Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1104360 times)

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4725 am: 29.01.2025 10:41 »
Oder steht es vielleicht im Zusammenhang mit dem BAG - Urteil zur Definition von Überstunden in Teilzeit?

Kurz gesagt: Ja. Nach dem Urteil ist die Umsetzung im TVöD Teil der offiziellen Forderungen geworden.
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++34e5f9d8-b878-11ef-8571-f5a07f764c10

Voll gut. Einfach auf 80% reduzieren, trotzdem 100% arbeiten und auszahlen lassen, und für die 20% auch noch 30% Überstundenzuschlag erhalten. System ausgedribbelt.

Wenn du die 20% zusätzlich arbeiten darfst, ja. Finde ich aber auch in Ordnung. Du gehst aber das Risiko ein, dass der Arbeitgeber auf die reinen 80% besteht. Dann bist du gekniffen.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4726 am: 29.01.2025 10:48 »

Zumal vor allem beim Pragmatiker etwas übersehen wird: Dieser darf bisher in der Regel nur zu einer gewissen Grenze Mehrarbeit aufbauen und MUSS dann abgleiten. Was er auch macht. Aber natürlich würde er profitieren, wenn ein Langzeitkonto geschaffen wird und man Zeiten dorthin schieben kann, anstatt sie abzugleiten, wenn man das vllt aktuell gar nicht bräuchte.

Das liegt doch am entsprechenden Betrieb, bei uns geht das immerhin bis 75 Stunden plus.

Und ja, genau der Typ bin ich. Mit meinen 34 Vertragsstunden bin ich in etwas 36 Stunden im Winter da und 32 Stunden im Sommer.

Sukram10

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4727 am: 29.01.2025 10:49 »
Frage zwischendurch: ich habe zum 01.01. die Krankenkasse gewechselt, weil die alte die zusatzbeiträge auf 3,5 hochgeschraubt hat und ich bei meiner neuen jetzt nur 1,8 habe und habe trotzdem 20€ netto weniger bekommen. Ist das normal jetzt? bei jedem Brutto-netto rechner mit allen faktoren kommt da mind. 40€ mehr raus.
Da hat SimsiBumbu schon die richtige Antwort gegeben.
Bei einer Kündigung der Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
Für einen Wechsel zum 1.1.2025 hätte die Kündigung bereits im Laufe des Oktobers 2024 erfolgen müssen. Da standen doch die Zusatzbeiträge noch gar nicht fest. Sofern die Kündigung im Laufe des Dezember 2024 erfolgt ist, wären Sie ab dem 01.03. in der neuen Krankenkasse versichert.

Ich konnte auch erst im Dezember kündigen und muss daher auch bis zum 1.3. warten.
Leider besagt das Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung hier nur den Wegfall der Bindungsfrist aus, d.h. auch wenn du weniger als 12 Monate bei deiner alten GKV warst, kannst du kündigen. Die 2-Monats-Frist gilt trotzdem.

Alfi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4728 am: 29.01.2025 10:51 »
Meine ist auch da, fast 35 € weniger als im Oktober 2024.  :( Dies hatte vor mehreren Wochen der Rechner mir so bereits errechnet. Der Rechner wurde später aktualisiert und es hätte weniger "weniger" werden sollen.
Laut Rechner hier hätte ich 15 € mehr haben müssen als ich nun bekommen habe?  :o
Also ingesamt rund 20 € weniger statt der nun 35 €.

Was ist denn nun falsch?
Beim Rechner steht folgender Satz ganz unten:

Hinweis: dem Lohnsteuerrechner auf öffentlicher-dienst.info und auf rechner.24.info liegt bereits der mit Gesetz vom 30.12.2024 erhöhte Grundfreibetrag zu Grunde. Daher weicht die Berechnung von anderen Rechnern mit veralteter Datenbasis Stand 22.11.2024 ab!

heißt es, dass es von den Arbeitgebern einfach noch nicht umgesetzt wurde und es später eine Korrektur der Gehälter gibt?
Wer kennt sich damit aus?

Ist schon etwas frustrierend, alles teurer und gleichzeitig weniger Gehalt.

Bei ist es auch weniger geworden, liegt am Zusatzbeitrag der Krankenkassen.
Was aber bei vielen Abrechnungsprogrammen noch nicht mit drin ist, ist die letzte Freibetragserhöhung.

Wenn ich nach dem gehe was man hier im Forum hört "Fehler im System", "Änderung noch nicht enthalten" oder mein AG sagt "noch nicht berücksichtigt, kommt noch" dann gehe ich davon aus, dass das innerhalb der nächsten 2 Abrechnungen berücksichtigt und nachgezahlt wird.

Warum wir alle weniger bekommen ist mir ja klar, mir geht es tatsächlich um die Lohnsteuer, diese passt hier im Rechner nicht mit dem auf der Abrechung überein. Das was jetzt abgezogen wurde, wurde vorher hier im Rechner auch angezeigt und dann später angepasst. Also als ob die AG den höheren Freibetrag bisher noch nicht berücksicht haben.

Deshalb ja die Frage ob sich hier jemand damit auskennt, also jemand der in der Abrechnung arbeitet.
Haben doch hier auch Personaler?!
versuch mal im Rechner hier auf Lohnsteuerjahr 2024 umzustellen und kontrollier dann die Abzüge. womöglich passt es dann.

Ne dann wird es sogar nochmal um 3 € mehr als für 25 angezeigt wird.

Also entweder ist der Rechner hier falsch, aber wie gesagt die Zahl die ich jetzt ausbezahlt bekomme wurde vorher vom Rechner auch errechnet, später angepasst zum positiven, aber auf der Abrechnung ist es negativ.

Entweder wird der Freibetrag noch nicht berücksichtig, weil zu kurzfristig oder der Rechner ist falsch

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4729 am: 29.01.2025 10:52 »

Zumal vor allem beim Pragmatiker etwas übersehen wird: Dieser darf bisher in der Regel nur zu einer gewissen Grenze Mehrarbeit aufbauen und MUSS dann abgleiten. Was er auch macht. Aber natürlich würde er profitieren, wenn ein Langzeitkonto geschaffen wird und man Zeiten dorthin schieben kann, anstatt sie abzugleiten, wenn man das vllt aktuell gar nicht bräuchte.

Das liegt doch am entsprechenden Betrieb, bei uns geht das immerhin bis 75 Stunden plus.

Und ja, genau der Typ bin ich. Mit meinen 34 Vertragsstunden bin ich in etwas 36 Stunden im Winter da und 32 Stunden im Sommer.

Was ändert sich dann für dich? Im Winter packst du die 2 Stunden aufs Langzeitkonto und bummelst es im Sommer ab. Du bekommst aber mehr Optionen, was du alles ins Langzeitkonto steckst um es als Zeitausgleich zu nutzen. Diese Optionen muss man ja nicht nutzen, wenn man nicht möchte.

Auch kannst du über 75 Stunden ansparen.

Alfi

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4730 am: 29.01.2025 10:52 »
Bei einer Kündigung der Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
Für einen Wechsel zum 1.1.2025 hätte die Kündigung bereits im Laufe des Oktobers 2024 erfolgen müssen. Da standen doch die Zusatzbeiträge noch gar nicht fest. Sofern die Kündigung im Laufe des Dezember 2024 erfolgt ist, wären Sie ab dem 01.03. in der neuen Krankenkasse versichert.

Und wenn man weniger Krankenkasse zahlen muss, muss man mehr Lohnsteuer zahlen, also die 40 mehr monatlich kann ich mir nicht vorstellen.

Zinal

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4731 am: 29.01.2025 10:54 »
Frage zwischendurch: ich habe zum 01.01. die Krankenkasse gewechselt, weil die alte die zusatzbeiträge auf 3,5 hochgeschraubt hat und ich bei meiner neuen jetzt nur 1,8 habe und habe trotzdem 20€ netto weniger bekommen. Ist das normal jetzt? bei jedem Brutto-netto rechner mit allen faktoren kommt da mind. 40€ mehr raus.
Da hat SimsiBumbu schon die richtige Antwort gegeben.
Bei einer Kündigung der Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
Für einen Wechsel zum 1.1.2025 hätte die Kündigung bereits im Laufe des Oktobers 2024 erfolgen müssen. Da standen doch die Zusatzbeiträge noch gar nicht fest. Sofern die Kündigung im Laufe des Dezember 2024 erfolgt ist, wären Sie ab dem 01.03. in der neuen Krankenkasse versichert.

Ich konnte auch erst im Dezember kündigen und muss daher auch bis zum 1.3. warten.
Leider besagt das Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung hier nur den Wegfall der Bindungsfrist aus, d.h. auch wenn du weniger als 12 Monate bei deiner alten GKV warst, kannst du kündigen. Die 2-Monats-Frist gilt trotzdem.

Hey, danke für Eure antworten. Ich habe mich glaube ich, Anfang november bei der neuen KK angemeldet und habe dann die neue Karte bekommen und den Bescheid, dass ich ab 01.01.25 darin versichert sei. Aber läuft dann trotzdem  noch die Kündigungsfrist?

Garfield

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4732 am: 29.01.2025 10:59 »

Zumal vor allem beim Pragmatiker etwas übersehen wird: Dieser darf bisher in der Regel nur zu einer gewissen Grenze Mehrarbeit aufbauen und MUSS dann abgleiten. Was er auch macht. Aber natürlich würde er profitieren, wenn ein Langzeitkonto geschaffen wird und man Zeiten dorthin schieben kann, anstatt sie abzugleiten, wenn man das vllt aktuell gar nicht bräuchte.

Das liegt doch am entsprechenden Betrieb, bei uns geht das immerhin bis 75 Stunden plus.

Und ja, genau der Typ bin ich. Mit meinen 34 Vertragsstunden bin ich in etwas 36 Stunden im Winter da und 32 Stunden im Sommer.

Bei uns ist das schon ähnlich, es sind 200% der wöchentlichen Arbeitszeit, bei Vollzeit also 79 Stunden. Aber wenn man die Kategorie schon Pragmatiker nennt, dann wird sich ein Pragmatiker wie ich auch bei Erreichen der 80Std Grenze auch hin und wieder Zeiten ins Langzeitkonto schieben, anstatt ein paar Tage abzubummeln.
Denn im Gegensatz zu dir nutze ich meine Gleitzeit eher für das tageweise frei nehmen.
Oder ich achte zukünftig sogar absichtlich darauf früher die Grenze zu erreichen um mehr ins Langzeitkonto schieben zu können, anstatt wie bisher darauf zu achten nicht zu früh an die Grenze zu stoßen.

Kurzum: Es eröffnet neue Möglichkeiten. Und auch wenn ich bisher mit meinen Zeiten klar komme, würde ich dann schon versuchen Zeiten "auf die Seite zu schaffen" um dann vllt wirklich mal ein Sabbatical machen zu können oder vllt ein halbes Jahr frei zu nehmen.

Paul Stanley

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I
« Antwort #4733 am: 29.01.2025 11:07 »
Meine Januargehalt ist da. Ich hab genau 17,17€ weniger als im Oktober 2024.
Ich habe sogar weniger als im Januar 2024.

Guten Tag!
Dies ist nicht richtig! Sie haben nicht weniger Geld zu Verfügung; sondern: Teile Ihres Entgeltes sind jetzt nur woanders!

Sukram10

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« Antwort #4734 am: 29.01.2025 11:11 »
Frage zwischendurch: ich habe zum 01.01. die Krankenkasse gewechselt, weil die alte die zusatzbeiträge auf 3,5 hochgeschraubt hat und ich bei meiner neuen jetzt nur 1,8 habe und habe trotzdem 20€ netto weniger bekommen. Ist das normal jetzt? bei jedem Brutto-netto rechner mit allen faktoren kommt da mind. 40€ mehr raus.
Hey, danke für Eure antworten. Ich habe mich glaube ich, Anfang november bei der neuen KK angemeldet und habe dann die neue Karte bekommen und den Bescheid, dass ich ab 01.01.25 darin versichert sei. Aber läuft dann trotzdem  noch die Kündigungsfrist?
Ahh, die Info hatte noch gefehlt. Wichtig ist halt der Zeitpunkt des eigentlichen Wechselauftrags. Sofern du im Oktober noch den Wechsel beauftragt hast, bist du ab dem 1.1. in der neuen KK versichert. Wenn es sich jedoch bis in den November verzögert hat (oder du erst im November den Wechsel beauftragt hast) dann bist du erst ab dem 1.2. in der neuen KK. Insofern ist der Bescheid verwirrend.
Bei meinen Bescheiden stimmt hingegen alles.

BAT

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« Antwort #4735 am: 29.01.2025 11:14 »

 Aber wenn man die Kategorie schon Pragmatiker nennt, dann wird sich ein Pragmatiker wie ich auch bei Erreichen der 80Std Grenze auch hin und wieder Zeiten ins Langzeitkonto schieben, anstatt ein paar Tage abzubummeln.
Denn im Gegensatz zu dir nutze ich meine Gleitzeit eher für das tageweise frei nehmen.


Die freien Tage kommen bei mir noch on top. Also 10 bis 12 jedes Jahr zusätzlich zum Urlaub von 30 Tagen.

@monkey: ich denke, wie oben erwähnt, werden AG diese Möglichkeiten ganz abschaffen, wenn sie zuschlagspflichtig sind, also entweder nur 10 Stunden plus möglich oder gar keine oder wirklich auf Langzeitkonto und kurz vor der Rente nehmen. Vorsicht am Bahnsteiggleis.

Alfi

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« Antwort #4736 am: 29.01.2025 11:17 »
Frage zwischendurch: ich habe zum 01.01. die Krankenkasse gewechselt, weil die alte die zusatzbeiträge auf 3,5 hochgeschraubt hat und ich bei meiner neuen jetzt nur 1,8 habe und habe trotzdem 20€ netto weniger bekommen. Ist das normal jetzt? bei jedem Brutto-netto rechner mit allen faktoren kommt da mind. 40€ mehr raus.
Da hat SimsiBumbu schon die richtige Antwort gegeben.
Bei einer Kündigung der Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
Für einen Wechsel zum 1.1.2025 hätte die Kündigung bereits im Laufe des Oktobers 2024 erfolgen müssen. Da standen doch die Zusatzbeiträge noch gar nicht fest. Sofern die Kündigung im Laufe des Dezember 2024 erfolgt ist, wären Sie ab dem 01.03. in der neuen Krankenkasse versichert.

Ich konnte auch erst im Dezember kündigen und muss daher auch bis zum 1.3. warten.
Leider besagt das Sonderkündigungsrecht aufgrund der Erhöhung hier nur den Wegfall der Bindungsfrist aus, d.h. auch wenn du weniger als 12 Monate bei deiner alten GKV warst, kannst du kündigen. Die 2-Monats-Frist gilt trotzdem.

Hey, danke für Eure antworten. Ich habe mich glaube ich, Anfang november bei der neuen KK angemeldet und habe dann die neue Karte bekommen und den Bescheid, dass ich ab 01.01.25 darin versichert sei. Aber läuft dann trotzdem  noch die Kündigungsfrist?

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/

wähle hier deinen Tarif aus und nutze den Rechner, musst das die Versorgungskasse eintragen, Arbeitszeit und Krankenkasse. Kirche etc.

also 40 € mehr halte ich ausgeschlossen. Weniger sollte tatsächlich jeder bekommen.

Alfi

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« Antwort #4737 am: 29.01.2025 11:18 »
Meine Januargehalt ist da. Ich hab genau 17,17€ weniger als im Oktober 2024.
Ich habe sogar weniger als im Januar 2024.

Guten Tag!
Dies ist nicht richtig! Sie haben nicht weniger Geld zu Verfügung; sondern: Teile Ihres Entgeltes sind jetzt nur woanders!

Der war gut, "es hat halt jetzt jemand anderes" passt sogar noch besser :-P

Sukram10

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« Antwort #4738 am: 29.01.2025 11:25 »
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/

wähle hier deinen Tarif aus und nutze den Rechner, musst das die Versorgungskasse eintragen, Arbeitszeit und Krankenkasse. Kirche etc.

also 40 € mehr halte ich ausgeschlossen. Weniger sollte tatsächlich jeder bekommen.
Bei mir (Selbstzahler) sind es als Überweisungsbetrag sogar erstmal 107€ mehr als im August 2024. Allerdings muss ja jeweils noch die KK abgezogen werden. Da steht dann im Januar bei mir ein Minus von 31€. Erst durch den Wechsel der KK komme ich auf ein Plus von etwa 20€.

Alfi

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« Antwort #4739 am: 29.01.2025 11:30 »
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/

wähle hier deinen Tarif aus und nutze den Rechner, musst das die Versorgungskasse eintragen, Arbeitszeit und Krankenkasse. Kirche etc.

also 40 € mehr halte ich ausgeschlossen. Weniger sollte tatsächlich jeder bekommen.
Bei mir (Selbstzahler) sind es als Überweisungsbetrag sogar erstmal 107€ mehr als im August 2024. Allerdings muss ja jeweils noch die KK abgezogen werden. Da steht dann im Januar bei mir ein Minus von 31€. Erst durch den Wechsel der KK komme ich auf ein Plus von etwa 20€.

Also PKV?
Gut wie es bei der PKV aussieht, ob die auch die Preise so massiv angehoben weiß ich nicht.
Durch die Anhebung der BBG profitierst du ja trotzdem auch, weil dein AG einen größeren Anteil jetzt übernimmt, wenn dein Beitrag überhaupt so hoch ist wie bei den GKVen