Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) nicht mehr überschreitet, weil das monatliche Entgelt z. B. durch eine Arbeitszeitreduzierung sinkt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung ein.
Danke für die Info, bleibt aber alles irgendwie Gewurschtel.
Wenn ich also erst auf Teilzeit gehe und dann z. B. wegen Höhergruppierungen die BBG übersteige, wegen Erhöhung derselben dann aber wieder "rausfalle" kann ich in der PKV bleiben. Sollte man das Prozedere umgekehrt laufen, geht es nicht.
Das Gewurschtel ist primär, damit sich die Rosinenpicker (also bis zur Rente in pkv und dann zurück in die GKV, dass war früher doch das beliebt Spiel der Selbständigen, btw denn ganz früher konnte man als AN eh nicht in die PKV) es sich nicht so leicht machen können.
Im Kern wäre es einfacher, darauf zu verzichten und das Lebensrisiko der Wahl des Systems dem AN zu überlassen:
Also jeder darf jederzeit die Wahl treffen, ob er in die PKV geht (als nichts mit Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), aber dann, wenn man drin ist, niemals zurück zur GKV dürfen. wg. Rosinenpickerei.
Das wäre doch einfach und easy und dann hört auch das gejaule auf, von wegen 2 Klassen und so.
Denn dann merken die Leute, das das eine halt teurer für sie wäre und sie wegen ihren fehlenden Finanziellen Mitteln nicht mitspielen dürfen.
Das es eine JAEG und eine besondere JAEG (die identisch mit der BBG ist) gibt ist doch historischer Schmarren.
Noch besser fände ich allerdings eine GKV Pflichtversicherung für alle, die absolut Basic ist und der Rest darf zu gebucht werden, wer denn es will.