@BVerfGBeliever:
Nein, das wird so in der von Dir skizzierten Weise nicht stattfinden. Fangen wir mal von hinten an:
Eine nachgelagerte Aufwertung der TB-Gehälter im öD ist insbesondere in den unteren EG gar nicht vermittelbar, denn bereits heute sind die in diesem Bereich erzielbaren Gehälter im Vergleich zur pW mehr als konkurrenzfähig. Würden wir hier die gleichen Maßstäbe anlegen, wie Du sie z.B. aus den Urteilen des Verfassungsgerichtes bei den Beamten herausliest, dann würde der angelernte MA ohne Schulabschluss im Bauhof in der E3 bereits oberhalb des Durchnittslohns angesiedelt werden. Das wird(!) nicht passieren.
Wir verbleiben somit in einer exklusiv auf die Alimentation beschränkten Problematik, für die es keinerlei Übertragung auf den Bereich der TB geben wird.
Ohne das jetzt thematisch wieder und wieder in allen Details zu beleuchten: NEBEN der verfassungsrechtlichen Betrachtung und der sich daraus ergebenden Konsequenzen gibt es auch die politisch-gesellschaftliche Dimension. In dieser ist eine Anhebung der Besoldung über alle Gruppen in Höhe von 30% und mehr gar nicht darstellbar.
Final handelt es sich um ein Problem gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Fortentwicklung, denn die Väter des Grundgesetzes haben hier ein Stück weit das Leben und die Ideale einer (heute) längst nicht mehr existierenden Realität als Maßstab genommen. Frauen "dienen" Ihren Ehemännern nicht mehr im Haushalt und dürfen sogar eigenmächtig ein Konto eröffnen - zu Zeiten Adenauers noch eine nahezu skandalöse Vorstellung. Ähnliches gilt für Kinder, die man nicht mehr als rechtloses Privateigentum der Eltern, sondern als eigenständige, aber eben zumindest in jungen Jahren noch unmündige Menschen mit Rechten betrachtet. Diese Fortentwicklung der Gesellschaft spielt für die juristische Betrachtung jedoch keine Rolle.
Als ein (zugegeben etwas weit hergeholter) Vergleich mal ein paar Worte aus der Verfassung eines befreundeten Landes: Da eine wohlgeordnete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden. Dieser Rechtsgrundsatz ist über 200 Jahre alt, hat seine historischen Hintergründe und wird bis heute gelebt (und zum Teil geliebt).
Zurück zu der Alimentation: Der erwachsene Bürger (m/w/d) ist für seine persönliches Auskommen und Wohlstandentwicklung selbst verantwortlich - und zwar unabhängig davon, er/sie/es eine verbeamtete Person heiratet. Daher erachte ich die Anrechnung eines (wenn auch fiktiven) Partnereinkommens als in der politisch-gesellschaftlichen Dimension als absolut geboten.
Kinder sind überdies nicht das persönliche und private Eigentum ihrer Eltern, sondern eigenständige Menschen mit Rechten. Die Eltern sind hier jedoch in einer Erziehungspflicht und sollten dabei auch größtmögliche Unterstützung erfahren. Dies darf jedoch nicht in Abhängigkeit vom Status der Eltern erfolgen. Die jetzt im Rahmen der "Orgie" gewährten Zulagen bei Beamten könnten also vielmehr einen Denkanstoß leisten, in welchem Rahmen man Kinder generell auch finanziell unterstützt, um eben jene Zulagen in ihrer Höhe auf obsoletem Niveau zu halten. Hier noch mal der Hinweis: Die erfolgreiche(!) Aufzucht von Kindern ist für das perspektivische Überleben einer Gesellschaft von noch höherem Wert als die Fähigkeit zur Verteidigung. Kostet beides einen Haufen Geld - aber ist auch von essentieller Bedeutung.
Das sind also die Wege, auf denen man das Problem der verfassungsbrechenden Besoldung lösen wird. Davon völlig unberührt steht natürlich auch einer (absolut gebotenen) Anhebung der Bezüge im höheren Dienst nichts im Wege.