hoffnung, dass das BVerfG demnächst eine weitere Entscheidung trifft, die hoffentlich die Gesetzgeber "an den Ohren zieht" und sie zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zwingt.
2.) Es besteht die Möglichkeit, gegen die Besoldung zu klagen. Einige von uns Beamten haben dies bereits in die Wege geleitet. Allerdings wird es vermutlich einige Jahre dauern, bis wir unsere rechtmäßigen Nachzahlungen erhalten werden.


Euch Tarifangestellten ist damit natürlich erstmal nicht geholfen. Allerdings würde ich persönlich davon ausgehen, dass sich im Anschluss an die Anhebung der Besoldungen auch bei euch "etwas tun" wird (was ich euch explizit wünschen würde), um die Friktionen zwischen den beiden Gruppen nicht zu groß werden zu lassen..

Es gibt noch eine alternative Möglichkeit:

Das Bürgergeld soweit zu kürzen, dass es mindestens 15% unter der Beamtenbesoldung liegt.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,589
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #633 am: 21.10.2024 09:45 »
Im Unterhaltsrecht gilt eine Ausschöpfung der 48 Stunden - Woche zur Zahlung der Leistungen als erzwingbar. Nun wäre halt die Frage, wenn Konstellationen nach Grenzwerten zu bemessen sind - bei Hartz halt das Existenzminium - wäre auf der anderen Seite die Frage, ob auch die "Arbeitszeit" bei den Beamten im Extrem mit 60 Stunden als Parameter für den Verglich anzugedeihen ist bzw. die entsprechende Besoldung.

Die fehlende Öffnung - zumindest im Tarif - nach oben, als Kontrast zur Teilzeit, habe ich nie verstanden.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,423
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #634 am: 21.10.2024 11:29 »
Das Bürgergeld soweit zu kürzen, dass es mindestens 15% unter der Beamtenbesoldung liegt.
Die Höhe des Bürgergeldes ist irrelevant für die Besoldung, denn es ist nicht das Bürgergeld die Messlatte nach der die Mindestalimenation sich richten muss, insofern geht diese Idee ins leere.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,172
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #635 am: 21.10.2024 11:35 »
Im Unterhaltsrecht gilt eine Ausschöpfung der 48 Stunden - Woche zur Zahlung der Leistungen als erzwingbar. Nun wäre halt die Frage, wenn Konstellationen nach Grenzwerten zu bemessen sind - bei Hartz halt das Existenzminium - wäre auf der anderen Seite die Frage, ob auch die "Arbeitszeit" bei den Beamten im Extrem mit 60 Stunden als Parameter für den Verglich anzugedeihen ist bzw. die entsprechende Besoldung.

Das ist ein interessanter, aber irgendwie auch sehr böser Gedanke ;)

Zitat
Die fehlende Öffnung - zumindest im Tarif - nach oben, als Kontrast zur Teilzeit, habe ich nie verstanden.

Da hast Du sicher Recht - aber das wird wohl genausowenig Teil der aktuellen Verhandlungen werden, wie die AZV. Dieses "Meine-Zeit-Konto" ist nur ein aufgebohrtes Lebensarbeitszeit-Konto mit nem doofen Namen ;)

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,589
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #636 am: 21.10.2024 11:49 »

Das ist ein interessanter, aber irgendwie auch sehr böser Gedanke ;)


Ich kenne das Beamtenrecht zu wenig. Aber das hat für mich schon einen ernsthaften Hintergrund.

So sollte man den Mindestlohn in seiner Auswirkung nicht auf 35 oder 40 Wochenstunden, sondern halt auf das im gleichen Rechtskreis geltende Maximum an Wochenstunden von 48 anwenden. Aber auch hier gilt: römische Dekadenz.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 666
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #637 am: 21.10.2024 12:13 »
Es gibt noch eine alternative Möglichkeit:

Das Bürgergeld soweit zu kürzen, dass es mindestens 15% unter der Beamtenbesoldung liegt.

Ich kenne das Beamtenrecht zu wenig. Aber das hat für mich schon einen ernsthaften Hintergrund.

So sollte man den Mindestlohn in seiner Auswirkung nicht auf 35 oder 40 Wochenstunden, sondern halt auf das im gleichen Rechtskreis geltende Maximum an Wochenstunden von 48 anwenden. Aber auch hier gilt: römische Dekadenz.

Die Wochenstunden der Beamten spielen keine Rolle. Es wird immer die monatliche bzw. jährliche Nettoalimentation betrachtet (unabhängig davon, ob die Arbeitszeit 35, 39, 40, 41 oder gar 48 Stunden beträgt).

Und zum Thema "Bürgergeld" hier nochmal der aktuelle (für den Vergleich mit der Besoldung im Bund relevante) Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie in Höhe von 3.860 €:

- Regelbedarf 1.850 €
- Unterkunftskosten 1.550 €
- Heizkosten 240 €
- Bildung/Teilhabe 80 €
- Sozialtarife 140 €

Falls "Fritze" (Merz) unser nächster Kanzler wird, werden wir sehen, ob und gegebenenfalls wie viel er davon kürzen wird, was er ja nach meinem Verständnis tun möchte. Meine Glaskugel sagt jedoch, dass sein Einsparpotenzial aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben sehr begrenzt sein dürfte..

SamwiZobel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #638 am: 21.10.2024 12:49 »
Irgendwie dreht sich das Thema ja überhaupt nicht mehr über die Tarifrunde, sondern eher über Gott und die Welt.

Mein Tipp für die kommende Tarifrunde:

Laufzeit: 28-29 Monate (24 Monate muss Verdi eigentlich verhindern, da zum 31.12.2026 die Sonderregeln für den SUE gekündigt werden können und ich mir nicht vorstellen kann, das Verdi die "normalen" Tarifverhanldungen parrallel zu den SUE Verhanldungen machen möchte. Dabei könnten die Arbeitgeber sonst alle Beschäftgiten gegeneinander (Erzieher vs. alle anderen) ausspielen und das kann nicht in Verdis interesse sein.)

01.04.25 -> 3,2 % min. 110 €
01.04.26 -> 3,0 % min. 100 €

Anhebung einiger Zuschläge zum 01.01.26. um ca. 0,5 % aufs Volumen bezogen

31 Tage Urlaub ab 2026, 32 Tage Urlaub ab 2027

Verpflichtende Einführung eines Arbeitszeitkontos ab 2026 (Aushandlungen aber individuell pro AG) vermutlich mit einigen verpflichtenden Punkten (welche auch immer)

Besonderheit TVV
Erweiterung der Tabelle um eine Erfahrungsstufe 7 (jeweils bei allen Eingruppierungsstufen um 4,5 % höher als Stufe 6) Höherstufung nach 4 Jahren in Stufe 6, Stufe 1 bleibt. Dafür keine Anhebung der Zuschläge, sowie keine extra Urlaubstage. Lineare Erhöhung etwas höher als beim Rest, da vermtulich ohne Mindestbeitrag ca. 3,35 % und 3,15 %.


NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,172
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #639 am: 21.10.2024 13:12 »
...

01.04.25 -> 3,2 % min. 110 €
01.04.26 -> 3,0 % min. 100 €

Anhebung einiger Zuschläge zum 01.01.26. um ca. 0,5 % aufs Volumen bezogen

31 Tage Urlaub ab 2026, 32 Tage Urlaub ab 2027
...

Das wären fast 6,3% Gesamterhöhung über alle Tabellen. Kommen noch Erhöhungen bei Zulagen da drauf, dann hätte verdi die 8%ige Volumenerhöhung in vollem Umfang durchgesetzt.

Das passiert nicht.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,423
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #640 am: 21.10.2024 13:14 »
Es gibt noch eine alternative Möglichkeit:

Das Bürgergeld soweit zu kürzen, dass es mindestens 15% unter der Beamtenbesoldung liegt.

Ich kenne das Beamtenrecht zu wenig. Aber das hat für mich schon einen ernsthaften Hintergrund.

So sollte man den Mindestlohn in seiner Auswirkung nicht auf 35 oder 40 Wochenstunden, sondern halt auf das im gleichen Rechtskreis geltende Maximum an Wochenstunden von 48 anwenden. Aber auch hier gilt: römische Dekadenz.

Die Wochenstunden der Beamten spielen keine Rolle. Es wird immer die monatliche bzw. jährliche Nettoalimentation betrachtet (unabhängig davon, ob die Arbeitszeit 35, 39, 40, 41 oder gar 48 Stunden beträgt).

Und zum Thema "Bürgergeld" hier nochmal der aktuelle (für den Vergleich mit der Besoldung im Bund relevante) Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie in Höhe von 3.860 €:

- Regelbedarf 1.850 €
- Unterkunftskosten 1.550 €
- Heizkosten 240 €
- Bildung/Teilhabe 80 €
- Sozialtarife 140 €

Falls "Fritze" (Merz) unser nächster Kanzler wird, werden wir sehen, ob und gegebenenfalls wie viel er davon kürzen wird, was er ja nach meinem Verständnis tun möchte. Meine Glaskugel sagt jedoch, dass sein Einsparpotenzial aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben sehr begrenzt sein dürfte..
Bei uns sind es Unterkunftskosten 1044 €, da hätte die Familie rund 6072 € Netto im Jahr mehr zur Verfügung.
Mal sehen ob es da Ortszuschläge gibt, die diese Ungleichgewicht graderücken.

SamwiZobel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #641 am: 21.10.2024 13:25 »
...

01.04.25 -> 3,2 % min. 110 €
01.04.26 -> 3,0 % min. 100 €

Anhebung einiger Zuschläge zum 01.01.26. um ca. 0,5 % aufs Volumen bezogen

31 Tage Urlaub ab 2026, 32 Tage Urlaub ab 2027
...

Das wären fast 6,3% Gesamterhöhung über alle Tabellen. Kommen noch Erhöhungen bei Zulagen da drauf, dann hätte verdi die 8%ige Volumenerhöhung in vollem Umfang durchgesetzt.

Das passiert nicht.

8% aber auf 28-29 Monate bezogen. Das wären dann ca 40 % der Forderungen auf 12 Monate bezogen und damit im normalen Schnitt von früheren Quoten bei den Abschlüssen.

JahrhundertwerkTVÖD

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 860
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #642 am: 21.10.2024 13:29 »
Nur um es noch einmal klarzustellen.

Die Einführung von Erfahrungsstufen ist nichts anderes als dem AN das ihm zustehende Gehalt vorzuhalten.

Drei Erfahrungsstufen sind völlig ausreichend, alles andere ist zum Nachteil der Arbeitnehmer.
Stufe 1: ohne Berufserfahrung. Maximal 1 Jahr um die Basics kenn zu lernen
Stufe 2: 2 bis 3 Jahre um die Abläufe und spezielleren Tätigkeiten kennen zu lernen.
Stufe 3: Nach 3 bis maximal 5 Jahren im Betrieb. danach gibt es im Normalfall keine weiteren neuen und spezielleren Kenntnisse

Bei neueren und hochwertigeren Kenntnissen und Anforderungen muss halt die EG geändert werden.

Was auch immer die neuen Verhandlungen mit sich bringen, wird es leider nicht der große Wurf sein.
Die Kombination Sozialstaat mit nicht mehr finanzierbaren Sozialleistungen und der sozialistischen Weltanschauung von Verdi ist eine super Kombination.

7567

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #643 am: 21.10.2024 13:32 »
...

01.04.25 -> 3,2 % min. 110 €
01.04.26 -> 3,0 % min. 100 €

Anhebung einiger Zuschläge zum 01.01.26. um ca. 0,5 % aufs Volumen bezogen

31 Tage Urlaub ab 2026, 32 Tage Urlaub ab 2027
...

Das wären fast 6,3% Gesamterhöhung über alle Tabellen. Kommen noch Erhöhungen bei Zulagen da drauf, dann hätte verdi die 8%ige Volumenerhöhung in vollem Umfang durchgesetzt.

Das passiert nicht.

8% aber auf 28-29 Monate bezogen. Das wären dann ca 40 % der Forderungen auf 12 Monate bezogen und damit im normalen Schnitt von früheren Quoten bei den Abschlüssen.

Wenn ich mir so anschaue was Verdi in den letzten Verhandlungen herausgeholt hat so ist das realistisch .

wurmlie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #644 am: 21.10.2024 14:07 »
Irgendwie dreht sich das Thema ja überhaupt nicht mehr über die Tarifrunde, sondern eher über Gott und die Welt.

Mein Tipp für die kommende Tarifrunde:

Laufzeit: 28-29 Monate (24 Monate muss Verdi eigentlich verhindern, da zum 31.12.2026 die Sonderregeln für den SUE gekündigt werden können und ich mir nicht vorstellen kann, das Verdi die "normalen" Tarifverhanldungen parrallel zu den SUE Verhanldungen machen möchte. Dabei könnten die Arbeitgeber sonst alle Beschäftgiten gegeneinander (Erzieher vs. alle anderen) ausspielen und das kann nicht in Verdis interesse sein.)

01.04.25 -> 3,2 % min. 110 €
01.04.26 -> 3,0 % min. 100 €

Anhebung einiger Zuschläge zum 01.01.26. um ca. 0,5 % aufs Volumen bezogen

31 Tage Urlaub ab 2026, 32 Tage Urlaub ab 2027

Verpflichtende Einführung eines Arbeitszeitkontos ab 2026 (Aushandlungen aber individuell pro AG) vermutlich mit einigen verpflichtenden Punkten (welche auch immer)

Besonderheit TVV
Erweiterung der Tabelle um eine Erfahrungsstufe 7 (jeweils bei allen Eingruppierungsstufen um 4,5 % höher als Stufe 6) Höherstufung nach 4 Jahren in Stufe 6, Stufe 1 bleibt. Dafür keine Anhebung der Zuschläge, sowie keine extra Urlaubstage. Lineare Erhöhung etwas höher als beim Rest, da vermtulich ohne Mindestbeitrag ca. 3,35 % und 3,15 %.

Wieso keine extra Urlaubstage für den TVV :D? Eine weitere Stufe ist Quatsch. Letzendlich möchte jeder einfach mehr Geld und nicht irgendwann "Juhu endlich Stufe 100" Sind ja nicht beim Gaming ^^. Die Stufenaufstiege gibt es auch meistens ja nur durch "Verweilen" und nicht wegen eine extra tollen Motivation oder Arbeitsleistung. Wennes mehr Geld gibt, dann benötigt man auch keine extra neue Stufe.