Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1107786 times)

Bastel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3630 am: 15.01.2025 11:10 »


Ich bin jetzt unter der Pflichtgrenze und könnte jetzt nicht mal mehr wenn ich wöllte.

Du bist scheinbar 97er Jahrgang, da wird der Beitrag eher weniger hoch sein, ich bin etwas älter. Wäre aber sicherlich trotzdem günstiger als die GKV und du hast recht, besser wird es in der GKV sicherlich nicht.

Wärst du dann dieses Jahr nicht wieder heraus gefallen und hättest in die GKV zurück gemusst?
Nein, aber gekonnt und wenn er geblieben wäre, dann wäre er mW für immer an der PKV gebunden ohne Rückkehrmöglichkeit (wenn ich es richtig verstanden habe), korrekt @Rentenonkel?

Mal von den veralteten Beträgen abgesehen habe ich das hier gefunden:

Privat Krankenversicherte dürfen bzw. müssen zurück in die gesetzliche Variante, sobald sie versicherungspflichtig werden. Insofern sind hiervon vor allem Angestellte oder Arbeitslose betroffen, deren Einkommen unter die Jahreseinkommensgrenze von derzeit 66.600 Euro sinkt. In diesen Fällen ist ein Verbleib in der PKV rein formal nicht möglich.

Rentenonkel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3631 am: 15.01.2025 11:26 »

Wärst du dann dieses Jahr nicht wieder heraus gefallen und hättest in die GKV zurück gemusst?
Nein, aber gekonnt und wenn er geblieben wäre, dann wäre er mW für immer an der PKV gebunden ohne Rückkehrmöglichkeit (wenn ich es richtig verstanden habe), korrekt @Rentenonkel?

Das hängt erstmal vom Alter ab. Ab 55 Jahre ist eine Rückkehr nur noch in Ausnahmen möglich.

Aber auch davor ist es kompliziert und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles ;) Wenn eine Rückkehr aber angeboten wird, weil man unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, kann man durch einen Antrag auf die Versicherungspflicht verzichten und in der privaten KV bleiben. Dann sind jedoch alle Beteiligten erstmal zumindest für die Dauer dieser Beschäftigung daran gebunden. 

Bastel

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« Antwort #3632 am: 15.01.2025 12:04 »

Wärst du dann dieses Jahr nicht wieder heraus gefallen und hättest in die GKV zurück gemusst?
Nein, aber gekonnt und wenn er geblieben wäre, dann wäre er mW für immer an der PKV gebunden ohne Rückkehrmöglichkeit (wenn ich es richtig verstanden habe), korrekt @Rentenonkel?

Das hängt erstmal vom Alter ab. Ab 55 Jahre ist eine Rückkehr nur noch in Ausnahmen möglich.

Aber auch davor ist es kompliziert und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles ;) Wenn eine Rückkehr aber angeboten wird, weil man unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, kann man durch einen Antrag auf die Versicherungspflicht verzichten und in der privaten KV bleiben. Dann sind jedoch alle Beteiligten erstmal zumindest für die Dauer dieser Beschäftigung daran gebunden.

Also wird man per se nicht gezwungen wieder zurück zu wechseln, wenn man dieses Jahr beispielsweise nur 73k verdient. Die Grenze wurde ja um knackige 6,5% dieses Jahr hoch gesetzt, das muss man erst einmal auffangen.

Alfi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3633 am: 15.01.2025 12:32 »


Ich bin jetzt unter der Pflichtgrenze und könnte jetzt nicht mal mehr wenn ich wöllte.

Du bist scheinbar 97er Jahrgang, da wird der Beitrag eher weniger hoch sein, ich bin etwas älter. Wäre aber sicherlich trotzdem günstiger als die GKV und du hast recht, besser wird es in der GKV sicherlich nicht.

Wärst du dann dieses Jahr nicht wieder heraus gefallen und hättest in die GKV zurück gemusst?

Ich weiß nicht ob es so schnell geht. Denke da ist schon etwas Zeit als Puffer? Das können vielleicht andere beantworten. Habe aber noch nicht weiter gelesen, vielleicht ist es sogar schon beantwortet.

Kyuss

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3634 am: 15.01.2025 12:34 »
Warum verhandelt eigentlich der Bund gemeinsam mit den Kommunen? Beide haben ungleiche Voraussetzungen hinsichtlich der Anzahl des beschäftigten Personals als auch der finanziellen Ausstattung. Ich würde mich freuen, wenn das Tarifergebnis nicht durch die desaströse kommunale Finanzlage beeinträchtigt würde.

Rentenonkel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3635 am: 15.01.2025 12:36 »

Also wird man per se nicht gezwungen wieder zurück zu wechseln, wenn man dieses Jahr beispielsweise nur 73k verdient. Die Grenze wurde ja um knackige 6,5% dieses Jahr hoch gesetzt, das muss man erst einmal auffangen.

Wer aus der Krankenversicherungspflicht herausfällt und sich für die Versicherung in der PKV entscheidet, kann grundsätzlich zurück in die GKV wechseln, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt. Dies ist der Fall, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben wird und das Gehalt der betroffenen Arbeitnehmer dann wieder darunter liegt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres ein. Möchten Beschäftigte dennoch in der PKV bleiben, können diese einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Dieser Antrag ist für diese Beschäftigung jedoch unwiderruflich.

Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) nicht mehr überschreitet, weil das monatliche Entgelt z. B. durch eine Arbeitszeitreduzierung sinkt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung ein.

Alfi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3636 am: 15.01.2025 12:41 »
Gut 55 bin ich noch lange nicht.

Hört sich eigentlich alles nach PKV an, wenn die Tariferhöhung es überhaupt zulässt.

Soweit ich weiß muss man erstmal sogar ein ganzes Jahr über der Pflichtgrenze sein um überhaupt da reinzukommen.

Mich hat die Angst vor der Rente und der PKV davon abgehalten  ;D, ich weiß ja nicht mal wie hoch die Rente sein wird und wie arm ich dann überhaupt bin.
Gleichzeitig bin ich zum Glück sehr sehr selten auf einen Arzt angewiesen, hoffe das bleibt so, deshalb wollte ich das Risiko auch nicht eingehen.

Alfi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3637 am: 15.01.2025 12:44 »

Also wird man per se nicht gezwungen wieder zurück zu wechseln, wenn man dieses Jahr beispielsweise nur 73k verdient. Die Grenze wurde ja um knackige 6,5% dieses Jahr hoch gesetzt, das muss man erst einmal auffangen.

Wer aus der Krankenversicherungspflicht herausfällt und sich für die Versicherung in der PKV entscheidet, kann grundsätzlich zurück in die GKV wechseln, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt. Dies ist der Fall, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben wird und das Gehalt der betroffenen Arbeitnehmer dann wieder darunter liegt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres ein. Möchten Beschäftigte dennoch in der PKV bleiben, können diese einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Dieser Antrag ist für diese Beschäftigung jedoch unwiderruflich.

Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) nicht mehr überschreitet, weil das monatliche Entgelt z. B. durch eine Arbeitszeitreduzierung sinkt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung ein.

Verstehe ich dich richtig, das ich oder man im hohen Alter, dann die Arbeitszeit reduzieren könnte um in die GKV zurück zur wechseln und anschließend wieder erhöhen?

Ich habe irgendwo gelesen, das bei Teilzeit immer auf Vollzeit hochgerechnet wird?
Habe mich jedoch vorher nie bzw. auch jetzt noch nicht da nicht mehr möglich, mit PKV intensiv beschäftigt.

Edit: vor dem Alter 55 ?

Rentenonkel

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3638 am: 15.01.2025 12:53 »

Verstehe ich dich richtig, das ich oder man im hohen Alter, dann die Arbeitszeit reduzieren könnte um in die GKV zurück zur wechseln und anschließend wieder erhöhen?

Ich habe irgendwo gelesen, das bei Teilzeit immer auf Vollzeit hochgerechnet wird?
Habe mich jedoch vorher nie bzw. auch jetzt noch nicht da nicht mehr möglich, mit PKV intensiv beschäftigt.

Edit: vor dem Alter 55 ?

Grundsätzlich ja, wobei eine vorrausschauende Betrachtung des Jahresarbeitsentgeltes erfolgt. Bezogen auf das gesamte Kalenderjahr muss die Entgeltgrenze durch die Teilzeittätigkeit wieder unterschritten werden und man darf auch zum Zeitpunkt der Reduzierung das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Da das sozialversicherungspflichtige Entgelt genommen wird, kann, wenn man nur knapp darüber liegt, es sogar ausreichen, wenn man im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung weitere Beträge in die betriebliche AV einzahlt.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3639 am: 15.01.2025 12:54 »

Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) nicht mehr überschreitet, weil das monatliche Entgelt z. B. durch eine Arbeitszeitreduzierung sinkt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung ein.

Danke für die Info, bleibt aber alles irgendwie Gewurschtel.

Wenn ich also erst auf Teilzeit gehe und dann z. B. wegen Höhergruppierungen die BBG übersteige, wegen Erhöhung derselben dann aber wieder "rausfalle" kann ich in der PKV bleiben. Sollte man das Prozedere umgekehrt laufen, geht es nicht.

Alfi

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« Antwort #3640 am: 15.01.2025 12:59 »

Verstehe ich dich richtig, das ich oder man im hohen Alter, dann die Arbeitszeit reduzieren könnte um in die GKV zurück zur wechseln und anschließend wieder erhöhen?

Ich habe irgendwo gelesen, das bei Teilzeit immer auf Vollzeit hochgerechnet wird?
Habe mich jedoch vorher nie bzw. auch jetzt noch nicht da nicht mehr möglich, mit PKV intensiv beschäftigt.

Edit: vor dem Alter 55 ?

Grundsätzlich ja, wobei eine vorrausschauende Betrachtung des Jahresarbeitsentgeltes erfolgt. Bezogen auf das gesamte Kalenderjahr muss die Entgeltgrenze durch die Teilzeittätigkeit wieder unterschritten werden und man darf auch zum Zeitpunkt der Reduzierung das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Da das sozialversicherungspflichtige Entgelt genommen wird, kann, wenn man nur knapp darüber liegt, es sogar ausreichen, wenn man im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung weitere Beträge in die betriebliche AV einzahlt.

Ok danke dir, hört sich an sich nicht schlecht an. Bis 55 habe ich doch noch ziemlich lang. Stand jetzt wäre eine pkv tatsächlich günstiger. Wenn man einfach Check24 glauben kann. Ich denke es ist dann doch etwas schwieriger, aber laut check24, würde ich ca. 200 € monatlich weniger zahlen müssen.

Mal was anderes, habt ihr mal den Gehaltsrechner heute benutzt? wollte gucken wie hoch die Erhöhung sein müsste um in die PKV zu können, dabei ist mir aufgefallen, dass laut dem Rechner die Lohnsteuer aufeinmal ca. 15 € niedriger wäre als vor paar Tagen.
Hat sich da was verändert?

Rentenonkel

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« Antwort #3641 am: 15.01.2025 13:00 »
@BAT: Ausgedacht habe ich mir das auch nicht  ;D

MoinMoin

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« Antwort #3642 am: 15.01.2025 13:13 »

Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) nicht mehr überschreitet, weil das monatliche Entgelt z. B. durch eine Arbeitszeitreduzierung sinkt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung ein.

Danke für die Info, bleibt aber alles irgendwie Gewurschtel.

Wenn ich also erst auf Teilzeit gehe und dann z. B. wegen Höhergruppierungen die BBG übersteige, wegen Erhöhung derselben dann aber wieder "rausfalle" kann ich in der PKV bleiben. Sollte man das Prozedere umgekehrt laufen, geht es nicht.
Das Gewurschtel ist primär, damit sich die Rosinenpicker (also bis zur Rente in pkv und dann zurück in die GKV, dass war früher doch das beliebt Spiel der Selbständigen, btw denn ganz früher konnte man als AN eh nicht in die PKV) es sich nicht so leicht machen können.

Im Kern wäre es einfacher, darauf zu verzichten und das Lebensrisiko der Wahl des Systems dem AN zu überlassen:

Also jeder darf jederzeit die Wahl treffen, ob er in die PKV geht (als nichts mit Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), aber dann, wenn man drin ist, niemals zurück zur GKV dürfen. wg. Rosinenpickerei.

Das wäre doch einfach und easy und dann hört auch das gejaule auf, von wegen 2 Klassen und so.
Denn dann merken die Leute, das das eine halt teurer für sie wäre und sie wegen ihren fehlenden Finanziellen Mitteln nicht mitspielen dürfen.

Das es eine JAEG und eine besondere JAEG (die identisch mit der BBG ist) gibt ist doch historischer Schmarren.

Noch besser fände ich allerdings eine GKV Pflichtversicherung für alle, die absolut Basic ist und der Rest darf zu gebucht werden, wer denn es will.

BAT

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« Antwort #3643 am: 15.01.2025 13:18 »

Noch besser fände ich allerdings eine GKV Pflichtversicherung für alle, die absolut Basic ist und der Rest darf zu gebucht werden, wer denn es will.

Ganz deiner Meinung. Aber ich wäre schon für eine gute Basis. Oder wie bisher und alle zahlen auch ein.

(ich weiß nicht, ob es heute so ist, aber bei Mitversicherungen gehen auch mal Familienangehörige mit dem Kahn unter, hatten wir seinerzeit in der Grundsicherung, die getrennte/ verwitwete Frau kam aus der PKV nicht raus, hatte Beiträge von über 800 €, selbst schwerst krank und ein absoluter Sozialfall).

Und ja, die Hintergründe - Rosinenpicker - sind mir bekannt. Jedoch nicht die Sache mit Teilzeit und der Reihenfolge Teilzeit/Überschreiten/ Unterschreiten. Hätte mich wohl dennoch vor Jahren nicht anders entscheiden. Das liegt aber den kostenlosen Mitversicherung.
« Last Edit: 15.01.2025 13:30 von BAT »

Ramirez

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #3644 am: 15.01.2025 18:05 »

Zwischen den Beiträgen, die für alle Bürgergeldempfänger gezahlt werden, und den Ausgaben klafft in der Tat eine Lücke. Diese beträgt in etwa nach Schätzungen der DAK für alle gesetzlichen Krankenkassen insgesamt neun MRD EUR pro Jahr. Würde der Bund diese Lücke schließen, könnte der Beitrag um etwa 0,5 bis 0,6 Prozentpunkte sinken. Das macht etwa 0,25 bis 0,3 % beim Arbeitnehmeranteil aus.

Das bezieht sich allerdings auf ALLE Bürgergeldempfänger. Der Anteil derjenigen, die von Dir als illegale Einwanderer bezeichnet werden, haben jedoch gar keinen Zugang zu dem System, weil sie ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis solche Leistungen gar nicht beantragen können.

Lediglich Menschen, die zumindest eine Duldung haben, haben Zugang zu unserem Gesundheitssystem. Für den Zugang zum Bürgergeld reicht eine Duldung nicht aus, da muss es einen zukunftsoffenen Aufenthaltstitel geben. Der Anteil derjenigen ist in einem hohen fünfstelligen Bereich. Das dürfte dann im besten Fall zu einer Veränderung von 0,1 % im Beitragssatz führen. Das ist in etwa der Betrag, um den das Kindergeld gestiegen ist.

Hallelujah!

Wo kommen den dann nur die ganzen Ausländer im Bürgergeld her...

Redest du jetzt von den Beamten und öDlern  die nur Kosten verursachen ;D

und klaro, ist im Sozialstaat immer so (wie bei jeder Privaten Versicherung) die einen Verursachen mehr kosten als das sie einzahlen.

...

Das Prinzip einer Versicherung ist klar, das ist aber doch nicht das Problem. Es werden Leute per Gesetz aufgenommen die Beiträge nicht selbst zahlen, sondern deren Kosten ungleich nicht von allen bezahlt werden die dafür verantwortlich sind. Das hat gar nichts mit sozial zu tun. Das ist so als wenn man festlegt, nur die geraden Hausnummern zahlen Grundsteuern.

Wir werden seit den letzten Jahren nicht mehr älter. Warum weiß keiner, ist aber die Statistik.
Das dürften doch ganz klar die Toten durch die Corona Bereinigung gewesen sein, die die Alten und Schwachen weg gesäbelt hat, die sich jetzt in der Statistik auswirkt.

Nein, in 2020 hat sich nichts verändert.

Lieber Rentenonkel, du vergisst, dass für Ramirez & Co jeder Flüchtling ein illegaler Einwanderer ist, wenn er nicht ein Visum vorab beantragt hat.


Ich weiß, Faktencheck ist oldschool und out, dem linksversifften Forum kann man eh nicht glauben, nur auf X und Truth Social wird die einzig wahre Wahrheit ausgesprochen.  ::)

Es das Unverständnis Absicht oder einfach notwendig weil nicht sein kann was nicht sein darf?

Das dem Asylantrag meist die Straftat des illegalen Grenzübertritts vorausgeht ist klar, aber das interessiert weder den Rechtsstaat noch die meisten Leute. Wir reden hier vom falschen staatlichen Handeln und da gibt es z.B. Schengen. Da Deutschland keine Außengrenzen zu den meisten Einwandererherkunftsländern hat, sind diese zwangsläufig illegal, weil Schengen nun geltendes Recht ist, oder sind wir ein Unrechtsstaat?