Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1092010 times)

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3030 am: 07.01.2025 14:21 »
Es werden im März die "schwierigen Verhandlungen" mit dem Ergebnis:

Mai 2025: 2,5 %
Mai 2026: 2,8 %

rauskommen. Dazu gibt es noch ein paar Anpassungen für Azubis und neue Zulagenregelungen.
Und dann sind wieder alle Verhandlungspartner zufrieden und meinen in dieser Wirtschaftslage sei nicht mehr drin gewesen (Verdi) und die anderen meinen dann wieder, sie haben sich bis an die Decke gestreckt (Arbeitgeber).

Ist immer das gleiche.

Ja, leider. Dabei wäre meine Streikbereitschaft hoch...

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3031 am: 07.01.2025 14:25 »
BAT, Du bist ne Granate ;)

Wer heute als Alleinlebender ohne Betreuungspflichten einen 40h-Job zum Mindestlohn bestreitet, ist doch in der Regel bereits aus dem Bürgergeldbezug raus. Deine Argumentation läuft dahingehend doch komplett ins Leere.

Also worüber sprichst Du konkret?

Du meinst wohl Alleinstehende, oder doch Eremiten?

Davon ab, nein, die Forderung nach 48 h gilt natürlich global, unabhängig von Mindestlohn oder anderen Kalibrierungen. Wann man da 2025 mit 40 h nicht in Sozialhilfe fällt, ist doch super. Aber wenn eine BG Sozialhilfe bezieht und einer arbeitet nur 39 Stunden arbeitet, dann ist erstmal aufzustocken, nicht mit dem Geld, sondern in der Arbeitszeit.

Ein alleinlebender Alleinstehender ( ;) ) wird mit 40h Mindestlohn über 2k brutto pro Monat erwirtschaften. Das sollte auch netto über den Bürgergeldsätzen liegen, und wenn man doch in einer höchst-gentrifizierten Gegend wohnt, gäbe es hier ja Wohngeld.

Bei BG wird es wieder schwieriger. Bei betreuungspflichtigen Kindern rutscht man mit eben jener Vollzeitstelle unter das Bürgergeld. Hier wäre eine Forderung nach 48h Arbeitsleistung nicht darstellbar (es sei denn, man packt die Kinder direkt ins Heim). Eine andere Situation wäre z.B. eine Nichterwerbsfähigkeit des Partners. Also kann man das Aufstocken pauschal nicht als "Faulheit" abtun - wobei selbstverständlich anzuerkennen ist, dass es solche Fälle gibt und diese auch entsprechend Druck erfahren sollten. Prinzipiell ist das Problem, dass gerade Familien mit sehr kleinem Stundenlohn auch in Vollzeit nicht ausreichend Geld erwirtschaften können, um sich vom Existenzminimum abzuheben. Hier wird also das Abstandsgebot verletzt - im Grunde genommen gehen die Prinzipien zur Alimentation der Beamten da in die richtige Richtung.

Nur: Die vielfältig kolportierte Meinung, im Bürgergeld sind grundsätzlich alles faule Säcke, die man nur an Arbeiten bringen müsste, ist final populistischer Unfug.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3032 am: 07.01.2025 14:34 »
Ich habe keine Allheimmittel für den Bereich der Aufstocker vorgeschlagen. Sondern nur die gesetzlichen Regelungen kolportiert. Es ist nichts Neues, dass man zur Aufbringung von Unterhalt für die Familie bis zu 48 Stunden die Woche arbeiten muss. Es ist nur konsequent, dieses auch im Bereich des Bürgergeldes anzuwenden.

Wer ist was als was bezeichnet ist etwas ganz anderes. Bloß man sollte eine bestimmte Gruppe auch richtig definieren. Und da es hier - wie oben beschrieben - Sonderkonditionen für diese Klientel gibt, mag die Ursache für die Verächtlichmachung eher im Bereich des Gesetzgebers zu finden sein.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3033 am: 07.01.2025 14:48 »
Ich habe keine Allheimmittel für den Bereich der Aufstocker vorgeschlagen. Sondern nur die gesetzlichen Regelungen kolportiert. Es ist nichts Neues, dass man zur Aufbringung von Unterhalt für die Familie bis zu 48 Stunden die Woche arbeiten muss. Es ist nur konsequent, dieses auch im Bereich des Bürgergeldes anzuwenden.

Wer ist was als was bezeichnet ist etwas ganz anderes. Bloß man sollte eine bestimmte Gruppe auch richtig definieren. Und da es hier - wie oben beschrieben - Sonderkonditionen für diese Klientel gibt, mag die Ursache für die Verächtlichmachung eher im Bereich des Gesetzgebers zu finden sein.

Dann müsstest Du diese 48h-Grenze aber konsequent für alle Sozialleistungen zur Anwendung bringen. Warum Wohngeld zahlen, wenn man das fehlende Geld mit einem Nebenjob erwirtschaften könnte?

Beim "Einhegen" der Kosten für das Bürgergeld, wie es Union oder FDP im Wahlkampf vorschlagen, wird das verfassungsrechtlich sicher auch schnell an Grenzen führen. Insofern wird man das Problem eher mit anderen Mittel lösen müssen, wie z.B. Mindestlohn, Steuerfreibeträge, Familiensplitting ...

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3034 am: 07.01.2025 14:54 »
Selbstredend.

Das Bürgergeld soll ja durch eine Beweislastumkehr eingespart werden, wenn ich mich recht entsinne. Erstmal ist jeder ausreichend versorgt, solange der das Gegenteil beweisst. Bei Millionen offenen Stellen, wird das sehr schwierig werden, dies nachzuweisen. Zusammen mit der 48 Stunden - Grenz fast gar nicht mehr. Geht ganz einfach, und scheint verfassungsrechtlich geprüft zu sein.

Organisator

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3035 am: 07.01.2025 14:55 »
Beim "Einhegen" der Kosten für das Bürgergeld, wie es Union oder FDP im Wahlkampf vorschlagen, wird das verfassungsrechtlich sicher auch schnell an Grenzen führen. Insofern wird man das Problem eher mit anderen Mittel lösen müssen, wie z.B. Mindestlohn, Steuerfreibeträge, Familiensplitting ...

Oder mit einer Ausgestaltung wie früher beim BSHG. Inklusive Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit und regelmäßigem Nachweis der Hilfebedürftigkeit durch z.B. Bewerbungsbemühungen im angemessenen Umfang.
Allein schon, dass die Leistung nur nach einem monatlich wahrzunehmenden Termin vor Ort auch ausgezahlt wurde, hatte einen gewissen Effekt.

Es gibt jedoch einen (aus eigener Beobachtung) wesentlichen Teil von zwar offiziell Erwerbsfähigen, die aber defakto nicht in der Lage sind, regemäßig arbeiten zu gehen. Und auch nicht in der Lage sind, sich einmal monatlich im Amt zu melden. Die fallen dann komplett durchs Raster; sehr traurig sowas....

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3036 am: 07.01.2025 15:18 »
Wenn jetzt alle Welt schreit, dass die Entgeltforderungen zu hoch sind, welche Nebenforderungen haltet ihr für wahrscheinlich durchsetzbarer?

Und nebenbei gefragt, wie wirken die Forderungen jetzt, nachdem man sie etwas hat sacken lassen, auf euch?

Zusätzliche Forderungen:
- Höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten.
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 200 Euro monatlich.
- Drei zusätzliche freie Tage zur Entlastung.

Arbeitszeit-Souveränität: Einführung eines „Meine-Zeit-Kontos“, über das Beschäftigte selbst entscheiden können, ob Entgelterhöhungen oder Überstunden als Freizeit oder Auszahlung genutzt werden.

Laufzeit des Tarifvertrags: 12 Monate.

Übertragung auf Beamte: Die Tarifergebnisse sollen auch auf Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten sowie Versorgungsempfänger übertragen werden.

Kaufkraft und Attraktivität des öffentlichen Dienstes: Laut ver.di ist die Erhöhung der Einkommen wichtig zur Stärkung der Kaufkraft, Binnennachfrage und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Arbeitsmarkt.

Arbeitszeitreduzierung: Für Beamte wird eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 39 Stunden gefordert.

Altersteilzeit: Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Altersteilzeit mit bevorzugtem Zugang für Beschäftigte in belasteten Berufen.

Gewerkschaftsmitglieder: Ein zusätzlicher freier Tag wird für Gewerkschaftsmitglieder gefordert.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: ver.di fordert eine bezahlte Pause für Beschäftigte in der Wechselschicht.

Unbefristete Übernahme: Junge Beschäftigte sollen nach erfolgreicher Ausbildung unbefristet übernommen und in Erfahrungsstufe 2 eingruppiert werden.

Später hinzugekommen: Überstundenzuschlag für Teilzeitkräfte ab der 1. Stunde

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3037 am: 07.01.2025 15:51 »

Ich bin nicht rassistisch aber

Typischerweise kommt nach einer solchen Einleitung purer Rassismus. Ist ein seltsames rhetorisches Mittel...

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3038 am: 07.01.2025 15:53 »
Selbstredend.

Das Bürgergeld soll ja durch eine Beweislastumkehr eingespart werden, wenn ich mich recht entsinne. Erstmal ist jeder ausreichend versorgt, solange der das Gegenteil beweisst. Bei Millionen offenen Stellen, wird das sehr schwierig werden, dies nachzuweisen. Zusammen mit der 48 Stunden - Grenz fast gar nicht mehr. Geht ganz einfach, und scheint verfassungsrechtlich geprüft zu sein.

Millionen offene Stellen bedeuten erstmal nix. Wenn wir beide spontan die Stellen tauschen würden, ständen wir beide wahrscheinlich völlig nutzlos in der Ecke, weil unsere Qualifikation und Erfahrung in keinster Weise mit dem Anforderungsprofil für die jeweilige Stelle des anderen matcht ;). Ferner gehe ich doch auch davon aus, dass weite Teile der Bürgergeldbezieher auch von nicht unerheblichen Defiziten betroffen sind. Bürgergeld ist doch kein Berufswunsch.

Oder mit einer Ausgestaltung wie früher beim BSHG. Inklusive Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit und regelmäßigem Nachweis der Hilfebedürftigkeit durch z.B. Bewerbungsbemühungen im angemessenen Umfang.
Allein schon, dass die Leistung nur nach einem monatlich wahrzunehmenden Termin vor Ort auch ausgezahlt wurde, hatte einen gewissen Effekt.

Es gibt jedoch einen (aus eigener Beobachtung) wesentlichen Teil von zwar offiziell Erwerbsfähigen, die aber defakto nicht in der Lage sind, regemäßig arbeiten zu gehen. Und auch nicht in der Lage sind, sich einmal monatlich im Amt zu melden. Die fallen dann komplett durchs Raster; sehr traurig sowas....

Natürlich sollte jeder Bürgergeldempfänger sich nach Kräften bemühen, aus der Situation herauszukommen. (Bei aufstockenden Familien ist das natürlich oft schwierig). In vielen Fällen sind das aber auch soziale Trainings oder grundlegend auch erst mal eine Entgiftung. Das ist in solchen Fällen auch eine Form von "Arbeit".

Ich vertrete grundsätzlich die Auffassung, dass man mit einem Vollzeitjob mit 40h sich selbst und ggf. auch Kinder ernähren können muss. Das ist aber leider strukturell in den unteren Gehaltsetagen gerade nicht immer gegeben.

... aber ebenfalls kann man grundsätzlich festhalten, dass Kürzungen in diesem Bereich überhaupt gar keinen Effekt auf die Einkommenssituation aller anderen Menschen im Lande haben würde - das wäre ratz-fatz in einem anderen Ressort versickert. ;)

Hugo Stieglitz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3039 am: 07.01.2025 16:03 »
, aber die meisten Bürgergeldempfänger ruhen sich dort aus,

und solche pauschale Behauptungen sorgen allenfalls für Vorurteile, aber nicht für Lösungen.

Und was wäre deine Lösung dafür?
Sollen die die nichts tun aus welchen Gründen auch immer, belohnt werden und die die was tun sollen bestraft werden?
Nicht nur das wir was schaffen, wir können uns dafür immer weniger leisten, also wenn die Heizung steigt, juckt es den Bürgergeldempfänger kaum, einen Angestellten jedoch schon.
Hast du was erreicht und besitzt Eigentum wirst du bestraft, die anderen nicht.

Also sag mir ob das für dich gerecht ist?

Ja, ist es. Eigentum verpflichtet, der Eigentümer ist leistungsfähiger, steht sogar im Grundgesetz. Genauso steht dort, dass der Staat allen Personen menschenwürdige Bedingungen zu bieten hat und das Verfassungsgericht hat dies schon mehrfach ausgearbeitet, was dies alles bedeutet, welchen Sanktionen zulässig sind, usw.. Außerdem möchte ich auch nicht unglaublich hart fallen, falls ich jemals wieder in die Situation kommen sollte Bürgergeld zu brauchen.
Mit Verlaub, das steht so nicht im GG. Dort steht, dass die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse Staatsziel der BRD ist.
Außerdem steht dort, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Das BVerfG hat entschieden, dass die Regelbedarfssätze diese Würde nicht antasten dürfen. In erster Linie ist der Mensch (wenn er dazu fähig ist) selbst in der Verantwortung diese menschenwürdigen Bedingungen für sich zu erarbeiten. Subsidarität.
Zudem ist Eigentum ein grundgesetzlich verbürgtes Recht. Es dient vor allem der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Und ja, es soll auch der Allgemeinheit dienen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig Enteignung (für die, durch den Staat, Kompensation geleistet werden müsste), sondern Regelungen, wie mit diesem Eigentum umgegangen werden soll. Regelungen dieser Art gibt es in der Bundesrepublik vermutlich mehr, als in jedem anderen nicht sozialistischen Land.
Durch zu weitgehende und zu perfektionistische Regelungen und durch die Übernahme immer neuer Kontroll- und Steuerungsbefugnisse im Wirtschaftsleben kann dem Staat letztlich ein Maß an Macht und Einfluss zuwachsen, das die Freiheit der Bürger nicht sichert, sondern einschränkt und zurückdrängt. Und da es keinen Vorrang des Gemeinwohls vor Privateigentum gibt, wie es keine grenzenlose individualisierte Freiheit geben kann, muss dies immer wieder aufs neue ausgehandelt werden. In dem Zusammenhang ist die empfundene Ungerechtigkeit der Ausgang dieses Verhandlungsprozesses.

BAT

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« Antwort #3040 am: 07.01.2025 16:05 »

Millionen offene Stellen bedeuten erstmal nix. Wenn wir beide spontan die Stellen tauschen würden, ständen wir beide wahrscheinlich völlig nutzlos in der Ecke, weil unsere Qualifikation und Erfahrung in keinster Weise mit dem Anforderungsprofil für die jeweilige Stelle des anderen matcht ;). Ferner gehe ich doch auch davon aus, dass weite Teile der Bürgergeldbezieher auch von nicht unerheblichen Defiziten betroffen sind. Bürgergeld ist doch kein Berufswunsch.


Ich habe ja nur den Vorschlag der CDU angeführt. Und es ging dir um das Verfassungsrecht.
 

Bürohengst

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« Antwort #3041 am: 07.01.2025 16:05 »
Ich werde mich ja auch nicht gegen mehr Geld wehren. Aber ich hätte auch Verständnis, wenn der nächste Tarifabschluss nicht ganz so üppig ausfällt. Woanders bibbern viele um ihre Jobs und die öDler genehmigen sich einen kräftigen Schluck aus der mit Steuergeld gefüllten Lohnpulle... das hätte schon ein ziemliches Geschmäckle.

Zitat
... und der Umkehrschluss?
Du hast also auch in den Zeiten, in denen die IG Metall 8 % rausgeholt hat, Verständnis gehabt für 1,x % im öffentlichen Dienst?

Dass ist ja das, was ich so verlogen finde. In schlechten Zeiten soll sich der öffentliche Dienst zurücknehmen, weil es der Wirtschaft nicht gut geht. Wenn die Wirtschaft aber floriert und boomt, sagt auch keiner, dass der öffentliche Dienst nun aber mal fette Gehaltserhöhungen bekommen muss, weil die anderen es auch bekommen. Dann sind die Kassen trotzdem klamm, weil ja noch sämtliche Investitionen anstehen und Schulden zurückgezahlt werden müssen.

Da die Gehälter der PW eben höher sind, muss der öffentliche Dienst hier mal etwas aufholen, um überhaupt noch wettbewerbsfähig zu bleiben. Es gehen in den nächsten Jahren auch noch wahnsinnig viele Leute im öffentlichen Dienst in den Ruhestand. Das betrifft zwar grundsätzlich alle Sparten und Branchen, aber im öffentlichen Dienst arbeiten durchschnittlich noch einmal mehr Leute im Alter ab Mitte 50, so dass es hier noch deutlicher zu spüren sein wird.

Ich verstehe deine Denkweise ja absolut. Da ich bei uns selbst Personalkostenplanung mache, kenne ich allerdings auch die andere Seite. Durch die VBL/ZVK-Umlage sowie die ZV-Hinzurechnungsbeträge zum SV-Brutto ist das Arbeitgeberbrutto im öffentlichen Dienst deutlich höher. Die Privatwirtschaft hat diese Zusatzkosten nicht. Mit jeder Tariferhöhung gehen diese Kosten gleichzeitig mit hoch. Zusätzlich die ganzen unterjährigen Stufensteigerungen, zusätzlich zur Tariferhöhung. All diese Kosten muss der öffentliche Arbeitgeber mit berücksichtigten. Man könnte die Zusatzversorgung im öD natürlich auch abschaffen bzw. auf Freiwilligkeit umstellen und Dir das Geld als monatliches Gehalt auszahlen. Dann müsstest Du aber wiederum mehr privat fürs Alter vorsorgen, hättest das Geld also auch nicht unbedingt zur freien Verfügung. Der VBL-Rechner sagt z. B. bei mir zum Renteneintritt ca. 750,- Euro VBL-Rente. Jetzt schau Dir mal an, was Du bei Allianz, ERGO und Co. netto monatlich reinbuttern müsstest, damit Du später auch nur annähernd 750,- Euro private Rente von denen bekommst... das kann keiner bezahlen. Der öffentliche Arbeitgeber kann nicht nur auf die Bruttolohnsumme schauen, sondern muss auch links und rechts schauen, was noch oben drauf kommt. Tariflöhne auf IG-Metall/IG-Chemie-Niveau plus VBL/ZVK funktioniert personalkostentechnisch nicht.

BAT

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« Antwort #3042 am: 07.01.2025 16:09 »
Wenn die VKA schlecht verhandelt, ist es ihr Ding. Gilt auch für VBL und Co.

Es ist unsinnig, sich als ein Verhandlungspartner Gedanken um das Auskommen des Anderen zu machen.

Bürohengst

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« Antwort #3043 am: 07.01.2025 16:20 »
Wenn die VKA schlecht verhandelt, ist es ihr Ding. Gilt auch für VBL und Co.

Es ist unsinnig, sich als ein Verhandlungspartner Gedanken um das Auskommen des Anderen zu machen.

Natürlich nicht. Es holt einen dennoch auch als Arbeitnehmer alles wieder ein. Nach dem letzten Tarifabschluss sind die Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst merklich zurückgegangen. Nicht überraschend, denn dieser teure Abschluss musste vom Haushalt erstmal verdaut werden, bevor neues Personal eingestellt werden konnte. Da hat es Einstellungsstopps gehagelt. Schlecht für diejenigen, die sich eigentlich beruflich verändern wollten. Auch der öffentliche Arbeitgeber kann den Euro nur einmal ausgeben.

NelsonMuntz

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« Antwort #3044 am: 07.01.2025 16:22 »
Ich habe ja nur den Vorschlag der CDU angeführt. Und es ging dir um das Verfassungsrecht.

Ergo: Die Vorschläge der Union werden ins Leere laufen, weil man die betroffenen Menschen nicht per Gesetzeskraft befähigen kann, die offenen Stellen adäquat(!) zu besetzen. Allgemeine Kürzungen haben wie erwähnt ihre verfassungsrechtlichen Grenzen. Und bei Deiner 48h-Idee kosten die zusätzlichen 8h Kinderbetreuung wahrscheinlich mehr als der zusätzliche Verdienst ergibt. Da kommt dann mit allen Maßnahmen am Ende vielleicht eine kleine Milliarde bei rum. Wahlkampfgeblubber!

Ist genauso wie mit dem Klimageld der Grünen, welches für alle versprochen wurde, final aber doch nur als Sozialleistung im unteren Drittel landen wird.

(Am Rande: Aus solchen "falschen Versprechungen" entsteht am Ende jener Vertrauensverlust, mit dem die demokratischen Parteien rezent zu kämpfen haben)